ebenso
wie die Richtlinien der deutschen Politik und Rechtsprechung
Gedanken
zum „Existenzminimum“ und zur „Beschneidung“
So
sind die Gesetze und das Recht Gottes, aus welchem sich auch die
menschlichen Gesetze und die menschliche Rechtssprechung entwickelte
nicht ALLE und ALLES gleichmachend, aber gleichermaßen für ALLE und
ALLES gültig. Und auch Gerechtigkeit hat nicht den Sinn der
Gleichmacherei, der Uniformierung, sondern, dass Jedem Gerechtigkeit
„Gottes“, des Lebens widerfahre.
Die
dabei zu Tage tretenden Diskrepanzen ergeben sich aus einem
entsprechenden Machtverhältnis und damit verbundener Abhängigkeit.
Denn wo Macht herrscht, besteht selbstredend auch Abhängigkeit von
dieser Macht, den Mächtigen, den Herrschenden und Auslegenden und
einem gerade daraus resultierenden (Rechts)Verständnis und deren
entsprechenden Auslegung/en.
Und
dies hat primär auch immer mit Angst zu tun. Mit der Angst vor „dem
Mächtigen, dem Herrschenden“, einem allmächtigen, zürnenden und
strafenden „Gott“ (wie dieser insbesondere im Alten Testament der
Bibel auftritt und beschrieben ist). Im Alltag und der angeblich
säkularisierten „Staatsmacht“ wird die Strafe, der Zorn und die
Rache (also Macht und Machtausübung in Form eines „eigenen“
Rechtsverständnis und „eigenem“ Gerechtigkeitssinn und -
verständnis) ausgeübt. Und zwar durch die „Stellvertreter Gottes,
die an seiner Stelle Herrschenden und Handelnden“ und Mächtigen.
Aufgrund deren Gesetze und deren Recht(sverständnis), welche
letztlich nur dazu dienen (sollen), die Macht und Abhängigkeit
aufrecht zu erhalten.
Und
so wird in einer angeblich aufgeklärten, demokratischen und freien
Gesellschaft an längst überholten Traditionen (ganz im Gegensatz zu
dem NEUEN Testament der Bibel, in welchem sich „Gott“ von seinen
„alten Traditionen“ durch „Versöhnung“ löst) mit aller
Macht und notfalls mit neuen Richtlinien und Gesetzesregelungen an
der „Teilung“, der Macht und Abhängigkeit festgehalten.
Die
Erfüllung der Traditionen
[[ Tradition
(von
lateinisch tradere
‚hinüber-geben‘ bzw. traditio
‚Übergabe‘, ‚Auslieferung‘, ‚Überlieferung‘)]]
und vor allem der Gesetze, also des Rechts, ist und wäre aber
zugleich ihr Ende. Denn wozu sonst wären diese gedacht, wenn nicht
dazu, dass „man“ sie auch erfüllt?! Wurden und würden „sie“
aber erfüllt, dann bedarf und bedürfte es „ihrer“ auch nicht
mehr und es würde an „ihre“ Stelle etwas völlig anderes,
nämlich das „NEUE“ treten! Aber anstatt „liebe Deinen Nächsten,
wie Dich selbst“, wird umgesetzt, „liebe Dich als nächstes
zunächst selbst“ und statt „teile MIT“ wird lieber „teile
DURCH“ gelebt. Anstatt "macht Euch die Erde (also die materiellen Dinge) Untertan" wird gelebt "macht Euch die Menschen Untertan"!
Und so sind
„wir“ von etwas „Neuem“ im Denken und Handeln noch sehr weit
entfernt.
Dies
wird gerade in letzter Zeit immer deutlicher.
Da
wird Recht und Gerechtigkeit dahingehend gesprochen, dass ein
materielles Existenzminimum in der Höhe nicht unterschiedlich sein
darf, weil dies sonst die Gerechtigkeit und damit die Würde des Menschen verletzen würde und somit „ungerecht“ wäre. In Wahrheit hat dies aber nichts, aber auch noch gar
nichts mit der „Würde“ des Menschen, des Mensch sein zu tun,
sondern nur mit der „Würde“ des Existenzminimums. Denn DIESES
wird „gleich“ und damit angeblich gerecht behandelt, NICHT der
Mensch an sich.
