Mittwoch, 24. Juli 2013

"Geisterfahrer" in der deutschen Rechtssprechung

Na, das ist mal eine Urteilsbegründung von – angeblich – unabhängigen RECHTsgelehrten!!!


Das Landgericht erklärte auf seiner Internetseite, dass das Gesetz nur in engen Grenzen die Wiederaufnahme eines rechtskräftigen Urteils erlaube. "Nicht ausreichend ist, wenn im Rahmen eines Urteilsverfahrens Fehler gemacht werden oder ein Urteil Sorgfaltsmängel erkennen lässt." SZ v. 24.7.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/landgericht-regensburg-gustl-mollath-muss-in-der-psychiatrie-bleiben-1.1729406

Demokratie und Rechtsstaat „ade“, kann man da nur auf fränkisch sagen!


Wie ist dies nun bei einem „Geisterfahrer“, welcher sich ja auch „nur“ ein wenig „verfahren“ hat?!

Haben die Richter in diesem Falle, also bei ihrem „Verfahren“ auch „nur“ die falsche Richtung eingeschlagen???!!!



Es gibt ja längst Zweifel an „unserer“ Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Aber dass dies nun auch noch von einem Gericht so deutlich bestätigt und öffentlich gemacht wurde, das konnte und durfte man in dieser Deutlichkeit nicht erwarten!



In unserem Rechtsstaat und dessen Rechtsfindung ist also primär gar nicht das Recht und die Gerechtigkeit für eine „gerechte“ Urteilsfindung notwendig und die eigentlich primäre Grundvoraussetzung, sondern nur die Frage, ob die FEHLER, welche durch die beteiligten „Rechtsgelehrten“ bei einer UrteilsFINDUNG – also bei einem FEHLURTEIL, eines „Verfahrens“ im wahrsten Sinne des Wortes - gemacht wurden einfach zu wenige, oder zu geringe FEHLER sind???!!! Ob sie bei einer Urteilsfindung sorgfältig nach Recht und Gerechtigkeit suchen, spielt KEINE Rolle. Sondern als weiteres wichtiges Kriterium gilt die Frage, ob – neben den gemachten FEHLERN - die SORGFALTSMÄNGEL ausreichend sind???!!!


Ein FEHLURTEIL ist also solange KEIN Fehlurteil und damit NICHT UNGERECHT, solange es nicht genügend Fehler enthält und die Sorgfaltsmängel nicht ausreichend sind???!!



Also müssen RichterInnen einfach nur darauf achten, dass ihre FEHLURTEILE – zwar durchaus falsch und fehlerhaft sein dürfen – nur nicht vor FEHLERN strotzen und dass sie diese FEHLER nur genügend sorgfältig dar- und auslegen müssen?!



Geht´s noch???!!!



Kann mir mal Jemand erklären, wozu wir Richter, Recht und Gesetz und eine Rechtsprechung haben?! Wenn Fehler und mangelnde Sorgfalt nur eine Frage der Menge sind, nicht aber die Frage, ob es sich dabei um Recht und Gerechtigkeit handelt?!



Beinhaltet das Jurastudium primär die „Kunst“, Fehler und Sorgfaltspflicht nur entsprechend „rechtsgelehrt“ (um nicht zu sagen Recht geleert) auszulegen und in entsprechende Worte zu fassen und dies dann als „Urteil“ IM NAMEN DES (ungefragten) VOLKES zu sprechen???!!



Gesetzbücher und Paragraphen lesen kann jeder Normalsterbliche. Damit könnte wohl auch jeder Normalsterbliche, der des Lesens mächtig ist, zum Richter werden.
Denn die Frage, inwieweit Gesetz und Recht der Gerechtigkeit entsprechen, muss ja NICHT erörtert und hinterfragt werden. Sondern nur, ob ein Urteil – nach lesen der entsprechenden Gesetze und Paragraphen – nur geringfügig FEHLERHAFT und nur mit geringfügigen Sorgfaltsmängel erstellt worden ist?!

Denn nur dann und nur dann (ach ja, und evtl. noch abhängig von der Gnade der Richter, welche Ihresgleichen u. U. tatsächlich auch mal Fehler und Sorgfaltsmängel unterstellten), könnte es eventuell zu einer Überprüfung eines entsprechenden Fehlurteils kommen.

Zu einer eigentlichen Überprüfung in Fragen des Rechts und der Gerechtigkeit besteht ja überhaupt keine Veranlassung!

Aber so eine „kleine“ Rechtslappalie spielt in aktuellen Zeiten wie diesen sowieso nur eine kleine Nebenrolle in Sachen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.

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