Dienstag, 1. April 2014

Bei Anne Will am Mi. 02.04.14 | 22:45 Uhr Sozialstaat XXL - Ist der Mindestlohn erst der Anfang?

http://daserste.ndr.de/annewill/archiv/gaesteliste787.html

  • Ihre Sendung vom kommenden Mittwoch‏

An: mail@annewill.de
Sehr geehrte Frau Will, wertes Redaktionsteam,

da Sie in Ihrer nächsten Sendung Frau Nahles zu deren "Sachgebiet" zu Gast haben und diese vmtl. wieder von "Gerechtigkeit" im Bezug auf ihre Lohn- und Rentenpläne sprechen wird, sende ich Ihnen anbei meine Mail, welche ich Frau Nahles zukommen ließ. Die in Auftrag gegebene Beantwortung ist ebenfalls beigefügt.
Vielleicht können Sie ja daraus entsprechende Fragen formulieren und diese Frau Nahles stellen. Mir jedenfalls wurden meine Fragen nicht beantwortet.

Für Ihr Interesse danke ich und verbleibe mit freundlichem Gruß

Robert Kroiß

Antwort der AW-Redaktion:


An: Robert Kroiß

Sehr geehrter Herr Kroiß,
wir danken Ihnen für die Übersendung Ihrer Korrespondenz mit Frau Nahles. Leider können wir Zuschauerfragen so kurzfristig nicht in die Sendung einbauen, wir werden Ihre Fragestellung aber für zukünftige Sendungen im Gedächtnis behalten.
Mit freundlichen Grüßen,
die ANNE WILL Zuschauerredaktion


Per Mail an:
Andrea.Nahles@Bundestag.de

Sehr geehrte Frau Nahles,

wie bereits Ihr Koalitionspartner und Kollege Herr Laschet von der CDU, traten Sie nun auch in einer Talkshow auf und versuchten den Menschen Ihr Rechts- und Gerechtigkeitsverständnis zu offerieren. So sagten Sie bei Maybrit Illner am Do. den 23.1.2014 folgendes: „Die Rentenkasse ist gut gefüllt, da ist es gerecht, denen etwas zurückzugeben, die dieses System tragen. Das ist ja nicht geschenkt, das ist verdient!"
Auch Herr Laschet wies in Talkshows daraufhin, dass es sich bei den „Plänen“ der Koalition um das Füllen von Gerechtigkeitslücken, auf Grund der nun vorhandenen finanziellen Möglichkeiten handelte. Daraufhin habe ich Herrn Laschet angeschrieben, um eine Aufklärung darüber zu erhalten, wie er (und damit auch der Koalitionspartner, also auch Sie) Recht und Gerechtigkeit definiert?!

Auch Ihren Aussagen entnehme ich nun, dass Gerechtigkeit eine Frage der Finanzierungsmöglichkeit und nicht des RECHTS an sich ist?! Wenn es JETZT – nachdem die Finanzierungsmöglichkeiten gegeben sind – gerecht ist, jenen DAS zurückzugeben, dass sie sich ja – Ihrer eigenen Aussage zufolge – gerechter weise verdient haben, dann wurden diese VORHER doch UNGERECHT behandelt und um ihr eigentliches Recht und die Gerechtigkeit betrogen, oder etwa nicht?!
Und nun versucht man einzelne Gerechtigkeitslücken – also vorherrschende Ungerechtigkeit und damit den Betrug am Recht - zu füllen, indem man sofort neue Ungerechtigkeiten schafft, weil eine tatsächlich, vollständige Gerechtigkeit – welche am RECHT ausgerichtet und NICHT an der Finanzierbarkeit - und damit das Füllen aller Gerechtigkeitslücken aus finanziellen Gründen DERZEIT nicht anders machbar ist?!
Werte Frau Nahles, auch Sie wollen nun den Eindruck erwecken, dass es sich bei Ihren/ihren Plänen und Entscheidungen primär um eine GERECHTE Lösung und damit primär um Gerechtigkeit und das Beseitigen von Ungerechtigkeit(slücken) und nicht um eine DERZEIT finanziell machbare Lösung handelte?!
Will auch bei Ihnen jetzt gar nicht erst zu sehr ins Detail gehen (meine an Herrn Laschet gestellten Fragen gelten auch uneingeschränkt für Sie), da es mir auch bei Ihnen primär um eine (Er)Klärung geht, welche Priorität(en) Sie/sie bei Ihren Plänen, Lösungsvorschlägen und Lösungen ansetzen?! Sind Ihre/ihre Pläne, Vorschläge und Entscheidungen für Lösungen primär eine Frage von RECHT an sich (und damit dann eine Frage von Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit), oder ebenfalls wie bei Herrn Laschet und Ihrem Koalitionspartner NUR eine Frage der finanziellen Möglichkeiten?! Dass es sich bei Ihren/ihren Erklärungen bzgl. des „Füllens von Gerechtigkeitslücken“ um eine Mogelpackung handelt, möchte ich Ihnen gerne an ein paar Beispielen deutlich machen. So ist auch die Rente mit 63 wieder nur eine Mogelpackung, da sie ja ebenso degressiv angesetzt ist, wie die Rente mit 67. Den Vorteil davon werden sicherlich wieder die Betriebe und Unternehmen haben, welche ihre möglichen „Frührentner“ auf Kosten der Steuerzahler und des Staates wieder dazu drängen werden, vorzeitig in Rente zu gehen! Auch dass Beitragsjahre NICHT identisch mit Versicherungsjahren sind, wird gerne verschwiegen! Dass der finanzielle Wert der Rentenansprüche in Ost und West unterschiedlich ist, ist und bleibt doch ebenfalls eine Fest- und Fortschreibung einer Ungerechtigkeit. Denn was nicht „wertgleich“ ist, kann auch schwerlich „gerecht“ sein! 

