Mach ich doch gern!
Frau
Merkel, eine Politikerin die "gern auf Sicht fährt", also
grundsätzliche, eher weltanschauliche Positionen als
Richtschnur für politisches Handeln ablehnt, hat plötzlich
den Universalitätsanspruch der Menschenrechte als Mittel zur
Rechtfertigungsstrategie ihrer in die Kritik geratenen
Flüchtlingspolitik entdeckt.
Wenn
sie schon den Universalitätsanspruch für GG § 16 a. nicht geltend
machen kann - auf die Idee verfällt sie vielleicht noch - so erklärt
sie ihn doch für sakrosankt bzw. unwandelbar. Warum eigentlich? Darf
unser als Individualrecht ausgestaltetes Asylrecht nicht geändert
werden? Hat man in D "auf ewig" mit Vorstellungen,
Normierungen der Väter des GG zu leben, die mit einer konkreten
politischen, Erfahrungen verbunden sind und den besonderen
Herausforderungen von heute gar nicht gerecht werden können?
Der Reihe nach.
1.) Was ist von einem Universalitätsanspruch zu halten, dem ein westliches Verständnis der Rechte des Individuum zugrunde liegt? Damit wird quasi vom Katheder eine Haltung als universell gültig verkündet, die es so noch gar nicht sein kann. Unabhängig davon wer mit irgendeiner Abstimmungsprozedur die Universalität in Kraft setzen. Wer a priori einen solchen Anspruch festlegt un zur Abstimmung vorlegt, ohne Rücksicht darauf, wie in anderen Kulturkreisen, Denktraditionen, mit anderen als westlich geprägten Formen von sozialer Daseingestaltung, will nichts anderes als den blanken, westlichen "Kulturimperialismus" zur Norm für alle Menschen auf dem Planeten herheben.
2.) Wen schon als ein globales, für alle, oder einen großen Teil von Staaten (mit festen Landesgrenzen) geltendes Rechtssystem (Völkerrecht) als verbindlich anerkannt wird, muss es einen Sanktionsmechanismus für die Unterzeichnerstaaten enthalten der für alle Staaten gilt. Dieser Zustand ist für das bestehende Völkerrecht noch nicht erreicht. In diesem Punkte beanspruchen die VSA nach wie vor den Sonderstatus.. Außerdem müsste ein Werterelativismus in dem Sinne möglich sein, so dass Interpretationsspielräume in der Auslegung von Normen bestehen. das ist bei genauer Betrachtung kein Widerspruch zum vorangehenden Satz.
3.) Wenn schon Rechte mit weitgehender, globaler Geltung ausgestattet werden sollten(?), müsste dies parallel auch für Pflichten gelten, die ebenso allgemeine Verbindlichkeit erlangt und die mit den Rechten zu synchronisieren ist. Pflichten werden üblicherweise in negativer Form als Unterlassungen von diesen und jenen Handlungen (wie z. B. "Landgrabbing", Spekulationen mit Nahrungsmittel und anderen Formen von Ausbeutung ) sowie in positive Bestimmung von Hilfs- und Schutzpflichten (z.B. Respektierung der Gleichberechtigung von Frauen) eingeteilt. Die Beanspruchung von Rechten begründet zugleich die Anerkennung von Pflichten
In moralischer Hinsicht stellen die Menschenrechte/-Pflichten - treten sie nun mit universellem Geltungsanspruch auf oder nicht - Ansprüche in erster Linie an staatliche Ordnungen auf, in 2. Linie auch deren einzelne Bürger, vermittelt durch das Rechtssystem einer nationalstaatlichen Ordnung (wenn es noch eine gibt, bin ich angesichts der aktuellen Asylrechtslage geneigt zu fragen). Staatliche Ordnungen, bzw. sich selbst als demokratische verstehende Gesellschaften müssen das Recht behauten können, selbst darüber zu entscheiden wer zuwandert und wer nicht. Die Verpflichtung zur Hilfe in der Not bleibt davon unberührt. Wer z. B. von sicheren Nachbarstaaten aus die Grenze zur Bundesrepublik überschreitet, kann sich nicht per se auf eine Notlage berufen. Hier würde idealerweise die Regel greifen können, nach der Menschen mit "Helfersyndrom" einspringen und persönlich für Versorgung und Unterbringung von Individuen/Familien einstehen.
Fragen nach einem moralischen Begründungszusammenhang ihrer Politik hätte sich Frau Merkel schon viel früher stellen müssen um ihn jetzt, plötzlich glaubwürdig vor sich hertragen zu können. Viel mehr hinterlässt sie den Eindruck, sie sei überfordert, hätte zu viele Bälle auf einmal in die Luft geworfen: Außenpolitisch und innenpolitisch. Die Flüchtlingsproblematik soll nun von der EU gemanagt werden - wie lange kann das dauern? Zur Frage nach einer Begrenzung des Zustroms im Inland ein energisches sowohl als auch. Wann endlich wird abgeschoben, wenn ein Bleiberecht für Zuzügler nicht vorliegt? Der Dynamiker Altmeier soll`s richten?
Das "universelle Recht" auf billigste Löhne ist in D neuerdings ein wenig eingeschränkt. Um im Segment der Billiglöhne und der prekären Arbeitsverhältnisse wieder die gewohnte Handlungsfreiheit zurück zu gewinnen, muss - natürlich im Namen der Humanität - eine lästig gewordene Regulierung zurück gefahren werden. Probates Mittel dazu sind rechtsfreie Räume, eine Aufgabe für die Politik. Die kleine Paradoxie am Rande dabei, dass von der Industrie an die Politik der Ruf ergeht: "Regel mir die regulationsfreie Zone". Die Politik legt los, in vorderster Front die Regierungschefin. Getrieben - nicht von Humanität sondern den Anliegen von Industrie und "Anlegern". Kapital ist ein scheues Reh, haben wir von Frau Merkel bereits gelernt. Unter dem Banner der "Humanität" müssen jetzt, brsser heut als morgen rechtsfreie her..
Denn
D braucht ausreichend Lohnsklaven, die Demographie lässt "uns"
dabei bedenklich in Stich. Kann man aber regeln, die Politik
kann mit einem Thema in den Wahlkampfmodus übergehen, an dem sich
auch die Grünen und die Linke wärmen können. Seehofer gibt den
Harten, sodass thematisch auch ein wenig für die konservativen
Unionisten etwas dabei ist. Zu hohe Kosten der Zuwanderung für die
Gesellschaft?: Das wäre kleinkarierte Erbsenzählerei, es geht
schließlich ums Humanitäre, also das große Ganze.
Die
sozialen Lasten der Anpassung haben nur die Habenichtse in diesem
Land zu tragen. Die Kosten für Kost und Logis zum größten Teil die
Steuer- und Beitragszahler d. h. de facto die Mittelschichten. Den
unangenehmen Folgen der praktisch "unbegrenzten Humanität"
und der Rückgewinnung der universellen Menschenrechte a la Merkel
(der Ghettobildung, weiterer Verknappung billigen Wohnraumes,
ansteigender Kriminalität, wachsenden Spannungen zwischen ethnischen
Gruppen usw.) können Wohlhabende, Reiche bzw. Superreiche souverän
ausweichen bzw. sind von vornherein gar nicht betroffen. Sollen sich
doch die "Prolls" damit herumschlagen - wofür haben wir
die?.
Gruß
Paulus
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