Mittwoch, 29. Januar 2014

Anne Will: Unschuldig hinter Gittern - Sind Justizirrtümer wirklich Ausnahmen?

http://www.politikparadox.blogspot.de/2014/01/anne-will-unschuldig-hinter-gittern.html

Sind Justizirrtümer Ausnahmen? Nein, sind sie nicht und können sie auch gar nicht sein, weil irren eben menschlich ist. So schlimm es auch in den einzelnen Fällen bekannt gewordener Betroffener ist, wird die eigentliche Frage nach der Ursache nicht gestellt. Dieses Thema ist so komplex, dass man dazu nicht mit ein paar Zeilen Stellung nehmen kann.
Dazu müsste man das „geltende Recht“ hinterfragen dürfen und können! Dies wird aber dadurch behindert, dass sogenannte „Unabhängige“ weisungsgebunden – worin besteht dann die Unabhängigkeit?! - ihren Auftrag – an die Weisungen gebunden – erfüllen (müssen)!
Damit ist Rechtsprechung und Rechtsauslegung in der heutigen Zeit und bei aktuellen Rechtsprechungen primär keine Frage der eigenen (unabhängigen) Erkenntnis Beteiligter/Berufener im Bezug auf „das Recht an sich“. Sondern nur die Fortschreibung, das Studieren, das Erlernen und Anwendung bereits vorgegebener (weisungsgebundener) Fremderkenntnisse und Fachliteratur (welche selbstredend auch Gesetze und deren Auslegung beinhaltet)! Diese Gesetze wiederum werden von jenen Menschen gemacht, welche auch die Weisungsbefugnis gegenüber jenen haben, welche sie „berufen“?!
Dieser „Kreis“ der Studierenden und künftig Recht Sprechenden ist aber bereits wieder ein – auf Grund entsprechender Wertungen (damit auch Rechtsanschauung und -auslegung, was bereits wieder „Auslegung“ im eigenen Sinne und eigener Erkenntnis bedeutet) in der Gesellschaft - „auserlesener, unkontrollierbarer und unüberprüfbarer Kreis/Zirkel“.
Das bedeutet primär, dass angeblich nur bestimmte Menschen – mit einer der Gesellschaft und deren Werten entsprechenden Schul- und Berufsbildung - eine Anschauung, Erkenntnis, Verständnis und Bewusstsein „das Recht und damit auch das Unrecht“ betreffend „erlangen“ könnten und können?!
Recht, Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit damit gar nicht von „Jedermann“ bewusst wahrgenommen werden kann?! Wenn Recht, Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit aber nicht „bewusst“ von Jedermann wahrgenommen werden Kann, dann kann wohl auch Niemand – außer „jenen“, welche darin „geschult und ausgebildet“ wurden - „bewusst“ gegen Recht verstoßen?!
Hier liegt bereits der erste ganz offensichtliche Widerspruch aktueller Rechtsauslegung und Rechtsprechung derjenigen, welche das Recht auslegen dann schon darin begründet vor, dass dieser „Kreis/Zirkel“ seine Tätigkeit und eigene Rechtfertigung darin sieht, zu vertreten und umzusetzen, dass „vor dem Recht alle Menschen gleich seien“! Bewusstsein und Unbewusst-sein sind aber 2 ganz verschiedene Ansatzpunkte, selbst in der vorherrschenden Rechtsprechung!
Müsste demnach dann nicht jeder Mensch, um vor dem Recht überhaupt gleich zu sein (können), Jura studieren, um dem Recht auch gerecht zu werden, ja überhaupt zu können?! Denn angeblich "wissen" ja nur die "Rechtsgelehrten" was Recht und Unrecht ist?! Was aber ist dann mit dem Gewissen?! Wem und wessen ist dieses?! Wie ist ein Bewusstsein oder auch Unbewusst-sein des selbigen festzustellen und zu kontrollieren?! Haben nur "studierte Rechtsgelehrte" ein, das wahre Gewissen?!
So ist es einem - im vorherrschendem Rechtsverständnis und Rechtsverfahren verstandenen - „Laien“ in Fragen der Rechtsanschauung, Rechtsfragen, Rechtsverständnis – schon vom System her, in Gesetz und §§ hinterlegt – allerdings gar nicht erlaubt und zugestanden, das Recht und damit beschäftigte Menschen zu hinterfragen ( seine Verteidigung ohne auserwählten „Rechtsbeistand“ und sich dabei NUR auf „das Recht“ und seine Erkenntnisse, sein eigenes Wissen berufend selbst wahr zu nehmen), ohne eben gleich als Querulant und „geistig krank“ geltend zu hinterfragen! Es existiert also bereist ein Urteil und eine Wertung, ehe „man“ sich überhaupt mit der „Rechtssache“ beschäftigt/e!
Der eigentliche Ausgangspunkt bei jeglicher Rechtsauslegung und Rechtsprechung ist aber primär und immer eine Glaubensfrage! Auch und erst recht bei „Urteilen“ von sogenannten „Gutachtern“!
Welchen/m Mensch/en und dessen jeweiliger Erkenntnis in einer Sache glaubt man?!
Wer sich gegen die Rechtsprechung, gegen „Gutachter“ - damit selbstredend auch gegen die „Ehre, die Anerkennung“ derjenigen, welche dieses System weisungsgebunden vertreten - wehrt, ist – was ja auch absolut kein Widerspruch ist – ein „Querulant“! Er/Sie stellt sich ja nur gegen ein „hierarchisches Wertesystem“ und ebenfalls „hierarchisches Rechtssystem“ dieser Gesellschaft, welches unüberprüft und unüberprüfbar als gegeben und „gerecht“ hingenommen wurde und wird.
Ein „Querulant“ macht also letztlich nichts anderes, als jeder Richter/in! Er zweifelt an dem, was sich ihm als „Sache“ so darstellt, wie es sich darstellt. Sucht Klarheit, Erkenntnis und Wissen über „die/eine Sache“! Sind Richter/innen demnach dann also per Aufgabe und Arbeit „Querulanten“?!
Beurteilen dann „Querulanten“ andere „Querulanten“?!
Wenn dann auch noch angeordnet wird, dass ein „Gutachter“ einen anderen „Gutachter“ kritisch begutachten soll, dann stellt sich doch per se die Frage, weshalb „glaubt/e“ ein Gericht dem ersten „Gutachten“, welches in der Folge dann ange- und bezweifelt wird und ein „neues“ Gutachten notwendig macht?!
Hatte dieses Gericht einen „falschen Glauben“?! Hat/te es keine eigenen Erkenntnis/se im Bezug auf „Gut(achten)“, im Bezug auf „das Recht an sich“?!
„Gutachter/innen“ - also wiederum Menschen mit einer bestimmten Schul- und Berufsbildung - unterliegen keiner Kontrolle und leben häufig auch davon, dass sie von Richter/innen für ein Gutachten berufen werden! Richter/innen – ebenfalls „nur“ Menschen mit einer bestimmten Schul- und Berufsbildung - berufen sich aber in sehr vielen „Rechtsfällen“ auf die „Wertungen“ von „unkontrollierten und unkontrollierbaren“ Menschen?! Weshalb wohl?!
Um genau dem Bild des „Pontius Pilatus“ zu entsprechen und sich die Hände in Unschuld waschen und auf die „Beweise“ derer berufen zu können, welchen sie zugestehen, dass diese eigentlich mehr wissen als sie selbst?! Also eine zusätzliche Abhängigkeit!
Jetzt haben Richter/innen aber die „letzte Entscheidung“ dahingehend, was mit einem Menschen künftig passiert, wie dessen Zukunft aussieht! Aber selbst diese letzte Entscheidung wird dann im „Namen des Volkes“ getroffen?! Genau wie es „Pontius Pilatus“ eben auch getan hat!
Menschen bestimmen also über die Zukunft eines anderen Menschen! Und zwar auf Grund dessen, was sie wem glauben! Haben sie Zweifel, bestellen und berufen sie wieder andere Menschen dazu, dass diese dann wiederum einen Menschen beurteilen und damit wesentlich über des Beurteilten Zukunft bestimmen!
Rechtsprechung, wie sie derzeit ausgeübt wird, ist also keine Frage von Erkenntnissen und Wissen, sondern eine Frage von „Glauben“ und Entscheidungen werden dann als „gerecht“ gefällt und verkündet, wenn die Entscheidenden „glauben“, dass die bei ihnen vorhandenen Zweifel, das fehlende Fachwissen weitestgehend ausgeräumt wurden?!
Inwieweit diese Art der Rechtsprechung also dem „Recht“ entspricht, wird gerade durch öffentlich werdende Justizirrtümer immer fragwürdiger. Wenn Rechtsprechung schon gegen „eigene“ Gesetze und „eigenes (wobei dies ja der nächste offensichtliche Widerspruch in einer Rechtsauslegung ist; denn wie kann es ein „eigenes Recht und Gesetz/e“ nur für einen bestimmten Personenkreis und bestimmte Landesgrenzen geltend geben, wenn „alle Menschen vor dem – welchem?! – RECHT gleich sind und zu sein haben) „Rechtsverständnis“ verstößt, dann können öffentlich gewordene Justizirrtümer im besten Falle dazu dienen und führen, dass die vorherrschende Rechtsauslegung endlich hinterfragt wird.
Und wenn offensichtliche Eigeninteressen, Widersprüchlichkeiten und Abhängigkeiten zu Tage treten, dann führt sich ein „freies und unabhängiges“ Rechtssystem durch die eigenen (FEHL)
Entscheidungen ad absurdum und macht sich nicht nur angreifbar, sondern auch überflüssig.




