Mittwoch, 6. September 2017

"Tischlein deck, dich; Goldesel streck dich..."

oder das Märchen von der Rente und den Pensionen. 

Die verlogenen Argumente und Rechtfertigungen der Regierenden.
Es ist einfach nicht mehr zu ertragen, welcher Unsinn dem „normalen“ Volk inzwischen beinahe täglich via Bildschirm und „Wahlsendungen“ erzählt wird . Und ich wundere mich, dass Niemand den unsinnigen Argumentationen und Rechtfertigungen dieser Märchenerzähler im Bezug auf Renten und Pensionen widerspricht.

Immer und immer wieder hört man bei der Argumentation, dass wenn ALLE in die Rentenkasse einzahlen sollten, man z. B. die Beamten mit einbezieht, es dann auch entsprechend viel mehr „Renten-/Pensions- und Leistungsempfänger“ gäbe?!

Dass Rentenreformen notwendig seien und die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung wegen dem Demographie-Faktor gekürzt und die Lebensarbeitszeit verlängert werden muss.

Bei den Beamtenpensionen ist eine derart gravierende Reform nicht erkennbar.
Gibt es bei dieser Tätigkeitsgattung und den verbeamteten Menschen keinen Demographie-Faktor?!

Gibt es diese Leistungs-/Pensionsempfänger nicht ebenfalls schon seit Jahrzehnten, obwohl diese bis dato NICHT/S in eine entsprechende Renten- Pensionskasse eingezahlt haben?!
Woher erhalten denn diese dann seit Jahrzehnten ihre Pensionszahlungen?! Aus welcher „Kasse“ kommen diese?!

Also diese Auszahlungen erfolgen doch laufend seit Jahrzehnten zusätzlich zu den Auszahlungen für diejenigen, die ihren Anspruch durch Einzahlung aus der Rentenkasse haben und erhalten?!

Es ist also falsch und eine Lüge, wenn ständig behauptet wird, dass wenn ALLE in ein und denselben „Topf“ einzahlen, mehr Leistungsempfänger zu berücksichtigen wären! Wenn man den Demographie-Faktor bei der gesetzlichen Rente nicht berücksichtigen würde, eine Versorgung der Anspruchsberechtigten gefährdet sei.

Die verbeamteten Leistungsempfänger existieren doch schon seit Jahrzehnten, ohne dass sie jemals in eine entsprechende Kasse einbezahlt hätten?! Und sie erhalten pünktlich und in einer nicht zu verachtenden Höhe ihre AUSzahlungen. Weitere zusätzliche Leistungsempfänger kommen auch künftig so oder so dazu!

Die „verbeamteten“ Leistungsempfänger werden allerdings seit Jahrzehnten subventioniert und alimentiert! Und zwar auch von jenen, die ihren Leistungsanspruch aus der Rente selbst mitfinanzieren müssen! Es muss also längst „ein Topf“ existieren, aus welchem die Pensionen bezahlt werden. Demnach kommen also nicht zusätzlich anspruchsberechtigte – die existieren ja längst und erhalten „ihre“ Leistungen - Leistungsempfänger hinzu! Denn sie haben ja bereits ihren „Anspruch“. Sondern man müsste nur „die Töpfe“ zusammenführen und künftig alle in ein und denselben einbezahlen lassen!

Aber wie es in Märchen nun mal ist. Wenn die Lügen nicht gestorben sind, dann lügt man eben weiter.



2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Sehr geehrter Herr Kroiß.

Sie haben vollkommen recht, die Unterscheidung zwischen Renten und Pension ist nicht richtig. Zumindest nicht in diesen Ausmaßen, wie sich mit den Jahren diese beiden Ruhesicherungssysteme auseinanderentwickelt haben.

Die Experten haben natürlich recht, wenn sie zu bedenken geben, dass wenn alle in die Rentenkasse einzahlen und nicht mehr Pensionen oder sonstige Befreiungen zulässig sind, auch mehr aus der Rentenversicherung ausbezahlt werden müsste. Und wenn nicht nur die Beamten, sondern auch alle Freiberufler, Selbständige, und Millionäre entsprechend ihres zu versteuernden Einkommens ohne Deckelung in die Rentenkasse einzahlen und die Auszahlung in der Höhe bei Höchstbetrag X gedeckelt würde, dann könnte die Rentenkasse Kostenneutral gehalten werden. Das könnte dann mit der Höhe der Deckelung laufend ver/geändert werden.

