Als einfacher Bürger dieses Landes
ging ich ja bisher immer davon aus, dass sich die
Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers aus dem Art. 65 Satz 1 des GG
ergibt und nicht daraus, was „diese/dieser“ aus den Medien
erfährt.
[[„Der
Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür
die Verantwortung“ lautet Artikel
65 Satz 1 Grundgesetz (GG).]]
[[
…seine politische Verantwortlichkeit innerhalb der Regierung und
zusätzlich seine Verantwortlichkeit gegenüber dem Parlament. Funktional
ist die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers als Instrument
politischer Führung zu verstehen.
Richtlinien lassen sich in diesem Sinne umschreiben als
Grundsatzbestimmungen oder
grundlegende politische Entscheidungen, also als die
allgemeine politische Ausrichtung des Regierungshandelns,
die nicht jedes Detail der Regierungspolitik vorgeben. Für ihren
Erlass ist weder
eine Form noch ein besonderes Verfahren vorgesehen. Für die
Bundesminister sind sie verbindlich,
in der Geschäftsordnung der Bundesregierung wird dies ausdrücklich
betont und dem Bundeskanzler zusätzlich noch die Pflicht auferlegt,
auf ihre Durchführung zu achten. Zur Durchsetzung dienen dem
Bundeskanzler vorrangig seine in der Geschäftsordnung der
Bundesregierung geregelten Befugnisse.]]
Gut,
vielleicht müsste man das GG dahingehend ändern, dass der Art. 65
GG auch für eine BundeskanzlerIN gilt.
Denn inzwischen könnte man den Eindruck gewinnen, wenn „etwas“
nicht ganz korrekt und konsequent niedergeschrieben und damit
verbindlich ist, dass dann der/die Ein oder Andere sich nicht mehr in
der Verantwortung
sieht.
Denn
jetzt erfahre ich, dass unsere derzeitige Kanzlerin von der
Abhörpraxis durch die NSA erst aus den Medien
- aus den Medien, welche die Mehrheit der deutschen Bürger für korrupt hält?! -
-
erfahren
habe und in diesem Zusammenhang sogleich auf die „Verantwortlichkeit“ des
Koordinators für die Geheimdienste verwies. Bedeutet für mich, dass
„sie“ von nichts (also auch dem, was ihre Untergebenen und
in ihrer Verantwortung Stehenden tun und lassen) wusste und
deshalb keinerlei Verantwortung – auch in diesem
Falle mal wieder – dafür hat, was geschieht.
Andererseits verteidigt „sie“ Geheimdiensttätigkeiten, wie auch das Abhören von Telekommunikation als notwendiges Instrument größtmöglicher Sicherheit, u. a. auch vor terroristischen Anschlägen.
Also
um „ein“ Nichtwissen und die Delegation von Verantwortung weiter
zu geben, benötigt man die Medien?! Wozu wird dann ein/e
Bundeskanzler/In, deren Richtlinienkompetenz benötigt?!
Und
dann weist „unsere“ Kanzlerin auch noch die Vergleiche von
Geheimdiensten und Spionage scharf zurück?!
Will
„sie“ damit nochmals „ihre“ Ahnungslosigkeit dokumentieren?!
Weiß
„sie“ nicht, dass die Aufgabe von Geheimdiensten und Spionage –
egal wo und von wem getätigt – darin besteht, ein bestehendes
Misstrauen gegenüber dem eigenen Volk als „gerechtfertigt“
nachzuweisen?!
Weiß
„sie“ nicht, dass die Grundlage jeglicher Spionage und
geheimdienstlicher Tätigkeit, von Totalüberwachung darauf beruht,
Angst vor „Seinesgleichen“ haben zu müssen?! Dass es dabei um "Kontrolle" der Überwachten geht?! Und dies als Ausdruck von "Freiheit" und "Demokratie"?!
Welche
Rolle spielt es da, wer vor wem Geheimnisse hat, wer wem misstraut,
wer wen überwacht?!
Dass
„man“ von einem „Gegner, Feind“ überwacht und ausgespäht
wird, wäre ja durchaus noch damit zu erklären, dass „man“ davor
ja bereits eine Feindschaft ausgemacht hat. Dass aber „Freunde,
Verbündete“, also vertrauenswürdige Partner zu solchen Mitteln
greifen (müssen und dürfen) kann doch nicht damit gerechtfertigt
werden, dass es sich um eine „demokratische Überwachung“, ein "demokratisches Misstrauen" handelt?!
Und
auf was für einer Vertrauensbasis beruht eigentlich ein derartig
partnerschaftliches Verhältnis?!
Vermutlich
denke ich einfach zu naiv.
Aber aus derartigen „Erklärungen“ ergeben sich für mich ganz offensichtliche Diskrepanzen dahingehend, dass man sich das „Vertrauen“ eines Volkes erhofft, welchem man selber aber pro forma als Ganzes und generell – angeblich gerechtfertigt (wodurch eigentlich?!) - misstraut!
Aber aus derartigen „Erklärungen“ ergeben sich für mich ganz offensichtliche Diskrepanzen dahingehend, dass man sich das „Vertrauen“ eines Volkes erhofft, welchem man selber aber pro forma als Ganzes und generell – angeblich gerechtfertigt (wodurch eigentlich?!) - misstraut!
So
richtig paradox aber wird es für mich dann, wenn in „Umfragen“,
eine Mehrheit des Volkes die „Arbeit“ der Kanzlerin als gut bis
sehr gut empfindet und Vertrauen in „sie“ und ihre „Handlungen“
- auch künftig wieder - setzt. „Umfragen“, wiederum von den Medien
veröffentlicht, welchen eine Mehrheit desselben Volkes misstraut und
Korruptheit unterstellt?!
Wer
macht nun eigentlich Politik und wer bestimmt die Richtlinien
derselben?!
Und
die wichtigste Frage: WER hat WOFÜR überhaupt VERANTWORTUNG und wer
weiß endlich mal mehr als NICHTS?! Wer an der Spitze dieses Landes ist KEIN/E
AHNUNGSLOSE/R?!
Angeblich
sind die Ahnungs- und Verantwortungslosen bisher immer zurück
getreten (worden)?!
Also
die „Untergebenen“, für welche – laut GG und
Richtlinienkompetenz – der/die Bundeskanzler/IN die Verantwortung
trägt?!
Wenn
also ein/e Chef/in Ahnungs- und Verantwortungslose in seine/ihre
Dienste beruft, kann diese/r Chef/in selber keine große Ahnung und
auch keine große Verantwortung von und für die eigenen Aufgaben und
Tätigkeiten und das dazu nötige Personal haben?!
Werden
wir in Wahrheit also von Ahnungslosen und Verantwortungslosen
regiert?!
Denke ich da wirklich zu naiv?!
Denke ich da wirklich zu naiv?!
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