Freitag, 16. Mai 2014

Zur Sendung „Das schwarz-rote Rentenpaket“ von Maybritt Illner am Do. 15.5.2014


habe ich mir wieder ein paar Gedanken in Versform gemacht:


Die „gerechte“ Mütter-Rente


Es herrscht gerade große Einigkeit
in der Auslegung von Gerechtigkeit
zwar nicht bei allen in der Regierung
dies sorgt deshalb auch für Verwirrung

bei nachfolgenden Generationen
für die sich ebenfalls sollt` lohnen
und nicht nur in der aktuellen Zeit
die Auszahlung von Gerechtigkeit

So ist Gerechtigkeit demnach die Frage
von Zeit, Geld, Alter und der Kassenlage
da wird auf einmal, weil „logisch“ gedacht
die Rente von Müttern gerechter gemacht

Denn nun wurden auch für eine gerechte Rente erkoren
jene Mütter, die ihre Kinder schon früher geboren
und arbeitende Menschen, die schon seit vielen Jahren
buckeln, um eine abschlagsfreie Rente zu erfahren

Das ganze errechnet nach einem angeblich gerechtem System
wo dann entsprechend Punkte für einen bestimmten Geldwert steh`n
die „jüngeren“ Mütter erhalten für ihre Erziehungszeit
3 Punkte, doch geht die Gerechtigkeit dann doch nicht so weit

dass auch die Leistungen „älterer“ Mütter
denselben Wert hätte und das ist bitter
und mit jeder neuen Zahlung
machen Menschen dann die Erfahrung

das auch diese neue Rentenform
nicht unbedingt der Gerechtigkeitsnorm
entspricht und damit Gerechtigkeit widerfahren
der Leistung von Menschen in all den Jahren

Demnach sind junge Kinder und Mütter gerechter
die „alten“ erzogen die ihren wohl schlechter
denn wenn dass Maß der Gerechtigkeit an Punkten ist „Drei“
dann fehlen den anderen Müttern und Kindern wohl „Zwei“

Man kann durchaus Leistung verschieden bewerten
nach „alten“ Mustern, die sich bisher angeblich bewährten
doch in einer derart eindeutigen Angelegenheit
fehlt´s am Verständnis von Gerechtigkeit meilenweit

Man kann doch, wenn auch auf Grund von Gesetzen
nicht Kinder und Mütter gegeneinander hetzen
deren Lebens- und Leistungsweg letztendlich identisch verlief
da liegt verheiß`ne Erfüllung und Gerechtigkeit ganz schief

Beruhend auf verlogenen Versprechen
wird sich dies eines Tag´s rächen
wenn die ersten Betroffenen klagen
und diese Ungerechtigkeit vor das BVerfG tragen

Seit wann ist eine Mutter gerechter
das Kind einer anderen schlechter
nur weil der Geburtstag ein anderer ist
sie nach unterschiedlichen „Werten“ bemisst

Also ob sich das Recht und wahre Gerechtigkeit
erst aufgrund von Punkten und voller Kassen zeigt
demnach wären die Reichen reich und die Armen arm
weil die Reichen gerechter war´n?!

Denn mit Gerechtigkeit angeblich prassen
kann man ja nur – wie verlautbart - bei vollen Kassen
und deshalb bleiben die Armen arm
und müssen für die Gerechtigkeit spar´n

Weshalb die Reichen im Reichtum ersaufen
sie konnten sich wohl die Gerechtigkeit kaufen
wie uns die Herrschenden gerade beweisen
kann man Gerechtigkeit nur bei vollen Kassen leisten

