Mein Freund mal wieder mit seinen
„komischen“ Fragen:
Kennen die in der Pandemie derzeit
aktuellen EntscheiderInnen eigentlich das GG, die Urteile des BverfG
und ihre eigenen Gesetze?! Wenn Forderungen nach Maßnahmen laut
werden, die allem widersprechen, was es bisher an Rechtsverständnis
und Rechtsentscheidungen gibt?!
Da ist das Dasein des Menschen
(als Teil des Lebens) von der Geburt bis zum Tod geregelt. Damit ist
auch „die Krankheit“ als Teil dazwischen eigentlich bereits
geregelt. Auch die „Schuldfrage“ und die damit verbundene
Beweislast ist in vielen Gesetzen geregelt.
Weshalb wird nun
aufgrund einer „Pandemie“ die Beweislast umgedreht?! Wieso müssen
nun Gesunde, nur weil sie weder geimpft, getestet oder genesen (wobei
dies ja wiederum nur bedeutet, dass sie gesund sind) beweisen, dass
sie gesund sind?! Mit welchem Recht unterstellt man diesen, dass sie
„Schuld“ an der Ausbreitung der Pandemie und unsolidarisch
wären?! Gibt es erst seit der Pandemie das Bedürfnis nach
Solidarität, oder war dies nicht schon immer eine Grundlage des
Miteinanders?!
Wieso müssen Menschen nun ihre, im GG verbürgte
Selbstbestimmung und Eigenverantwortung aufgeben?!
[[ aa) Die
Achtung und der Schutz der Menschenwürde und der Freiheit sind
grundlegende Prinzipien der Verfassungsordnung, die den Menschen als
eine zu Selbstbestimmung und Eigenverantwortung fähige Person
begreift. Von der Vorstellung ausgehend, dass der Mensch in Freiheit
sich selbst bestimmt und entfaltet, umfasst die Garantie der
Menschenwürde insbesondere die Wahrung personaler Individualität,
Identität und Integrität. Die unverlierbare Würde des Menschen als
Person besteht hiernach darin, dass er stets als
selbstverantwortliche Persönlichkeit anerkannt bleibt. Dieser
Gedanke autonomer Selbstbestimmung wird in den
Gewährleistungsgehalten des allgemeinen Persönlichkeitsrechts näher
konkretisiert. Es sichert die Grundbedingungen dafür, dass der
Einzelne seine Identität und Individualität selbstbestimmt finden,
entwickeln und wahren kann.
Die selbstbestimmte Wahrung der eigenen Persönlichkeit setzt
voraus, dass der Mensch über sich nach eigenen Maßstäben verfügen
kann und nicht in Lebensformen gedrängt wird, die in unauflösbarem
Widerspruch zum eigenen Selbstbild und Selbstverständnis stehen.
]]
Auszug
aus:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-012.html
Wenn diese Pandemie etwas positives mit sich brachte und
bringt, dann die Frage nach dem Dasein, dem Leben, dem Menschsein und
wie damit umzugehen sei!