Mittwoch, 13. Januar 2016

Maas und die Ex-Verfassungsrichter

Was nun Herr Justizminister Maas?

Da gibt es nun inzwischen mindestens 3 Ex-Verfassungsrichter, also Menschen mit einem Berufs- und Lebenshintergrund, welche – durch die Regierung (also abhängig) bestätigt und berufen – geradezu dazu prädestiniert schienen, das RECHT zu verstehen, zu vertreten und in letzter Instanz auszuüben und so zu sprechen, wie es die Regierenden erwarteten. 
Die „Privatmeinung“ dieser Ex-Verfassungsrichter schien demnach ja durchaus dazu geeignet, der Berufung als Richter zu entsprechen. Und es darf ja davon ausgegangen werden, dass sich ein zum Richter berufener Mensch auch „privat“ sehr intensiv mit dem Recht und Rechtsverständnis gezwungenermaßen befasst. Ja notwendigerweise, schon als "Vorbild" muss. Denn ansonsten wäre das Recht ja auch nur „Meinung“ und die Privatsache derer, die sie, Herr Maas als absolut prädestiniert als „letzte Instanz“ für die höchste RECHTSPRECHUNG hielten und halten.

Nun, da sich diese Ex-Verfassungsrichter nach ihrer aktiven Berufslaufbahn erlauben ihre Meinung zum „erarbeitenden“ RECHT und Rechtsverständnis (welches in all den Jahren ihrer aktiven Zeit als „oberste“ Richter scheinbar unbestritten war) einer Demokratie zu äußern, halten sie, Herr Maas deren Meinung für „falsch“, bzw. für „privat“?!

Was genau prädestiniert dann sie als Justizminister? 
Ihre „Meinung“, ihre Privatansicht, ihr Berufs- und Lebenshintergrund?! Oder einfach ihre Parteizugehörigkeit?! Eine Zugehörigkeit die bereits ihre „parteiliche Meinung“ und Abhängigkeit auszeichnet?!

Wie soll man nun als „Volk“ unterscheiden können, wer nur seine „Meinung“ und Privatinteressen „UNABHÄNGIG“ und damit unabhängiges RECHT vertritt?! Wer für seine Aufgabe tatsächlich, aufgrund seiner „Meinung“, seines Berufs- und Lebenshintergrundes tatsächlich dafür geeignet ist?!

Ist es also nur eine Glaubensfrage, wem ich „seine Unabhängigkeit“ mehr glaube?!
Was hat dies dann aber noch mit Recht und Rechtsverständnis zu tun?! Ist das Recht und Rechtsverständnis in dieser Demokratie dann eine reine Glaubensfrage? Oder eine Frage der Parteizugehörigkeit?

Gerade sie als derzeitiger Justizminister müssten diese Fragen doch dem RECHT entsprechend beantworten können?!

Ihrer Antwort im Interview mit dem Heute-Journal entnehme ich allerdings, dass ihnen die „Meinung“ und das „Rechtsverständnis“ von Ex-Verfassungsrichtern, denen sie, Herr Maas noch vor kurzem absolute Rechtssprechung zutrauten, in dieser Angelegenheit nicht gefällt und in ihr Handeln passt!

Dann hat aber auch bei Ihnen NICHT das Recht oberste Priorität, sondern ihre, ihrer Partei und ihrer Regierung Meinung höchste Priorität! Dies ist dann aber bereits der nächste Verstoß gegen das RECHT und das RECHTSVERSTÄNDNIS einer Demokratie!

Dies ist aber genau NICHT das, was man von einem Justizminister, also einem Minister, dessen primäre Aufgabe das Recht und dessen Umsetzung ist erwartet und erwarten darf!











1 Kommentar:

Paulus hat gesagt…

Nicht nur bei Heiko Maas aber bei dem besonders, "unserem" blass und ein wenig oberprimanerhaft wirkenden Justizminister, schießt mir spontan die Frage durch den Kopf: "Kann eine parlamentarisch repräsentative Demokratie überhaupt/jemals in dem Sinne funktionieren, dass die Gesetze die dort sowie die politischen Entscheidungen der vom Parlament gewählten Regierung beschlossen werden, Wünsche und Präferenzen der Mehrheit des Volkes widerspiegeln?"

Der hilflose, an Peinlichkeit kaum noch zu überbietende Auftritt "gemeinsam" mit Thomas de Maiziere wie sie vor die Kameras und hingehaltenen Mikrophone treten um eine höchstrichterliche, verfassungsrechtliche Einschätzungen der praktizierten Lage, wie sie sich an den deutschen Außengrenzen darstellt, mit der schlichten Bemerkung "dies sei die Privatmeinung von .... und es gäbe auch andere Einschätzungen" vom Tisch zu wischen, wirft die Frage auf. Hat es je einen kläglicheren Auftritt eines Bundesjustizminister in den öffentlichen Medien gegeben, der sofort die bange Frage aufwirft: Wie wird sich dieser Minister jemals im Gestrüpp vielfältigster "Privatmeinungen" zu Problemen verfassungsrechtlicher Praxis zurechtfinden, um die Verfassungstreue zur Maxime von Regierungshandeln machen/erheben zu können?

Was wir erleben, ist keine vorüber ziehende Krise einer Regierung, dass ist eine tiefgehende Staatskrise, die Fragen nach der Sicherheit der Bürger in diesem Land und den grundlegende Formen des Zusammenlebens die für alle hier lebenden Zeitgenossen gelten müssen, aufwirft.

Gruß
Paulus