© Robert Kroiß




12 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Hallo Robert, hallo Lesende,

danke für deinen Beitrag zur Mütterrente.
Auch in meinen Arbeitskreis, bei meinen Freunden/innen ist die Problematik Rente immer noch ein viel diskutiertes Thema, besonders die „Wohltaten“, in Form von Mütterrente und Rente mit 63.
Ich bleibe bei meiner Meinung, dass nur die Unwissenheit der Menschen überhaupt die Möglichkeit für die Politiker eröffnet, eine systematische Ablenkung von den wirklichen Problemen der Altersvorsorge zu verschleiern.
Tatsache ist, es herrscht in D.eine Mehrklassengesellschaft bei der Altersversorgung , was so im
Grundgesetz nie vorgesehen war. Grund dafür ist die Aufteilung der Bevölkerung auf die
verschiedenen Altersversorgungssysteme . Arbeitnehmer erhalten ihre Altersversorgung als Rente, für die sie ins Solidarsystem der Rentenkasse Beträge einbezahlt haben. Beamte erhalten im Alter angemessene Pensionen aus öffentlichen Mitteln, für die sie keinerlei Beiträge ins Solidarsystem bezahlt haben. Eine Mindestforderung ist, es müssen endlich alle Bürger, ohne Ausnahme, in ein wirkliches Solidarsystem eingebunden werden.Trifft auch auf die Krankenversicherung zu –Stichwort Bürgerversicherung.
Denn wir haben kein Solidarsystem. Es gibt keinen einzigen demokratischen Rechtsstaat in Europa,
bei dem nicht die Rentenversicherung einheitlich geregelt ist. Nur Deutschland hat eine
Arbeitnehmerversicherung für abhängig Beschäftigte, während Dänemark, Finnland, die
Niederlande, Schweden und die Schweiz eine Volksversicherung für alle ihre Bürger haben.
Belgien, Frankreich, Luxemburg, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Österreich, Portugal
und Spanien haben eine Erwerbstätigenversicherung für alle Erwerbstätigen.
Es ist nachzuvollziehen, mit welchem Selbstverständnis unsere sogenannten Eliten dieses Mehrklassenrecht bei der Altersversorgung verteidigen. Ausnahme, ob es nun passt oder nicht, bleibt die Partei - Die Linke -, die eine einheitliche Altersvorsorge / Krankenvorsorge schon
lange auf ihrer Agenda hat Der Gesetzgeber/Abgeordnete ist zugleich der Empfänger von
überdurchschnittlichen Diäten und Pensionen schon nach einer Legislatur und über Rentenfragen
sprechen ausschließlich solche Personen, die davon in keiner Weise betroffen sind. Sie haben nicht das geringste Interesse, da was zu ändern, weil sie erheblich davon profitieren. Nicht umsonst haben Bundestag und Länderparlamente( Ausnahme Die Linke) es immer wieder abgelehnt, ihre eigene Altersversorgung in die gesetzlichen Rentenversicherung zu überführen.
Weiter im Teil II

Anonym hat gesagt…

Teil II
Zur Mütterrente habe ich auch in Foren mehrfach meinen Standpunkt dargelegt, dabei verwendete ich auch frei zugängliches recherchiertes Material.

Ausschnitte dazu

In der Tat gibt es kein nachvollziehbares Argument, warum vor 1992 geborene Kinder in der Rente
für Mütter weniger „wert“ sein sollen als später geborene Kinder.
Den Rentenanspruch für Kinder anzugleichen, egal wann sie geboren wurden, ist überfällig. Dies
entspricht dem Wunsch nach Gleichbehandlung und Gerechtigkeit. Mütter mit vor 1992 geborenen
Kindern bekommen so höhere Renten. Allerdings erfolgt die Angleichung nach derzeitiger
Kassenlage und bleibt demzufolge für die Mütter, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben
ungerecht, da nur 2 Entgeltpunkte angerechnet werden.
Ich bleibe dabei, die Mütterrente ist eine gesamt gesellschaftliche Aufgabe und muss aus
Steuermitteln finanziert werden.
Dazu folgende Überlegungen und Fakten.
Eine höhere Mütter-Rente kann sogar künftig das Risiko für Altersarmut sogar verschärfen.
Das hat seine Ursache im sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor.
Der Nachhaltigkeitsfaktor ist ein wichtiger Teil der Rentenanpassungsformel. Die jährliche
Rentenerhöhung zum 1. Juli wird anhand der Rentenanpassungsformel (§68 SGB VI) berechnet.
Der Nachhaltigkeitsfaktor ist einer der sogenannten Dämpfungsfaktoren. Seine Aufgabe ist es, die
jährliche Rentenerhöhung immer dann zu dämpfen, wenn die Ausgaben übermäßig steigen.
Die Renten sollen dann hinter der Lohnentwicklung zurückbleiben, um einen Beitragssatzanstieg zu
verhindern. Damit setzt der Nachhaltigkeitsfaktor das Beitragssatzdogma durch. Statt des
Rentenniveaus ist der Beitragssatz festgelegt. Und eine Rentenerhöhung darf dieses Beitragssatzziel
nicht gefährden.
Weiter im Teil III