Eines wird aber insbesondere bei der „sogenannten Mütterrente“ sehr, sehr deutlich. Mit Recht und Gerechtigkeit hat dies nicht das geringste zu tun. Denn gerade auf Grund ihrer/Ihrer Entscheidungen wird die (Lücke) Ungerechtigkeit für weitere Jahre festgeschrieben! Oder wie erklären sie/Sie mir, dass Kinder, welche nach 1992 geboren wurden MEHR WERT (finanziell machbar) und damit „gerechter“ sind, als Kinder, welche vor 1992 geboren wurden?! Dass Mütter und deren Anspruch, die ihre Kinder nach 1992 geboren haben MEHR WERT (finanziell machbar) und damit „gerechter“ sind, als Mütter, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben?!
Deshalb auch an Sie meine Frage: ist Recht und Gerechtigkeit eine Frage des machbaren oder nicht machbaren Finanzierungsvorbehalts, oder an sich eine Frage des Rechts, einer UNABHÄNGIGEN Gerechtigkeit, hervorgehend aus einem – auch von finanzieller Machbarkeit - UNABHÄNGIGEN Recht?! Und woran erkennt „man“ (das Volk, die Bürger und Bürgerinnen), dass sie/Sie sich am (christlich/jüdischem) RECHT an sich, damit an vorherrschender Ungerechtigkeit und nicht an materiellen Werten und evtl. machbaren Finanzierungsmöglichkeiten orientieren?!

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar und verbleibe mit freundlichem Gruß
Robert Kroiß

PS: auch dieses Schreiben werde ich in meinem Blog: http://robert-diegrossenreligionen.blogspot.de/ veröffentlichen.Antwort heute erhalten:
Dienstgebäude Bonn-Duisdorf, Rochusstraße 1: Bushaltestelle Rochusstraße, Bundesministerien (608, 609, 800, 843, 845)
Dienstgebäude Bonn-Duisdorf, Rochusstraße 289: Bahnhof Bonn-Duisdorf, ca. 5 Minuten Fußweg (Bn.-Hbf.: Gleis 5, RB 23 Richtung Euskirchen)
Dienstgebäude Bonn-Duisdorf, Villemombler Straße 76: Buslinien (605, 606, 607, 608, 609, 843)
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Herrn
Robert Kroiß
mailto:robertkroiss@live.de
Sehr geehrter Herr Kroiß,
im Namen der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Frau Andrea Nahles, danke ich
Ihnen für Ihre Eingabe vom 27. Januar 2014. Leider komme ich aufgrund der Vielzahl der
täglich eingehenden Schreiben sowie anderer prioritärer Aufgaben erst heute dazu, Ihnen
zu antworten. Ich bitte um Ihr Verständnis.
Frau Nahles hat mich beauftragt, Ihnen für Ihr sozialpolitisches Interesse zu danken, das
in Ihrem Schreiben zum Ausdruck kommt. Die Anregungen und Meinungen der Bürgerinnen
und Bürger fließen bei der Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen und bei den späteren
Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung mit ein.
Für Ihre Anregung, aber auch für Ihre Kritik an dem aktuellen Rentenpaket möchte ich
mich daher bei Ihnen bedanken. Frau Nahles ist sich bewusst, dass es in einer Demokratie
unterschiedliche Auffassungen über sozialpolitische Ziele und Wege zu ihrer Verwirklichung
gibt und geben muss.
Daher ist sie selbstverständlich offen für jede Anregung. Ihre Überlegungen werden im
Übrigen als Teil des Meinungsbildes aus der Bevölkerung berücksichtigt.
REFERAT IVb 3
BEARBEITET VON Fichtner
HAUSANSCHRIFT Rochusstraße 1, 53123 Bonn
POSTANSCHRIFT 53107 Bonn
TEL +49 228 99 527-2388
FAX +49 228 99 527-4316
E-MAIL edgar.fichtner@bmas.bund.de

