Würden
und wären all die bisher bereits erlassenen Gesetze befolgt und in
die Tat umgesetzt worden, wäre dies längst das Ende der Gesetze,
der Gesetzgebung. Denn wenn erfüllt ist und wird, was aufgrund von
Gesetzen erfüllt und eingehalten werden soll, wozu wären sie dann
noch nötig?!
Denn angeblich sind die Gesetze ja für die Menschen und deren Freiheit gemacht.
Und anstatt auf die Einhaltung längst erlassener Gesetze zu achten, dies zu kontrollieren, werden ständig neue Gesetze, Gesetzesänderungen und Nivellierungen erlassen.
Man baut also ständig neue „Zäune“ unter der Prämisse, dass nur so die Freiheit und Demokratie gewahrt werden könnte?!
So aber ist das Ende „alter“ Gesetze dadurch erreicht, dass man immer „neue“ Gesetze macht, welche die vorhergehenden Gesetze – ohne Erfüllung, also den eigentlichen Sinn und Zweck ihrer Gesetzgebung verfehlend – als Gesetzgeber selbst als „falsch“ und jederzeit korrigierbar, anpassbar (an was eigentlich?) immer wieder ad absurdum führt.
Und so setzt man nun auch den Grundgesetz-Artikel 1:
Denn angeblich sind die Gesetze ja für die Menschen und deren Freiheit gemacht.
Und anstatt auf die Einhaltung längst erlassener Gesetze zu achten, dies zu kontrollieren, werden ständig neue Gesetze, Gesetzesänderungen und Nivellierungen erlassen.
Man baut also ständig neue „Zäune“ unter der Prämisse, dass nur so die Freiheit und Demokratie gewahrt werden könnte?!
So aber ist das Ende „alter“ Gesetze dadurch erreicht, dass man immer „neue“ Gesetze macht, welche die vorhergehenden Gesetze – ohne Erfüllung, also den eigentlichen Sinn und Zweck ihrer Gesetzgebung verfehlend – als Gesetzgeber selbst als „falsch“ und jederzeit korrigierbar, anpassbar (an was eigentlich?) immer wieder ad absurdum führt.
Und so setzt man nun auch den Grundgesetz-Artikel 1:
Grundgesetz
für die Bundesrepublik Deutschland
Art 1
Art 1
(1) Die Würde des
Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist
Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche
Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen
Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des
Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
- Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
außer
Kraft!!! Die Würde des Menschen, der Mensch und die Demokratie (also
die Herrschaft des Volkes) ist nun eben nicht mehr unantastbar! Es
wird zur Auslegungssache derer, die sich und ihre Positionen von der
Demokratie (also durch das Volk) gefährdet sehen. Und diesem wird
nun ein Riegel vorgeschoben! Die Grundrechte des Menschen werden per
Gesetz eingeschränkt! Was ist dann der Art. 1 des GG noch
wert?!
Jüngstes Beispiel ist der § 89 im Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskriminalgesetzes vom 1. Juni 2017
§89
Jüngstes Beispiel ist der § 89 im Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskriminalgesetzes vom 1. Juni 2017
§89
Einschränkung
von Grundrechten
Die
Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit
(Artikel
2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person
(Artikel
2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes),
des
Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses
(Artikel
10 des Grundgesetzes),
der
Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes)
und
der Unverletzlichkeit der Wohnung
(Artikel
13 des Grundgesetzes)
werden
nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.
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