Anonym hat gesagt…

Teil IV
Im Klartext, diese „Wohltat“ ist ein geschicktes Täuschungsmanöver , richtig wäre
es die Mütterrente als Umverteilung der Beitragsgelder aller in der GRV Zwangsversicherten zu
nennen und Diebstahl von Beitragsgeldern für Mütter, die nicht in die GRV einzahlen.
Grundsätzlich ist die Regelung mit den Kindererziehungsleistungen vom Gesetzgeber so gedacht,
dass die zusätzlichen Entgeltpunkte den Verdienstausfall in der Kleinkinderphase abfedern sollen.
Das bedeutet aber auch, wenn Mütter zum Beispiel im zweiten Lebensjahr des Kindes wieder in den
Beruf einsteigen und dabei gut verdienen, schauen sie bei den Kindererziehungszeiten in die Röhre.
Auf Rentenkonten werden nämlich grundsätzlich in einem Jahr maximal knapp zwei
Entgeltpunkte gutgeschrieben. . Bei Ostfrauen kommt noch der Umrechnungsfaktor zur
Anrechnung. Umrechnungsfaktor ist der sogenannte Faktor zur Angleichung an die Westrenten und
wird jährlich beginnend ab der Gründung der BRD ins Verhältnis zu DDR Renten gesetzt und ist
immer noch auch nach dem Beitritt der DDR zum GG der BRD gültig, da es noch immer kein
einheitliches Rentensystem Ost/West gibt.
Für jedes vor dem 1. Januar 1992 geborene Kind wird ein Jahr Kindererziehungszeit angerechnet.
Für nach dem 31. Dezember 1991 geborene Kinder sind es drei Jahre. Jeder Monat der
Kindererziehungszeit wird mit 0,0833 Entgeltpunkten bewertet. Das ergibt rund einen Entgeltpunkt
pro Jahr. Damit ist ein Jahr der Kindererziehung in der Rentenversicherung so viel wert, als wäre in
diesem Jahr das Durchschnittsentgelt erzielt worden.
Die Anrechnung der Kindererziehungszeiten erfolgt zusätzlich zu gegebenenfalls bereits
vorhandenen Pflichtbeiträgen ,höchstens aber bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Das ist immer
dann der Fall, wenn während der ersten drei Lebensjahre (beziehungsweise des ersten Jahres) des
Kindes gleichzeitig auch versicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt wurde.. Die
Kindererzerziehungszeit wird immer unabhängig von der Dauer der genutzten Elternzeit
beziehungsweise dem Erziehungsurlaub angerechnet.
Proberechnungen haben wir im AK durchgeführt und festgestellt, dass Frauen im Osten, die ihre
Kinder vor 1992 geboren haben, aber bis zum 1.7 2014 noch nicht in Rente sind, von der Mütterrente auf Grund der o.g. Berechnung nur mäßig profitieren, da ein großer Teil nach der Geburt des/der Kinder relativ schnell wieder berufstätig wurden.Da kommen, je nach Verdienst bloß 9 €,oder manchmal überhaupt nichts raus. Muß jede betroffene Frau individuell berechnen lassen.
Frauen, egal ob Ost oder West, die schon in Rente sind, oder bis 1.7. 2014 in Rente gehen
bekommen den/ die Entgeltunke pauschal, es erfolgt keine Neuberechnung der Rente.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Nietzschmann der Erste Karl

Robert Kroiß hat gesagt…

Danke für Deine ausführlichen Erklärungen
Gruß Robert

Anonym hat gesagt…

Sehr geehrter Herr Kroiß, sehr geehrter Herr Ralf Nietzschmann der Erste Karl.

