Montag, 23. Juli 2012

Noch ein paar Gedanken zur aktuellen Diskussion um die Beschneidung

 Justizministerin: Gesetzliche Regelung der Beschneidung kompliziert


http://www.welt.de/newsticker/news3/article108356593/Justizministerin-Gesetzliche-Regelung-der-Beschneidung-kompliziert.html



Gerade das, was die Justizministerin und Frau Merkel vermeiden wollen, nämlich eine Grundsatzdiskussion über das Verhältnis von Staat (Recht – und Rechtssprechung) und Religion (Wort und Recht Gottes), lässt sich bei einer „wasserdichten“ und eigenen Maßstäben orientierten „gerechten“ Gesetzgebung gar nicht vermeiden!

Mal ganz abgesehen davon, dass die Beschneidung männlicher Kinder m. E. eine Verletzung der Menschenwürde, eine Körperverletzung und Vergewaltigung „willenloser“ Kinder ist; wird sich eine Diskussion über das Verhältnis, sowie die Priorität von Staat und Religion gar nicht vermeiden lassen, will „man“ nicht den Rechtsanspruch und das eigene Gerechtigkeitsverständnis widerlegen.
Denn Kinder, welche in der Tradition der jüdischen Religion beschnitten werden, können weder ihren eigenen, freien Willen äußern, noch wird die Würde des Mensch“leins“, so wie es geboren wurde geachtet und es gehört – laut eigener Aussagen jüdischer Religionsgelehrter – dann nicht zur „jüdischen Gemeinschaft“. Also nicht zu den Menschen „jüdischer“ Abstammung, nicht zu Seinesgleichen, nicht zu den Kindern Gottes und dem auserwählten Volk! Und dies ALLES mit der Begründung und Rechtfertigung, dass Gott (der jüdisch/christliche) dies in seinem Wort, seinem Gesetz und damit Recht(sverständnis) aus Gehorsam verpflichtend befiehlt.

Noch spannender aber wird m. E. die Diskussion, wenn der Gehorsam gegenüber dem Wort Gottes – in diesem Falle des jüdischen/christlichen – NUR in diesem einen Punkt (nämlich der von Gott angeordneten und befohlenen Beschneidung) gesetzlich geregelt, befolgt und damit rechtsverbindlich gemacht werden soll. Was ist dann mit all den anderen Worten des jüdisch/christlichen Gottes, oder auch den Worten anderer Götter und deren Riten und Traditionen?!
Wer trifft dann in Zukunft die Entscheidung, welches Wort, Gesetz und Recht welchen Gottes über dem des menschlichen Gesetzes und Rechts steht?! Diesem Gehorsam zu leisten ist?! Und wer ist dann der primäre Gott, welches das PrimärRECHT und -gesetz?!

Was geschieht, wenn sich ein Mensch bei seinen Handlungen und Taten darauf beruft, dass diese seine Handlungen und Taten von Gott (welchem?!) befohlen waren und sind?! Dass dieser Mensch von Gott höchst persönlich dazu auserwählt wurde?!
Wer wird in der Lage sein, dies zu prüfen, zu werten und entsprechend in einer Rechtsentscheidung, in einem GERECHTEN Urteil deutlich machen?!

War es in diesem Lande bisher nicht so, dass wer sich auf das „Wort Gottes“ berief, diesem gehorsam folgend handelte, dann für „verrückt“ erklärt wurde?! Wieso macht „man“ dies dann in der aktuellen Situation, bezogen auf die „göttliche Anweisung der Beschneidung“ dann nicht ebenso?! Erklärt das Befolgen dieses Wortes des jüdischen Gottes für eine Krankheit, Schizophrenie?!

Wenn „sie“ glauben, diese meine Gedankengänge wären abwegig, dann kann ich „sie“ eines Besseren belehren. Es gab und gibt in diesem Lande nämlich bereits entsprechende Gerichtsurteile und -entscheidungen. Und zwar dahingehend, dass „wer“ dem Wort Gottes – auch in einer bestimmten Situation - gehorcht, dieses befolgt und danach handelt für „krank, verrückt und schizophren“ erklärt wird! Notfalls auch mit der ganzen Härte des Gesetzes bestraft wird!

