Donnerstag, 11. Juli 2013

Die Richtlinienkompetenz der (Medien)Politik

Als einfacher Bürger dieses Landes ging ich ja bisher immer davon aus, dass sich die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers aus dem Art. 65 Satz 1 des GG ergibt und nicht daraus, was „diese/dieser“ aus den Medien erfährt.

[[„Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung“ lautet Artikel 65 Satz 1 Grundgesetz (GG).]] 
 

[[ …seine politische Verantwortlichkeit innerhalb der Regierung und zusätzlich seine Verantwortlichkeit gegenüber dem Parlament. Funktional ist die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers als Instrument politischer Führung zu verstehen. Richtlinien lassen sich in diesem Sinne umschreiben als Grundsatzbestimmungen oder grundlegende politische Entscheidungen, also als die allgemeine politische Ausrichtung des Regierungshandelns, die nicht jedes Detail der Regierungspolitik vorgeben. Für ihren Erlass ist weder eine Form noch ein besonderes Verfahren vorgesehen. Für die Bundesminister sind sie verbindlich, in der Geschäftsordnung der Bundesregierung wird dies ausdrücklich betont und dem Bundeskanzler zusätzlich noch die Pflicht auferlegt, auf ihre Durchführung zu achten. Zur Durchsetzung dienen dem Bundeskanzler vorrangig seine in der Geschäftsordnung der Bundesregierung geregelten Befugnisse.]]



Gut, vielleicht müsste man das GG dahingehend ändern, dass der Art. 65 GG auch für eine BundeskanzlerIN gilt. Denn inzwischen könnte man den Eindruck gewinnen, wenn „etwas“ nicht ganz korrekt und konsequent niedergeschrieben und damit verbindlich ist, dass dann der/die Ein oder Andere sich nicht mehr in der Verantwortung sieht.

Denn jetzt erfahre ich, dass unsere derzeitige Kanzlerin von der Abhörpraxis durch die NSA erst aus den Medien
  • aus den Medien, welche die Mehrheit der deutschen Bürger für korrupt hält?! -


erfahren habe und in diesem Zusammenhang sogleich auf die „Verantwortlichkeit“ des Koordinators für die Geheimdienste verwies. Bedeutet für mich, dass „sie“ von nichts (also auch dem, was ihre Untergebenen und in ihrer Verantwortung Stehenden tun und lassen) wusste und deshalb keinerlei Verantwortung – auch in diesem Falle mal wieder – dafür hat, was geschieht.

Andererseits verteidigt „sie“ Geheimdiensttätigkeiten, wie auch das Abhören von Telekommunikation als notwendiges Instrument größtmöglicher Sicherheit, u. a. auch vor terroristischen Anschlägen.

Also um „ein“ Nichtwissen und die Delegation von Verantwortung weiter zu geben, benötigt man die Medien?! Wozu wird dann ein/e Bundeskanzler/In, deren Richtlinienkompetenz benötigt?!

Und dann weist „unsere“ Kanzlerin auch noch die Vergleiche von Geheimdiensten und Spionage scharf zurück?!

Will „sie“ damit nochmals „ihre“ Ahnungslosigkeit dokumentieren?!

Weiß „sie“ nicht, dass die Aufgabe von Geheimdiensten und Spionage – egal wo und von wem getätigt – darin besteht, ein bestehendes Misstrauen gegenüber dem eigenen Volk als „gerechtfertigt“ nachzuweisen?!

Weiß „sie“ nicht, dass die Grundlage jeglicher Spionage und geheimdienstlicher Tätigkeit, von Totalüberwachung darauf beruht, Angst vor „Seinesgleichen“ haben zu müssen?! Dass es dabei um "Kontrolle" der Überwachten geht?! Und dies als Ausdruck von "Freiheit" und "Demokratie"?!
Welche Rolle spielt es da, wer vor wem Geheimnisse hat, wer wem misstraut, wer wen überwacht?!

Dass „man“ von einem „Gegner, Feind“ überwacht und ausgespäht wird, wäre ja durchaus noch damit zu erklären, dass „man“ davor ja bereits eine Feindschaft ausgemacht hat. Dass aber „Freunde, Verbündete“, also vertrauenswürdige Partner zu solchen Mitteln greifen (müssen und dürfen) kann doch nicht damit gerechtfertigt werden, dass es sich um eine „demokratische Überwachung“, ein "demokratisches Misstrauen" handelt?!

Und auf was für einer Vertrauensbasis beruht eigentlich ein derartig partnerschaftliches Verhältnis?!

Vermutlich denke ich einfach zu naiv.

Aber aus derartigen „Erklärungen“ ergeben sich für mich ganz offensichtliche Diskrepanzen dahingehend, dass man sich das „Vertrauen“ eines Volkes erhofft, welchem man selber aber pro forma als Ganzes und generell – angeblich gerechtfertigt (wodurch eigentlich?!) - misstraut!

So richtig paradox aber wird es für mich dann, wenn in „Umfragen“, eine Mehrheit des Volkes die „Arbeit“ der Kanzlerin als gut bis sehr gut empfindet und Vertrauen in „sie“ und ihre „Handlungen“ - auch künftig wieder - setzt. „Umfragen“, wiederum von den Medien veröffentlicht, welchen eine Mehrheit desselben Volkes misstraut und Korruptheit unterstellt?!

Wer macht nun eigentlich Politik und wer bestimmt die Richtlinien derselben?!

Und die wichtigste Frage: WER hat WOFÜR überhaupt VERANTWORTUNG und wer weiß endlich mal mehr als NICHTS?! Wer an der Spitze dieses Landes ist KEIN/E AHNUNGSLOSE/R?!

Angeblich sind die Ahnungs- und Verantwortungslosen bisher immer zurück getreten (worden)?!
Also die „Untergebenen“, für welche – laut GG und Richtlinienkompetenz – der/die Bundeskanzler/IN die Verantwortung trägt?!

Wenn also ein/e Chef/in Ahnungs- und Verantwortungslose in seine/ihre Dienste beruft, kann diese/r Chef/in selber keine große Ahnung und auch keine große Verantwortung von und für die eigenen Aufgaben und Tätigkeiten und das dazu nötige Personal haben?!

Werden wir in Wahrheit also von Ahnungslosen und Verantwortungslosen regiert?!

Denke ich da wirklich zu naiv?!

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