Es ist ein Kreuz mit der Gerechtigkeit auf unserer Erde. Auch bei dem Geschachere um die Mütterrente und um die Renten sowie die Pensionen im Allgemeinen. Wie Herr Kroiß öfter anmahnte, wird nur nach Kassenlage beurteilt und auch danach gehandelt. Was dabei dann herauskommt, nennt sich Kompromiss, ist aber meist als Stückwerk ungerecht.

Dass nach Kassenlage gehandelt wird, ist ungerecht, aber wiederum zu verstehen, wenn die Kasse nicht mehr hergibt. Ungerecht an dieser Sachlage ist es dann, wenn Einsparungen anderswo, welche vorhanden wären, nicht genutzt werden und wenn Vorbehalte gegen die Entnahme dieser Gelder aus dem angesparten Rückhaltetopf der Renteneinzahlungen genommen werden, woraus es zumindest nach vielfältiger Meinung, nicht genehmigt ist. Durch unsere Politiker werden dauernd Änderungen mittels Gesetze und Vorschriften vorgenommen, an die sich alle zu halten haben, die sie immer ändern, wenn sie ihnen nicht mehr in den Kram passen. Darin sind sie großartig!

Natürlich ist die Mütterrente eine gesamtstaatliche Aufgabe, welche nur über die Steuer zu finanzieren wäre! Aber da steht nun mal der dauernd reklamierte Wunsch, bzw. Anspruch unserer Regierung vor, im Jahr 2015 eine "Schwarze null" schreiben zu wollen.

Über die Pensionen und ihre Berechtigung meine ich, dass es unserem Staat genehmigt sein sollte (und auch müsste), dass er seine Beamten durch eine eigene Versorgung nach dem Arbeitsende auch entlohnt. Da alle Beamtengehälter aus dem Steueraufkommen gezahlt werden, ist es nur richtig, diese nach dem Arbeitsende auch aus dem Steueraufkommen weiter zu bezahlen.

Was an diesem ganzen Verhältnis Pensionen gegen Renten aber nicht stimmig ist, sind die dauernden Änderungen an der Rentenformel (wegen Kassenlage) und der Nichtanpassung der Pensionen in gleichem Maße. Das produziert eben die heute immer mehr angeprangerte Ungerechtigkeit zwischen beiden Systemen, welche beseitigt werden muss! Es geht nicht an, dass für Rentner aus dem Durchschnittseinkommen aller Beitragsjahre ihre Rente berechnet wird, bei Beamten aber nur aus den letzten 5 Jahren! Es geht nicht an, dass das berechnete Niveau der Rentner von einmal 68 % auf 42 % gesenkt wird, das der Pensionäre aber bei über 70 % bestehen bleibt! Rentenbeitragszahlungen sind zwar eine Sozialleistung, aber vom Staat genau so vorgegeben, wie die Steuer. Daher sind verminderte Auszahlungen nicht nur beim Sozialzahler Rentner einzuführen, sondern auch beim durch die Steuerzahler alimentierten Pensionär!

Wenn die Mütterrente aus Steuermitteln aufgebracht würde, dann gäbe es auf dem Gebiet Renten/Pensionen keine Zuordnungsschwierigkeiten, da alles aus einem Topf kommt. So zahlen alle Beitragszahler aber auch die Rente für Frauen von Beamten, wenn diese nur kurze Zeit gearbeitet haben (ab 5 anrechenbare Beitragsjahre, wozu auch die 2 Jahre Mütterentgelt zählen).

Dass es nur zwei Jahre für alle Mütter vor 1992 sind, ist ja auch der Kassenlage zuzurechnen, weil dort die Mütter mit dabei sind, die direkt Geld erhalten. Alle Mütter ab 1992 erhalten ja erst Geld in der Zukunft für ihre drei anrechenbaren Jahre. Das war also ein Gesetz, für welches zukünftige Regierungen erst das Geld besorgen müssen, daher auch einfach eben für 3 Jahre einzuführen, das das eben späteren Generationen einlösen müssen!