Aber so einfach würde eine Umstellung auf dieses System nicht von statten gehen können. Es gäbe massig Prozesse. Beamte haben einen Rechtsanspruch auf ihre Pension und auch einen Rechtsanspruch auf die bis zum Änderungszeitpunkt vorhandene Höhe ihrer Pension. Das müsste ein Gesetz werden, dass in seiner Begründung und Ausführungsbestimmungen so geartet ist, dass alle Widersprüche abgeschmettert würden. Das traue ich unseren Vordenkern in der Politik nicht zu!

Man muss am Anfang auch mitbedenken, warum wurde die Pension eingeführt. Zuerst einmal hatte der Staat nicht genügend Geld frei, um dieses in eine gesonderte Kasse zu übertragen und damit dem Haushalt zu entziehen. Bis heute ist es ja so, dass die jeweiligen Finanzminister froh sind, dass sie die immer höher werdenden Pensionszahlungen in die Zukunft verschieben können und damit anderen Finanzministern diese Budgetplanungen aufhalsen.

Weiterhin ist die Pensionszahlung des Staates eine besondere Art der Anbindung der Beamten an den Staat. Nicht nur eine Anbindung, sondern auch eine Verpflichtung auf Gegenseitigkeit. Du, Beamter, hältst treu zu deinem Staat, auch gegen das "gemeine" Volk und wir, die Staatsführung lohnen dir diese Treue mit einer lebenslangen Rente, hier Pension genannt. Die Pension ist also ein Teil des Arrangements der Staatsführung mit den Beamten, welche die Gesetze dieser Führung gegenüber dem Volke durchzusetzen haben. Dazu gehört zweifelsfrei noch die Unkündbarkeit der Beamten. Also Arbeitsplatz und Entlohnung auf Lebenszeit garantiert. Damit sind diese Bediensteten herausgehoben und fühlen sich auch als solche.

Und nun wollen sie dies mit einer Rente für alle ändern? Da muss dann meiner Meinung nach zuerst einmal das Beamtentum neu definiert, also geändert werden. Dann kann es erst für Neueinstellungen ab Einführung des Gesetzes greifen und der Bestand bis dahin muss Garantiert werden. Es müssen komplizierte Berechnungen erfolgen und alle bisher eingeführten Auswüchse in allen Richtungen mit bedacht werden. Da ist es einfacher, alles zu belassen, wie es ist und die "unzufriedenen Nörgler" nörgeln lassen.

Mein Fazit dazu. Das packt erst dann eine Regierung an, wenn sie die Pensionen nicht mehr Schultern kann. Wahrscheinlich lassen die aber eher das Geld "platzen" und fangen neu bei null an mit einem ähnlichen Spiel. Es wird damit Treue gesichert, Beamte sind Weisungsgebunden und können also zu Aktionen bestimmt werden und dafür muss es einen Anreiz geben, ein solcher zu werden. Und das sind einmal die Unkündbarkeit und die Pension.

Also löcken wir weiter gegen den Stachel, aber der wird bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Neumann


NS. Die Pensionsauszahlungen erfolgen aus dem Steuertopf und die Renten aus den Einzahlungen der Berufstätigen. Da für die Pensionszahlungen so langsam nicht mehr genügend Geld da ist, muss man sich vermehrt aus dem Rententopf für Rentenfremde Leistungen bedienen. Bis heute sind Berechnungen zu folge, rund 800 Milliarden Euro aus dem Rententopf dafür entnommen worden, was normalerweise aus dem Steuertopf zu zahlen gewesen wäre. Also kann man die Wirtschaft schonen und den Arbeiter/Rentner schröpfen.