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

An die "noch" Regierenden!
Zur Rente mit 63 - Zur Frage der Gerechtigkeit:
Vielen Dank dafür, dass die Regierung es geschafft hat, denen die jahrelang arbeitslos waren, auf der faulen Haut lagen diesmal die Rente mit 63 ohne Abzüge zukommen zu lassen. Faulheit, Sozialbetrug und Kriminalität lohnt sich eben. Ich hoffe, dass es bald eine Kraft geben wird, die in Deutschland damit aufräumen wird.
Um eine Frühverrentungswelle zu verhindern, sollen künftig Arbeitslosenzeiten bei der Rente mit 63 nur bis zwei Jahre vor dem Beginn des Ruhestands angerechnet werden. verrentung mit 61 Jahren ausgeschlossen. Diskutiert wird in der Koalition noch, ob es eine Ausnahmeregelung für Fälle geben soll, bei denen der Betrieb in dem fraglichen Zeitraum Pleite machte.
Es wäre eine Riesenschweinerei, wenn diejenigen, die bis zum 61. Lebensjahr keinen einzigen Tag arbeitslos waren, dann ggf. 43 Beitragsjahre hätten noch zwei Jahre arbeiten müssten und diejenigen, die bis dahin die 45 Beitragsjahre voll hätten, jedoch unbegrenzt davor arbeitslos gewesen wären dann ohne Abzüge in Rente gehen könnten. Eine Ungerechtigkeit ohne Gleichen.

Wahlbetrug auf der ganzen Linie - ob SPD oder CDU
Es ist einfach zum Kotzen, was hier in diesem Sozialsystem abgeht.
Hartz IV-Missbrauch. Zahlungen wie HartzIV an Asyslbewerber, (Wirtschaftsflüchtlinge) Kindergeld an Europäer, die hier einen Wohnsitz angeben und und und....
Arbeitnehmer, die 5 Jahre oder sogar länger arbeitslos waren die abschlagsfreie Rente erhalten, obwohl sie ggf. nur 35 oder 40 Jahre Beiträge gezahlt haben? Sie wollen, dass die, die nie arbeitslos waren und nun schon 43 Jahre Beiträge gezahlt haben so bekloppt sind und noch zwei Jahre arbeiten, egal wie sie sich fühlen um dann 45 Jahre Beiträge gezahlt zu haben, um abschlagsfreie Rente zu erhalten?
Das ist eine Schweinerei ohne gleichen.
Weshalb werden alle Betroffenen der betroffenen Jahrgänge nicht gleich behandelt?
Das wäre am einfachsten zu regeln, indem eine bestimmte Anzahl Jahre Arbeitslosigkeit angerechnet würde, egal ob ab 61. Lebensjahr oder irgendwann davor.
Aufgrund von Statistiken lässt sich doch errechnen, was sich die Rentenkasse leisten könnte.
Wenn 5 Jahre zu viel sind, dann kürzen Sie doch 3, oder 2 oder 1,5 Jahre insgesamt Anrechnung von Arbeitslosigekti. Dann könnten diejenigen mit 61 Jahren, die bis dahin niemals arbeitslos waren, (wenn sie es sich leisten können oder wollen oder ggf. aus gesundheitlichen oder aus anderen Gründen wollen) ebenfalls die Rente ohne Abzüge nach Arbeitslosigkeit in Anspruch nehmen.
Soweit müsste doch auch der dümmste Politiker denken können, oder?
Eine Regelung, nach der sämtliche Jahre von Arbeitslosigkeit oder 5 Jahre Arbeitslosigkeit bis zu einem Stichtag angerechnet werden und danach nicht, demnach 61-Jährige, die bis dahin ggf. auf 43 Beitragsjahre kommen würden, Arbeitslosigkeit dann egal, weshalb entstanden nicht angerechnet würde, kann doch nicht ernsthaft in Erwägung gezogen werden.