Was auch noch zu bedenken ist, die Entgeltpunkte für die Mütterrente senkt das Niveau der Rente für die Zukunft weiter nach unten. Auch bestehende Renten werden weniger erhöht, wie wenn diese Reform nicht gekommen wäre. Gleiches gilt auch für die Rente mit 63 Jahren nach 45 Beitragsjahren. Man sprach davon, dass die Rente durch die verschiedenen eingeführten Faktoren von einmal 68 % der Durchschnittsentlohnung bis auf 43 % herabgesenkt würde. Nun wird es wohl bis auf 42 % nach diesen beiden neuen Reformen herabgehen.

Leider dürfen wir davon ausgehen, dass weitere Reformen dieses Niveau auch noch weiter absenken werden!

Mit freundlichen Grüßen

Walter Neumann

Robert Kroiß hat gesagt…

Hallo Herr Neumann,

Sie haben natürlich durchaus recht. Aber für "mich" stellt sich das eigentliche Problem nicht anhand der "Möglichkeiten (Kassenlage)", sondern in der "Verkennung", bzw. nicht vorhandenen Erkenntnis über die wahre/n Ursachen.
[[„Dass nach Kassenlage gehandelt wird, ist ungerecht, aber wiederum zu verstehen, wenn die Kasse nicht mehr hergibt.“]]
Damit herrscht dann aber immer und durchgehend Ungerechtigkeit, weil die Priorität nicht das Recht an sich (und damit eine tatsächliche Unterscheidung in „gerecht“ und „ungerecht“ erst gar nicht möglich ist, weil „man“ ja „nur“ innerhalb dieser VORHERRSCHENDEN Ungerechtigkeit versucht, eine angebliche Gerechtigkeit herzustellen ), sondern eben die „Kassenlage“ (ein anderes Mal die „Moral“, oder ein „entsprechendes Werteverständnis“, das/die Feindbilder usw.)! Bei einer entsprechenden Priorität „Recht“ ergeben sich allerdings und genauso (notwendigerweise) ebenfalls „Kassenlagen“ und ein „Werteverständnis“.
Dies ist ja auch das eigentliche Problem und das Dilemma, auch an „diesen Kompromissen“! Es sind nur die Versuche innerhalb einer „ungerechten Priorität“ MEHR Gerechtigkeit – also so weit als möglich – herzustellen! Es bleibt aber in der Ursache (und damit dann logischerweise auch in der Wirkung) ungerecht! Weil nämlich ein/das Unrecht verursachendes Recht(sverständnis) in entsprechende Regeln und Gesetze gefasst und für ALLE verbindlich gemacht wird. Im absoluten Recht(sverständnis) gibt es aber kein „bisschen, mehr oder weniger“ Gerechtigkeit (gilt selbstredend auch für die Ungerechtigkeit)! Sondern das „MEHR“ oder „WENIGER“ zeigt sich nur in den (Aus)Wirkungen des jeweils VORHERRSCHENDEN Rechtsverständnisses! In der Ursache, also am Ausgangspunkt (und nicht an der/einer Kassenlage, eines unterschiedlich ausgelegten Werteverständnisses) entscheiden sich die (Aus)Wirkungen!
Wenn ich „Unkraut“ (Ursache) gesät habe, kann ich es zwar „bearbeiten“ (Wirkung). Es bleibt aber „Unkraut“. Wenn ich „Ungerechtigkeit“ in „Recht und Gesetzen“ angelegt habe, kann ich es auch bearbeiten (korrigieren und nivellieren, wie dies ständig gemacht wird), es bleibt und herrscht aber immer Ungerechtigkeit!

Mit lieben Grüßen, selbstredend an alle Mitlesenden ebenfalls

Robert

Anonym hat gesagt…

Sehr geehrter Herr Kroiß

Sie haben natürlich recht, Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit ist nur ein Menschending und kommt immer auf den Blickwinkel des Betrachters an. Ein absolutes Gerechtigkeitsgefühl wird wohl kein Mensch haben noch haben können. Daher bleibt es uns nur übrig, zu versuchen, sich dem anzunähern und immer besser zu werden.