Robert Kroiß hat gesagt…

Sehr geehrter Herr Neumann,

natürlich haben Sie damit recht, dass es sich bei meinem Post um eine sehr vereinfachte und zugespitzte Darstellung handelt, dessen bin ich mir durchaus bewusst. Und ja, Sie haben völlig recht damit, dass es in dieser Sache erst eines entweder großen Knalls wegen der leeren Kassen, oder eben eines generellen Umdenkens der Verantwortlichen bedarf. Primär bedarf es aber des ehrlich machens, der Wahrheit dahingehend, dass im Widerspruch zum eigenen GG die Menschen eben nicht gleich und die Würde der Menschen eben nicht geschützt sind. Sondern dass man mit entsprechenden Gesetzen geradezu die Ungleichheit, Würdelosigkeit förderte und weiterhin fördert.
Gerechtigkeit mit Gleichmacherei verwechselt und deshalb aufgrund der pauschalisierten Gleichmacherei (hierfür gibt es jede Menge – auch aktuelle – Beispiele) wider besseres Wissen für eine zunehmende Ungerechtigkeit sorgt.

Wie hatte Rudi Dutschke bereits 1967 gesagt: "Revolution ist nicht ein kurzer Akt, wo mal irgendwas geschieht und dann ist alles anders. Revolution ist ein langer komplizierter Prozess, wo der Mensch anders werden muss."
und:
"Es gilt erst mal, ein Bewusstsein des Missstandes zu schaffen. Jetzt nicht gleich zu fragen: Gib doch die Antwort! Ein Dutschke will keine Antwort geben. Denn was soll es bedeuten, als einzelner Antworten zu geben, wenn die gesamtgesellschaftliche Bewusstlosigkeit bestehen bleibt? Die muss durchbrochen werden - dann können Antworten gegeben werden." 

hier gibt es diese Aussagen und auch das Video mit dem Interview dazu:

http://orwellschewelt.blogspot.de/2012/05/im-interview-revolutionar-rudi-dutschke.html

Deshalb ist es eben so wichtig, auf die Missstände immer und immer wieder hinzuweisen.

Ich selbst war in meinem Berufsleben Angestellter, Beamter, Hilfsarbeiter, Filialleiter und in den letzten Jahrzehnten meines Berufslebens leitender Angestellter, aber auch schon mal arbeitslos. Was es bedeutet selbständiger Kleinunternehmer zu sein, kenne ich von meinem Ältesten. Kenne also fast alle Facetten der Berufstätigkeiten und damit verbundenen Abhängigkeiten, „Anerkennungen und Entlohnungen“. Was bei mir aber immer gleich war, war das Bewusstsein bzgl. der „Lohnarbeit“ und der damit verbundenen Abhängigkeit. Aber auch dass ich diese primär für mich verantwortungsbewusst wahrnehme/n (muss). Mein Pflichtbewusstsein, meine Verantwortung allerdings hatten nie und nichts mit dem jeweiligen Arbeitsverhältnis zu tun. Es spielte also keine Rolle, ob ich Beamter oder Hilfsarbeiter war. Mein Verständnis von „Leistungserbringung“ war stets dasselbe. Dieses Selbstverständnis setze ich bei der großen Mehrheit der Menschen voraus. Man musste mich also gar nicht erst vereidigen (auch wenn es als Beamter eine Notwendigkeit zu sein scheint), damit ich pflichtbewusst meine Aufgabe erfüllte. Man musste mir also mein „Pflichtbewusstsein und mein Verantwortungsbewusstsein“ nicht erst mit dem Beamtenstatus „abkaufen“!

Und was die Änderung von entsprechenden Gesetzeslagen angeht. Wir erleben doch gerade in letzter Zeit, wie schnell und häufig man Gesetze erlässt, um sich der veränderten Wirklichkeit – insbesondere die „Zuwanderung betreffend“ - zu stellen. Auch bei „HartzIV“ war man sich relativ schnell einig, die Gesetzeslage entsprechend zu ändern und „anzupassen“! Dass man dabei einfach mal über das GG hinwegsah, die Würde des Menschen einfach mal „anders“ definierte, hat niemand davon abgehalten.

Es werden ständig die Gesetz und damit das Recht (an sich) an der veränderten Wirklichkeit überprüft und angepasst. Und nicht – wie es eigentlich richtig wäre – die veränderte Wirklichkeit am Recht an sich, was per se eine andere Gesetzgebung zur Folge hätte.

Man könnte noch so vieles – auch in diesem Zusammenhang – schreiben. Aber ich habe eh schon, wie fast immer, viel mehr geschrieben, als ich ursprünglich antworten wollte.

Mit freundlichem Gruß

Robert Kroiß