Denn
gerade an diesem Beispiel wird deutlich, woran sich Gerichte und
Richter orientieren (müssen).
So
müssen die „Einen“ (ALGII-Bezieher), was die „Anderen“
(Flüchtlinge und Asylanten) gar nicht dürfen, um trotzdem die
gleiche und „gerechte“ Höhe des Existenzminimums an staatlicher
Unterstützung zu erhalten.
Die
„Einen“ müssen jede ihnen zugewiesene Arbeit annehmen, damit
ihnen das menschenwürdige Existenzminimum NICHT gestrichen wird.
Während die „Anderen“ KEINERLEI Arbeit aufnehmen dürfen?! Beide
„Seiten“ müssen sich also an die AUSLEGUNG derer halten, die
Recht – auch in der Sache des Existenzminimums - sprechen, um sich
nicht den Zorn und die Strafe der „Staatsmacht“ zu zuziehen!
Ein
unterschiedliches Dasein, verschiedenes Mensch sein und damit auch
unterschiedliche „Würde“, also (Da)Seinsbestimmung“, welches
aber auf Grund von Recht und Gesetz, Rechtssprechung, durch – mit
„höchster Würde“ ausgestatteter RichterInnen – Recht und
Gesetz gerecht „scheint“ und so AUSGELEGT wird!
Die
Würde
[[Würde
(lateinisch
dignitas)
bezeichnet die Eigenschaft, eine einzigartige Seinsbestimmung zu
besitzen.]]
des
Menschen, die Würde des Lebens an sich bleibt dabei aber völlig
unberücksichtigt. Bei der „Bestimmung“ eines menschenwürdigen
Existenzminimums zählt das bisherige „würdevolle, oder evtl. auch
weniger würdevolle“ Dasein des Einzelnen in der „Beurteilung und
Rechtsfindung“ nicht im geringsten. Wie aber lässt sich die
„einzigartige Seinsbestimmung“ des Menschen an der Höhe
des/eines Existenzminimums, also an einem materiellen Wert und „Sein“
und nicht an seiner wahren Würde (Seinsbestimmung) - ohne die Berücksichtigung seiner bisherigen "Würde" - gerecht
bestimmen?!
Von
Staats(macht) wegen Berufene und dazu bestimmte „Würdenträger“
bestimmen also, inwieweit die Würde des Menschen umzusetzen ist und auch umgesetzt wird (werden kann)?!
An
welchem (Grund-, Lebens-)Recht aber orientieren diese sich "berufen" Fühlenden - in einem
angeblich säkularisierten Staat - selbst, wenn sie in einer Frage
der Religion, des Glaubens zu entscheiden haben?!
Wenn
also „Gottes Recht“ auf „Menschen Recht“ (welches allerdings
ebenfalls auf „göttlichem Recht“ basierend und sich daraus
entwickelte) trifft?!
Welches
Recht hat dann (welche) Priorität?!
Müsste
ein Gericht, welches in einer „göttlichen, religiösen“
Angelegenheit entscheiden und Gerechtigkeit walten lassen soll, ja
muss, dann nicht das Recht Gottes kennen und DIESES selber auch ausüben?!
Wie soll das aber in einem säkularisierten Staat gehen?! Wenn Staat
und Kirche (also Religion und damit Gott, Göttliches) getrennt sein
soll (muss)?! Wenn „Gott“ von den Menschen laut Recht und Gesetz
getrennt (und damit entfernt) werden muss?!
Wie
sollen – von einer „Staatsmacht“ - Auserwählte und Berufene,
also „weltliche“ Würdenträger eine „gerechte“ Beurteilung
und Entscheidung über ein „von Gott persönlich“ auserwähltes
und berufenes Volk treffen können, ohne dabei dem „eigenen“
Gerechtigkeitsverständnis zu widersprechen?! Ein „gerechtes“
Urteil über eine „Sache“ fällen, von der sie nichts verstehen, „wissen“
sollen und dürfen. Da erstens nicht dem „auserwählten und
berufenen“ Volke zugehörig und zweitens laut eigener Gesetze und
dem eigenen Rechtsverständnis von der „weltlichen“ Rechtsfindung
zu trennen sei?!