Das heißt in der Realität natürlich auch, dass nur das geändert oder neu eingeführt werden kann und darf, was zu bezahlen ist. Erst da fängt für mich die Gerechtigkeit oder Ungerechtigkeit an, wenn nicht nur nach Notwendigkeit und Nutzen geurteilt und gehandelt wird sondern nach Wunsch von Interessengruppen, Gemeinschaften, Zusammenschlüssen, Verbänden, Parteien und dabei immer "die Anderen" vergessen/zurückgestellt/zurückgesetzt/übersehen werden.

Über die dabei entstehenden Ungerechtigkeiten, so wie ich sie sehe, rede und schreibe ich öfter. Dabei vergesse ich oft oder stelle es hinten an, dass die Kassenlage so ist, wie sie ist und es "so viele Baustellen" gibt, die mit Geld versorgt werden müssten, dass es unweigerlich nicht genug ist. Mein Gerechtigkeitsempfinden lässt mich allerdings mit vielen bzw. an vielen Dingen zweifeln und auch ungeduldig sein, weil ich meine, es könnte besser aus- und durchgeführt werden.

Aber auch hier ist zu bedenken, dass alle Einstellungen eines jeden Menschen nur subjektiv sein können. Auf dem Wege zur Gerechtigkeit sind wir sicherlich schon ein gutes Stück vorangekommen, ohne es je erreichen zu können. Aber dem näher kommen können wir allemal und das sollten/müssten wir auch weiterhin versuchen, mit aller Macht. Vielleicht urteilt man auch manchmal zu hart mit den Entscheidern? Wer kann dies schon mit Sicherheit aussagen?

Mit freundlichen Grüßen

Walter Neumann

Anonym hat gesagt…

Hallo Herr Neumann, hallo Robert, hallo Lesende

ich denke schon, dass wir weitgehende Übereinstimmung bei Betrachtung der Altersvorsorge haben.
Ich möchte mal die Problematik Pensionen/Rente hier nicht näher betrachten, sehe aber auch hier Übereinstimmung, wenn es um das Niveau der Höhe der jeweiligen Altersvorsorge geht.
Ich möchte auch keinen Beamten in irgendeinerweise etwas wegnehmen.
Meine Gedanken gehen eher in Richtung einer gemeinsamen Altersvorsorge ab einen bestimmten Zeitpunkt X hin. Ich sehe da nämlich auch die enorme finanziellen Belastungen, welche auf die Steuerzahler zukommen, wenn man mal die Pensionszahlungen für die Zukunft betrachtet.

Was mich am meisten ärgert, ist die totale Ver...... der Menschen, welche sich nicht so sehr mit der Problematik Rente beschäftigen wollen oder können.Dazu kommt noch eine gezielte Meinungsmache.
Dazu postete ich mehrfach in meinen Freundeskreis in Deutschland und in verschiedenen Foren.
ARD und ZDF, mit Zwangsgebühren finanziert, erfüllen schon lange nicht mehr ihren
Bildungsauftrag. Sie haben, bis auf ganz wenige Ausnahmen, nur noch gezielte Meinungsmache zu
verbreiten. Politische Talksendungen, einst das Flaggschiff gepflegter und anspruchsvoller
Diskussionskultur, sind da besonders auffällig. Allein schon wieder die Diskutanten für diese
Sendungen,lassen die Richtung, was die Sendungen verbreiten müssen, klar erkennen.
In keiner der letzten Sendungen wurden die Rente mit 63, aber auch die Mütterrente, inhaltlich mit
allen ihren Facetten betrachtet. Beide Renten werden den unbedarften Zuseher als Wohltaten
verkauft und so dargestellt, dass sie unbezahlbar sind .
Weiter im Teil II

Anonym hat gesagt…

Teil II
Rente mit 63 ist , auch da wiederhole ich mich, ist die größte Volksverdummung.