Dies Alles soll nun mehr KEINE Gültigkeit haben?! Die „eigene“ Rechtssprechung in Frage gestellt und damit ad absurdum geführt werden?!

Diesen Auseinandersetzungen – sowohl politisch, als auch religiös – sehe ich gespannt entgegen.

Samstag, 21. Juli 2012

Die Wege des Herrn (Gottes) sind unergründlich...;


ebenso wie die Richtlinien der deutschen Politik und Rechtsprechung
Gedanken zum „Existenzminimum“ und zur „Beschneidung“


So sind die Gesetze und das Recht Gottes, aus welchem sich auch die menschlichen Gesetze und die menschliche Rechtssprechung entwickelte nicht ALLE und ALLES gleichmachend, aber gleichermaßen für ALLE und ALLES gültig. Und auch Gerechtigkeit hat nicht den Sinn der Gleichmacherei, der Uniformierung, sondern, dass Jedem Gerechtigkeit „Gottes“, des Lebens widerfahre.

Die dabei zu Tage tretenden Diskrepanzen ergeben sich aus einem entsprechenden Machtverhältnis und damit verbundener Abhängigkeit. Denn wo Macht herrscht, besteht selbstredend auch Abhängigkeit von dieser Macht, den Mächtigen, den Herrschenden und Auslegenden und einem gerade daraus resultierenden (Rechts)Verständnis und deren entsprechenden Auslegung/en.
Und dies hat primär auch immer mit Angst zu tun. Mit der Angst vor „dem Mächtigen, dem Herrschenden“, einem allmächtigen, zürnenden und strafenden „Gott“ (wie dieser insbesondere im Alten Testament der Bibel auftritt und beschrieben ist). Im Alltag und der angeblich säkularisierten „Staatsmacht“ wird die Strafe, der Zorn und die Rache (also Macht und Machtausübung in Form eines „eigenen“ Rechtsverständnis und „eigenem“ Gerechtigkeitssinn und - verständnis) ausgeübt. Und zwar durch die „Stellvertreter Gottes, die an seiner Stelle Herrschenden und Handelnden“ und Mächtigen. Aufgrund deren Gesetze und deren Recht(sverständnis), welche letztlich nur dazu dienen (sollen), die Macht und Abhängigkeit aufrecht zu erhalten.
Und so wird in einer angeblich aufgeklärten, demokratischen und freien Gesellschaft an längst überholten Traditionen (ganz im Gegensatz zu dem NEUEN Testament der Bibel, in welchem sich „Gott“ von seinen „alten Traditionen“ durch „Versöhnung“ löst) mit aller Macht und notfalls mit neuen Richtlinien und Gesetzesregelungen an der „Teilung“, der Macht und Abhängigkeit festgehalten.
Die Erfüllung der Traditionen 
[[ Tradition (von lateinisch tradere ‚hinüber-geben‘ bzw. traditio ‚Übergabe‘, ‚Auslieferung‘, ‚Überlieferung‘)]] 
und vor allem der Gesetze, also des Rechts, ist und wäre aber zugleich ihr Ende. Denn wozu sonst wären diese gedacht, wenn nicht dazu, dass „man“ sie auch erfüllt?! Wurden und würden „sie“ aber erfüllt, dann bedarf und bedürfte es „ihrer“ auch nicht mehr und es würde an „ihre“ Stelle etwas völlig anderes, nämlich das „NEUE“ treten! Aber anstatt „liebe Deinen Nächsten, wie Dich selbst“, wird umgesetzt, „liebe Dich als nächstes zunächst selbst“ und statt „teile MIT“ wird lieber „teile DURCH“ gelebt. Anstatt "macht Euch die Erde (also die materiellen Dinge) Untertan" wird gelebt "macht Euch die Menschen Untertan"!

Und so sind „wir“ von etwas „Neuem“ im Denken und Handeln noch sehr weit entfernt.

Dies wird gerade in letzter Zeit immer deutlicher.

