Montag, 4. Februar 2019

Bericht aus Berlin mit Lindner zur Rente!

https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-501347.html

ab ca. Min. 3:30


Wenn ein Bedürftiger, der selber nie, bzw. kaum etwas „in die Rente“ eingezahlt hat, über die Gerechtigkeit aufgrund einer mathematischen Formel und die Höhe der Auszahlung spricht und sich - vmtl. ganz unbewusst - „selbst hinterfragt“, wie es sein kann, das „andere“ einen Steuerzuschuss für ihr Altersversorgung bekommen?!
Linder wortwörtlich:
„Ich rufe mal in Erinnerung, die Rente die heute ausgezahlt wird, muss auch von Jemandem geleistet werden. Sprich was hat das für eine Auswirkung auf die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, bzw. auf die Steuerzahler? Ich bin auch im Zweifel, ob das gerecht ist? Denn schauen sie, wir haben ein Prinzip, da macht sich die Rentenhöhe fest an Dauer der Einzahlung und Höhe der Einzahlung. Und diese mathematische Formel, die will Hubertus Heil jetzt in Frage stellen. Das führt zu neuen Ungerechtigkeiten, weil dann wird sich irgendwann einer fragen, wenn ich 35 Jahre eingezahlt habe und relativ mehr eingezahlt habe, wieso bekommt der andere einen Steuerzuschuss? Das ist dann auch nicht gerecht. Ich empfehle uns, dass wir an der klaren mathematischen Rentenformel festhalten. Jahre der Einzahlung mal Höhe gleich Rente und bei den Menschen die bedürftig sind, da können wir über die Grundsicherung nachdenken, wie wir das noch besser steuern. Aber das ist dann eine Aufgabe des Sozialstaats. Beim Rentensystem muss gelten, die Lebensleistung die sich finanziell auszahlt, das macht am Ende einen Unterschied. Da geht’s nicht um Bedürftigkeit. Das ist dann Sozialstaat.“
Altersentschädigung für Abgeordnete/Politiker:

Die Altersentschädigung ist Bestandteil der Entschädigung, die den Abgeordneten nach dem Grundgesetz zusteht. Sie soll die Unabhängigkeit der Parlamentarier sichern. Das Bundesverfassungsgericht hat dies schon in seiner Entscheidung vom 21. Oktober 1971 (2 BvR 367/69) festgestellt und im so genannten "Diäten-Urteil" vom 5. November 1975 (2 BvR 193/74) bestätigt.
Die Altersentschädigung schließt die Lücke in der Altersversorgung, die für Abgeordnete dadurch entsteht, dass sie im Parlament tätig sind und dafür auf eine andere, eine Altersversorgung begründende Berufstätigkeit ganz oder teilweise verzichten müssen. Denn für die Abgeordneten werden während der Mandatszeit keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt. Die Zeit der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag gilt auch nicht als Dienstzeit im Sinne des Versorgungsrechts der Beamten.
Um ihrem Charakter als Lücken füllende Versorgung gerecht zu werden, wird die Altersentschädigung seit dem 1. Januar 2008 bereits nach einem Jahr der Mitgliedschaft gewährt. Vorher gab es eine Wartezeit von acht Jahren. Nach dem ersten Jahr beträgt sie 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent an. Der seit dem 1. Januar 2008 verringerte Höchstbetrag liegt bei 67,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und wird erst nach 27 - statt bisher 23 - Mitgliedsjahren erreicht. Diesen Höchstanspruch erwerben jedoch nur die wenigsten Abgeordneten, da die meisten von ihnen dem Deutschen Bundestag nur für zwei bis drei Wahlperioden angehören. Das Eintrittsalter für die Altersentschädigung ist zum 1. Januar 2008 - wie auch in der gesetzlichen Rentenversicherung - stufenweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr erhöht worden.
Die Abgeordnetenentschädigung beträgt seit dem 1. Juli 2016 monatlich 9.327,21 Euro.
2,5 % davon sind 233,18 Euro bei einem Jahr „Tätigkeit“ und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 %, also mindestens um 233,18 Euro an! Usw. usf.!

Ganz abgesehen von den „mathematischen Formeln“ und sich den daraus ergebenden „Rentenzahlungen“ bei ehemaligen Amtsinhaber wie MinisterInnen, KanzlerIn, Bundespräsidenten!

Ja, Lindner hat recht (aber dies gilt nicht nur für ihn), wenn er davon spricht, dass es ungerecht ist, dass die einen nach einer mathematischen Formel nur das ausgezahlt bekommen, was sie auch eingezahlt haben und die anderen, so wie eben auch er fast ihre gesamte Altersversorgung und nicht nur eine Grundsicherung über einen „Steuerzuschuss“, bzw. alles von den Steuergeldern derer bekommt, die diese Leistung erbringen?!

1 Kommentar:

Ralf Nietzschmann hat gesagt…

Ich frage mich ernsthaft, ob man solche Schwätzer, wie Lindner überhaupt noch für voll nehmen kann.
Ich frage mich aber auch, wie lange sich das normale Volk von solchen Typen beeinflussen lässt.
Welche Tätigkeit ist den für die Allgemeinheit wichtiger und unverzichtbar?
Die eines Niedriglöhners, eines ausgebeuteten Zeitarbeiters oder die eines Schwätzers, wie Lindner.
Erstere zahlen in die Rentenkasse ein und Lindner bleibt der Parasit für die Beitrags und Steuerzahler. Interessant auch, wenn das Volk durch die untergehende „Arbeiterpartei“ SPD wieder hinter die Fichte geführt wird, auch hier werden Nebelkerzen aufgestellt, um ja nicht die wahren Probleme der gesetzlichen Rente vernünftig zu lösen.
Ich sage nur Österreich und sein Rentensystem.
Außerdem sollte man immer wieder auf die Niedriglöhne hinweisen.
Heute auf dem Nachdenkseiten https://www.nachdenkseiten.de/?p=49142
Die Heil’sche Unschärferelation
Lesenswert, da Hintergründe aufgezeigt werden, die den bevorstehenden Wahlen zugeordnet werden müssen, wenn die SPD so tut, als hat sie ihre Klientel wieder entdeckt.