Von der reinen abschlagsfreien Rente mit 63 profitieren ab Juli gerade mal vier Geburtsjahrgänge
und zwar nur die von 1949 bis 52. Danach erhöht sich das Renteneintrittsalter mit jedem Jahrgang
um zwei Monate. Bereits für den Jahrgang 58 müsste es deshalb Rente mit 64 heißen. Und für alle,
die nach 1963 geboren sind, gibt es die abschlagsfreie Rente erst ab 65. Doch in diesem Alter geht
das heute schon nach 45 Beitragsjahren.
Egal nun, ob Arbeitslosigkeit und in welcher Höhe angerechnet werden soll, in den „Genuß“ dieser
Rente kommt doch nur ein ganz geringer Teil, den 45 Beitragsjahre zu erreichen ist doch vorallen
für die jüngere Generation illusorisch.
Es gibt nur wenige Menschen, die wirklich die Rente mit 63 nach 45 Jahren in Anspruch nehmen
könnten: So waren von den 829.450 Neurentnern im Jahr 2012 gerade einmal 10.555 Männer und
1.751 Frauen mindestens 45 Jahre versichert.
Mit der Rente mit 63 versucht die SPD Schandtaten ihrer Agenda 2010 zu kaschieren und lenkt
ganz geschickt von der Rente mit 67 und der im Wahlkampf versprochen Änderungen ab, den Rente
mit 63 bleibt eine Mogelpackung.
Nun versucht man die mögliche Frühverrentung, also gezielte Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld nach SGBI ab den 61 ten Lebensjahr nicht für einen geplanten Rentenbeginn 63 + X anzurechnen und begründet dass mit den angeblichen Facharbeitermangel und der Demografie.
Ist das wirklich so, bei sowenig Berechtigten, die in den Genuss der Rente mit 63+ X kommen dürften?
Weiter im Teil III

Anonym hat gesagt…

Teil III
Demographie-Lüge
Das Max-Planck-Institut, etc. widerlegt die Demographie-Lüge als Grundlage des
Riesterrentenbetrugs. Die Geburtenrate steigt. Die Bevölkerungszahl hat sich in den letzten 30
Jahren von 78 Millionen Einwohnern auf 82 Millionen erhöht und nicht verringert. Damit entfällt
die gesamte Grundlage der durch organisierte Täuschungsmanöver lancierten „Rentenreform“.
Auch anderswo her können künftige Beitragszahler kommen. D. hat drei Millionen Arbeitslose,
fünf Millionen Stellensuchende und mehr als sechs Millionen Menschen, die angeben, mehr
arbeiten zu wollen., Von einem “demografisch bedingten Arbeitskräftemangel” sei die Wirtschaft
weit entfernt.
Defizite gebe es an ganz anderen Stellen,es mangelt an guten, unbefristeten Stellen und
qualifizierten Ausbildungsmöglichkeiten.
Produktivität schlägt Demografie.Die Produktivität steigt seit Jahren an.Immer mehr Maschinen
und moderne Produktionsmethoden bestimmen die Arbeitswelt.
Die Gesellschaft könnte spielend aus dem wachsenden Wohlstand auch eine wachsende Altenzahl
finanzieren. Bedingung sei allerdings, dass die Steigerung der Arbeitsproduktivität pro Stunde und
damit des Wohlstands nicht nur in die Taschen der Betriebe und Konzerne wandere, sondern auch
an die Beschäftigten weitergegeben werde. Dann könnten die Arbeitnehmer sogar noch einen
deutlich höheren Rentenversicherungsbeitrag zahlen als jetzt und hätten trotzdem mehr Geld in der
Tasche. Eine Rente mit 65 wäre immer noch gerechtfertigt und käme den Menschen im Alter zu
Gute, alles andere ist Illusion und führt zu Rentenkürzungen mit unausbleiblichen Folgen von
Altersarmut.
Erklären können die „Experten“, die für private Altersvorsorge sind, die angeblichen
Demografieprobleme , die ja logischerweise auch dort auftreten müssten, nicht.
Keine neuen Kunden, keine Anlagemöglichkeiten, denn schlechthin ist die kapitalgedeckte
Versicherung schlicht und einfach ein Schneeballsystem
Weiter im Teil IV

Anonym hat gesagt…

Teil IV

Gründe für die Niveauabsenkung der umlagefinanzierten Rente sind die Dämpfungsfaktoren

