Dienstag, 3. Mai 2022

Die „Verteidigung“ der Freiheit

 

Die „Verteidigung“ der Freiheit


Solange man immer eine/n Schuldige/n für das eigene – auch veränderte Verhalten – gar noch als Rechtfertigung benötigt, ist man immer selbst abhängig, Abhängiger der Schuldigen und damit an der Schuld beteiligt.
Da ist man selbst nicht frei und damit gibt es auch keinerlei Freiheit zu verteidigen.
Weder die eigene nicht vorhandene, noch die des Schuldigen.
Das einzige was dabei verteidigt wird ist die jeweilige Abhängigkeit und Rechtfertigung von Schuld und Schuldigen.


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