Bundespräsidialamt
zu Hd. Hrn. Prof. Dr.
Stefan Pieper
Spreeweg 1
Spreeweg 1
11010 Berlin
Ihr Schreiben vom: 18.4.2012 Meine
Antwort vom: 20.4.2012
Die Entscheidungen durch das/die
Bundespräsidialamt, Bundesverwaltung in Sachen Ex-Bundespräsident
Wulff
Sehr geehrter Herr
Pieper,
da Sie in Ihrem o.
g. Schreiben „meinen Unmut“ bzgl. der Entscheidung zur Gewährung
der Ruhebezüge des Herrn Wulff ansprechen, obwohl ich Ihnen mit
meiner (bisher unbeantworteten) Antwort dargelegt habe, dass es mir
dabei nicht um die Person des Herrn Wulff, sondern um die
Entscheidung und ein damit verbundenes „Rechtsverständnis“ durch
das/die Bundespräsidialamt/Bundesverwaltung und damit dem Unmut
bzgl. einer derartigen Rechtsentscheidung ging, kann ich nicht
umhin, Ihnen nun doch mit ein wenig „Unmut“ neuerlich zu
schreiben.
Der Grund hierfür
ist, dass Herr Wulff nun auf Kosten des Steuerzahlers „sein“
Büro, nebst dazugehörigem Personal bezogen hat. Auch diese
Entscheidung wurde von der Bundesverwaltung getroffen.
(s. h.
http://www.welt.de/politik/deutschland/article106262432/Alt-Bundespraesident-Wulff-bezieht-Buero-in-Berlin.html
und
http://www.focus.de/politik/deutschland/ex-bundespraesident-nach-ruecktritt-christian-wulff-bezieht-neues-buero-in-berlin_aid_747776.html
)
Da Sie in Ihrem o.
g. Schreiben die Entscheidung des Bundespräsidialamts, bzw. der
Verwaltung zur Ruhebezügegewährung dahingehend begründen, dass
Herr Wullf aus politischen Gründen zurück getreten ist,
stellt sich mir die Frage, weshalb „Jemand“, der sein/ein
politisches Amt aus politischen Gründen nicht mehr
ausübt, ausüben kann, wie Sie in Ihrem Schreiben erklären, ein
Büro nebst Personal und Chauffeur für eine nicht mehr ausgeübte
Tätigkeit (den Rücktrittsgrund und ihre Entscheidungsbegründung)
benötigt und auch gewährt bekommt und für welche die Steuerzahler
aufkommen müssen?! Herr Wulff übt Ihrer eigenen Begründung zufolge
kein politisches Amt mehr aus, da ja für die Gewährung der
Ruhebezüge genau dieser politische Rücktritt „rechtsverbindlich“
ausschlaggebend war und ist!
Mit der Aufgabe
eines Bundespräsidenten hat und kann es nichts zu tun haben. Denn
von diesem Amt ist er ja aus politischen Gründen zurück
getreten. Auch weil, wie Sie in Ihrem Schreiben darlegten, „Er hat
sich in seiner Rücktrittserklärung auf politische Gründe berufen,
indem er geltend gemacht hat, dass er für seine Amtsausübung eines
breiten Vertrauens der Bevölkerung bedürfe, das ihm nicht mehr
entgegengebracht wurde.“
Demnach ist und
wäre der „politische“ Comebackversuch, ein dazu evtl.
notwendiges Büro, nebst Personal des Herrn Wulff doch eigentlich
seine rein private Sache und seine höchst persönliche finanzielle
Angelegenheit, oder sehe ich dies falsch?!
Auch wenn das Büro
und seine Ausstattung „bescheidener“ ausgefallen sein sollten und
es sich dabei nur um die Räumlichkeiten, die zuvor von politischen
Parteien genutzt wurden, welche allerdings ebenfalls auf
Steuerzahlerkosten unterhalten wurden und werden, handeln sollte, so
ist und bleibt es doch nach einem politischen Rücktritt die
Privatsache des Herrn Wulff, wie, wo, weshalb und mit welchem
personellen und finanziellem Aufwand dieser sich niederlässt, oder
etwa nicht?! Wieso müssen dann die Steuerzahler – auf Grund
„ihrer/Ihrer“ Entscheidung - hierfür aufkommen?!
Da Ihre Antwort
auf mein Schreiben vom 20.4.2012 noch aussteht, in welcher Sie mir
evtl. die „rechtlichen“ Gründe und das Rechtsverständnis der
Verwaltung für die Gewährung der Ruhebezüge eines
Ex-Bundespräsidenten nochmals und evtl. differenzierter erklären,
bitte ich Sie hiermit schon mal darum, die Diskrepanz zwischen der
„gerechtfertigten Gewährung der Ruhebezüge aus politischen
Gründen“ und der Kostenübernahme für das „neue Büro und
Personal“ des Privatiers Herrn Wulff zu erklären und in Ihrer noch
ausstehenden Antwort zu berücksichtigen.
Für Ihre
neuerliche Mühe danke ich und verbleibe mit freundlichem Gruß
Robert Kroiß
PS: auch diesen
Brief werde ich auf meinem Blog veröffentlichen
Per Email, als
auch per Briefpost an Herrn Pieper, Bundespräsidialamt
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