Riesterfaktor auch Riestertreppe genant
Der Riesterfaktor ist ein reiner Kürzungsfaktor und kann – anders als der Beitragssatzfaktor – in
keinem Fall positiv wirken. Er wurde mit der Rentenreform 2001 eingeführt und soll die
Belastungen, die den aktiv Beschäftigten durch den Aufbau einer Riesterrente entstehen, auf die
Rentenanpassungen übertragen. In Anlehnung an die Fördertreppe bei der Riesterrente liegt auch
dem Riesterfaktor eine Stufenregelung, die so genannte Riestertreppe, zugrunde. Die Stufen der
Riestertreppe („Altersvorsorgeanteil“) sollen bis 2012 in Schritten von 0,5 Prozentpunkten auf vier
Prozent steigen. In der Rentenanpassungsformel ergibt das Zusammenwirken von Riester- und
Beitragssatzfaktor eine jährliche Anpassungskürzung von ca. 0,6 Prozentpunkten. In 2008 und 2009
wurde der Riesterfaktor ausgesetzt, um eine höhere Rentenanpassung zu erreichen. Er wurde 2011
und 2013 nachgeholt .
Also wirkt der Riesterfaktor negativ auf die eigentlich zu zahlende Rente zu Gunsten der
Versicherungsbranche.
Beachten sollte man auch, dass die Riesterrente, soweit sie überhaupt einen Zahlbetrag bringt, u. U.
bei Rentenbezug zur Anrechnung kommt, wenn der Rentenempfänger Grundrente bezieht.
Der andere Fall wäre;
In Zukunft steigt die Besteuerung der Rente auf 100 % an, würde auch die Riesterrente als
Bestandteil der gesamten Alterseinkünfte betreffen, wenn Steuerlast entsteht, also nach Abzug des
Steuerfreibetrages, so wie er für Arbeitnehmer zutrifft.
Riesterrente/Rüruprente ist und bleibt Rentenbetrug .
Weiter in Teil V

Anonym hat gesagt…

Teil V
Nachhaltigkeitsfaktor
Dieser wurde mit dem "Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der
gesetzlichen Rentenversicherung" (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) 2004 eingeführt. Kern dieses Faktors
ist die Entwicklung des Rentnerquotienten. Dieser setzt die Zahl der Äquivalenzrentner
(Rentenempfänger) mit den Äquivalenzbeitragszahlern(alle Beitragszahler) ins Verhältnis. Die Zahl
der Äquivalenzrentner stellt im Prinzip dar, wie viele Standardrenten die aktuellen Rentenausgaben
der Rentenversicherung verursachen würden. Die Äquivalenzbeitragszahler stellen die Zahl dar, wie
viele Durchschnittsverdiener (mit Durchschnittsentgelt) Beiträge entrichten müssten, um die
Beitragseinnahmen der GRV zu erzeugen. Ziel des Faktors ist es im Wesentlichen, die mit dem
Altersvermögensergänzungsgesetz in § 154 eingeführten Beitragssatzobergrenzen von 20 Prozent
bis 2020 und 22 Prozent bis 2030 einzuhalten. . Im Ergebnis ist das Beitragssatzziel in der GRV
dominant geworden. Damit wurde die Rentenversicherung von einem leistungsorientierten
Versicherungssystem in ein beitragsorientiertes Versicherungssystem ,der Beitragssatz entscheidet
über die Höhe der Rente, umgestellt.Das bedeutet eine Absenkung des Bruttorentenniveaus von
62% auf 43% in 2030.
Auf die anderen Faktoren, wie Schutzklausel und Nachholfaktor möchte ich hier jetzt nicht
eingehen, um den unbedarften Leser nicht zu überfrachten, denn die Rentenformel ist kaum restlos
zu verstehen.
Wenn ich alle diese Faktoren betrachte verstehe ich nicht die Häme die über Blüm ausgegossen wird. Wäre man Blüm gefolgt, wäre es nie zu dieser Abwertung des Rentenniveaus auf 43% gekommen.
Selbst bei einer Anhebung des Beitrages auf 24%, der dann erforderlich wäre würde der Beitragszahler bei paritätischer Belastung AG/AN besser wegkommen, wenn die unsägliche Riesterrente nicht wäre, die immer mehr Menschen als Betrug erkennen und sich von dieser verabschieden.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Nietzschmann der Erste Karl