Da wird Recht und Gerechtigkeit dahingehend gesprochen, dass ein materielles Existenzminimum in der Höhe nicht unterschiedlich sein darf, weil dies sonst die Gerechtigkeit und damit die Würde des Menschen verletzen würde und somit „ungerecht“ wäre. In Wahrheit hat dies aber nichts, aber auch noch gar nichts mit der „Würde“ des Menschen, des Mensch sein zu tun, sondern nur mit der „Würde“ des Existenzminimums. Denn DIESES wird „gleich“ und damit angeblich gerecht behandelt, NICHT der Mensch an sich.
Denn gerade an diesem Beispiel wird deutlich, woran sich Gerichte und Richter orientieren (müssen).
So müssen die „Einen“ (ALGII-Bezieher), was die „Anderen“ (Flüchtlinge und Asylanten) gar nicht dürfen, um trotzdem die gleiche und „gerechte“ Höhe des Existenzminimums an staatlicher Unterstützung zu erhalten.
Die „Einen“ müssen jede ihnen zugewiesene Arbeit annehmen, damit ihnen das menschenwürdige Existenzminimum NICHT gestrichen wird. Während die „Anderen“ KEINERLEI Arbeit aufnehmen dürfen?! Beide „Seiten“ müssen sich also an die AUSLEGUNG derer halten, die Recht – auch in der Sache des Existenzminimums - sprechen, um sich nicht den Zorn und die Strafe der „Staatsmacht“ zu zuziehen!
Ein unterschiedliches Dasein, verschiedenes Mensch sein und damit auch unterschiedliche „Würde“, also (Da)Seinsbestimmung“, welches aber auf Grund von Recht und Gesetz, Rechtssprechung, durch – mit „höchster Würde“ ausgestatteter RichterInnen – Recht und Gesetz gerecht „scheint“ und so AUSGELEGT wird!

Die Würde
[[Würde (lateinisch dignitas) bezeichnet die Eigenschaft, eine einzigartige Seinsbestimmung zu besitzen.]]
des Menschen, die Würde des Lebens an sich bleibt dabei aber völlig unberücksichtigt. Bei der „Bestimmung“ eines menschenwürdigen Existenzminimums zählt das bisherige „würdevolle, oder evtl. auch weniger würdevolle“ Dasein des Einzelnen in der „Beurteilung und Rechtsfindung“ nicht im geringsten. Wie aber lässt sich die „einzigartige Seinsbestimmung“ des Menschen an der Höhe des/eines Existenzminimums, also an einem materiellen Wert und „Sein“ und nicht an seiner wahren Würde (Seinsbestimmung) - ohne die Berücksichtigung seiner bisherigen "Würde" - gerecht bestimmen?!
Von Staats(macht) wegen Berufene und dazu bestimmte „Würdenträger“ bestimmen also, inwieweit die Würde des Menschen umzusetzen ist und auch umgesetzt wird (werden kann)?!

An welchem (Grund-, Lebens-)Recht aber orientieren diese sich "berufen" Fühlenden - in einem angeblich säkularisierten Staat - selbst, wenn sie in einer Frage der Religion, des Glaubens zu entscheiden haben?!
Wenn also „Gottes Recht“ auf „Menschen Recht“ (welches allerdings ebenfalls auf „göttlichem Recht“ basierend und sich daraus entwickelte) trifft?!
Welches Recht hat dann (welche) Priorität?!

Müsste ein Gericht, welches in einer „göttlichen, religiösen“ Angelegenheit entscheiden und Gerechtigkeit walten lassen soll, ja muss, dann nicht das Recht Gottes kennen und DIESES selber auch ausüben?! Wie soll das aber in einem säkularisierten Staat gehen?! Wenn Staat und Kirche (also Religion und damit Gott, Göttliches) getrennt sein soll (muss)?! Wenn „Gott“ von den Menschen laut Recht und Gesetz getrennt (und damit entfernt) werden muss?!
Wie sollen – von einer „Staatsmacht“ - Auserwählte und Berufene, also „weltliche“ Würdenträger eine „gerechte“ Beurteilung und Entscheidung über ein „von Gott persönlich“ auserwähltes und berufenes Volk treffen können, ohne dabei dem „eigenen“ Gerechtigkeitsverständnis zu widersprechen?! Ein „gerechtes“ Urteil über eine „Sache“ fällen, von der sie nichts verstehen, „wissen“ sollen und dürfen. Da erstens nicht dem „auserwählten und berufenen“ Volke zugehörig und zweitens laut eigener Gesetze und dem eigenen Rechtsverständnis von der „weltlichen“ Rechtsfindung zu trennen sei?!

