Die „Verteidigung“ der Freiheit
Solange man
immer eine/n Schuldige/n für das eigene – auch veränderte
Verhalten – gar noch als Rechtfertigung benötigt, ist man immer
selbst abhängig, Abhängiger der Schuldigen und damit an der Schuld
beteiligt.
Da ist man selbst nicht frei und damit gibt es auch
keinerlei Freiheit zu verteidigen.
Weder die eigene nicht
vorhandene, noch die des Schuldigen.
Das einzige was dabei
verteidigt wird ist die jeweilige Abhängigkeit und Rechtfertigung
von Schuld und Schuldigen.
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