Müssten
„diese“ nicht - schon dem eigenen Wahrheitsanspruch und der
eigenen Gerechtigkeit entsprechend - erst überprüfen können,
inwieweit sich das als „auserwählt und berufenes“ Volk Gottes
Bezeichnenden tatsächlich und in Wahrheit auch tatsächlich von
„Gott“ auserwählt und berufen sind?! Oder ob dies nicht auch nur
eine Auslegung derer ist, die sich als „auserwähltes Volk Gottes“
bezeichnen?! Müsste sich „Gott“ da nicht – auch der
„weltlichen Rechtsprechung“ - erst „offenbaren“, sein/e
Geheimnis/se auflösen?! Wie aber soll „Gott“ sich, seine "Würde" als Seinsbestimmung, sein Wort und
seine Offenbarungen in einem säkularen Staat vernehmbar machen,
offenbaren?!
Solange
diese „Auslegung“ und die „Berufung auf das Wort Gottes“
nicht überprüfbar gemacht und befolgt werden kann und darf, ist
eine „gerechte“ Entscheidung und Beurteilung gar nicht möglich.
Was
aber dann ist der Grund, dass solch ein Aufschrei durch die Lande
geht, wenn sich ein „auserwähltes“ Volk auf sein „Recht“ und
die Tradition der Beschneidung beruft und sich gleich wieder als
„Verfolgte“ fühlt?! Was, wenn „dieses auserwählte“ Volk das
Wort Gottes falsch verstanden und ausgelegt hat, weil es die darin
enthaltenen Geheimnisse gar nicht erkannt, bzw. falsch interpretiert
hat?! Wenn es sich bei „Israel“ nicht nur um eine bestimmte
Nation, ein bestimmtes Volk, sondern um „diejenigen“ der gesamten
Menschheit handelt, die „Gott“ und damit sein Recht erkennen,
vertreten und dafür „kämpfen“ (können)?! Wie dies ja auch in der Bibel, also dem Wort Gottes gleichnishaft dargestellt ist.
Israel = Herkunft und
Bedeutung:
Der Name ist erstmalig auf der Merenptah-Stele
als Völkerbezeichnung belegt und gibt die damalige kanaanäische
Namensform wieder:[1]
Jisra'el, hebräisch ישראל,
dem biblischen Namen des Stammvaters Jakob
(Jaakov) nach dem Kampf am Ostufer des Flusses Jabbok.
[2],
[3].
Er lässt sich mit „Gott streitet (für uns)“ oder „Gott
möge (für uns) streiten“ und „Gott herrscht“ oder „Gott
möge herrschen“ übersetzten. Daran anschließend geht der
Name auf die Völker seiner zwölf Söhne über (Volk
Israel).
Antonius
der Große übersetzte in seinem dritten Brief den Namen Israel
mit „Verstand, der Gott sieht“.
Solange
nicht das (göttliche) Lebensrecht für die „Würde“ des Menschen
ebenfalls ein/der Maßstab von Recht und Gerechtigkeit ist, solange
der Mensch sich nicht „die Dinge (die Erde)“ Untertan macht,
sondern Menschen die Menschen, solange ist jeder Anspruch auf Recht und
wahrhafte Gerechtigkeit nur eine gesetzmäßige und auch willkürliche Notlösung. Wird
und kann wiederum auch nur von Menschen und deren Willkür ausgeführt und umgesetzt werden,
deren Anspruch sich NICHT am Lebensrecht an sich bemisst!
Von
daher kann ES allerdings auch bis dato niemals gerecht sein! Sondern
ist und bleibt eine Frage der Auslegung, der Willkür, der Macht und der Mächtigen,
die sich „das Recht“ der Auslegung und Deutung angemaßt haben
und anmaßen!
Und genau deshalb sind "wir" noch lange nicht am Ende des Kampfes um und "mit Gott" angekommen. Der "Streit" um die vom GG garantierte "Religionsfreiheit" wider die "säkularen" Gesetze längst noch nicht ausgestanden.
Aber genau dies - der Streit Recht gegen Recht (also religiöses, "göttliches" wider "menschliches, weltliches) könnte noch ein interessanter Prozess werden.