Müssten „diese“ nicht - schon dem eigenen Wahrheitsanspruch und der eigenen Gerechtigkeit entsprechend - erst überprüfen können, inwieweit sich das als „auserwählt und berufenes“ Volk Gottes Bezeichnenden tatsächlich und in Wahrheit auch tatsächlich von „Gott“ auserwählt und berufen sind?! Oder ob dies nicht auch nur eine Auslegung derer ist, die sich als „auserwähltes Volk Gottes“ bezeichnen?! Müsste sich „Gott“ da nicht – auch der „weltlichen Rechtsprechung“ - erst „offenbaren“, sein/e Geheimnis/se auflösen?! Wie aber soll „Gott“ sich, seine "Würde" als Seinsbestimmung, sein Wort und seine Offenbarungen in einem säkularen Staat vernehmbar machen, offenbaren?!

Solange diese „Auslegung“ und die „Berufung auf das Wort Gottes“ nicht überprüfbar gemacht und befolgt werden kann und darf, ist eine „gerechte“ Entscheidung und Beurteilung gar nicht möglich.

Was aber dann ist der Grund, dass solch ein Aufschrei durch die Lande geht, wenn sich ein „auserwähltes“ Volk auf sein „Recht“ und die Tradition der Beschneidung beruft und sich gleich wieder als „Verfolgte“ fühlt?! Was, wenn „dieses auserwählte“ Volk das Wort Gottes falsch verstanden und ausgelegt hat, weil es die darin enthaltenen Geheimnisse gar nicht erkannt, bzw. falsch interpretiert hat?! Wenn es sich bei „Israel“ nicht nur um eine bestimmte Nation, ein bestimmtes Volk, sondern um „diejenigen“ der gesamten Menschheit handelt, die „Gott“ und damit sein Recht erkennen, vertreten und dafür „kämpfen“ (können)?! Wie dies ja auch in der Bibel, also dem Wort Gottes gleichnishaft dargestellt ist.
Israel = Herkunft und Bedeutung:
Der Name ist erstmalig auf der Merenptah-Stele als Völkerbezeichnung belegt und gibt die damalige kanaanäische Namensform wieder:[1] Jisra'el, hebräisch ישראל, dem biblischen Namen des Stammvaters Jakob (Jaakov) nach dem Kampf am Ostufer des Flusses Jabbok. [2], [3]. Er lässt sich mit „Gott streitet (für uns)“ oder „Gott möge (für uns) streiten“ und „Gott herrscht“ oder „Gott möge herrschen“ übersetzten. Daran anschließend geht der Name auf die Völker seiner zwölf Söhne über (Volk Israel).
Antonius der Große übersetzte in seinem dritten Brief den Namen Israel mit „Verstand, der Gott sieht“.

Solange nicht das (göttliche) Lebensrecht für die „Würde“ des Menschen ebenfalls ein/der Maßstab von Recht und Gerechtigkeit ist, solange der Mensch sich nicht „die Dinge (die Erde)“ Untertan macht, sondern Menschen die Menschen, solange ist jeder Anspruch auf Recht und wahrhafte Gerechtigkeit nur eine gesetzmäßige und auch willkürliche Notlösung. Wird und kann wiederum auch nur von Menschen und deren Willkür ausgeführt und umgesetzt werden, deren Anspruch sich NICHT am Lebensrecht an sich bemisst!

Von daher kann ES allerdings auch bis dato niemals gerecht sein! Sondern ist und bleibt eine Frage der Auslegung, der Willkür, der Macht und der Mächtigen, die sich „das Recht“ der Auslegung und Deutung angemaßt haben und anmaßen!

Und genau deshalb sind "wir" noch lange nicht am Ende des Kampfes um und "mit Gott" angekommen. Der "Streit" um die vom GG garantierte "Religionsfreiheit" wider die "säkularen" Gesetze längst noch nicht ausgestanden.
Aber genau dies - der Streit Recht gegen Recht (also religiöses, "göttliches" wider "menschliches, weltliches) könnte noch ein interessanter Prozess werden.