Montag, 27. Januar 2014

Email an Frau Nahles; zum selben Thema "finanzierbare Gerechtigkeit", wie meine Schreiben an Herrn Laschet CDU

Per Mail an:
Andrea.Nahles@Bundestag.de

Sehr geehrte Frau Nahles,

wie bereits Ihr Koalitionspartner und Kollege Herr Laschet vond er CDU, traten Sie nun auch in einer Talkshow auf und versuchten den Menschen Ihr Rechts- und Gerechtigkeitsverständnis zu offerieren. So sagten Sie bei Mabrit Illner am Do. den 23.1.2014 folgendes: „Die Rentenkasse ist gut gefüllt, da ist es gerecht, denen etwas zurückzugeben, die dieses System tragen. Das ist ja nicht geschenkt, das ist verdient!"
Auch Herr Laschet wies in Talkshows daraufhin, dass es sich bei den „Plänen“ der Koalition um das Füllen von Gerechtigkeitslücken, auf Grund der nun vorhandenen finanziellen Möglichkeiten handelte. Daraufhin habe ich Herrn Laschet angeschrieben, um eine Aufklärung darüber zu erhalten, wie er (und damit auch der Koalitionspartner, also auch Sie) Recht und Gerechtigkeit definiert?!

Auch Ihren Aussagen entnehme ich nun, dass Gerechtigkeit eine Frage der Finanzierungsmöglichkeit und nicht des RECHTS an sich ist?! Wenn es JETZT – nachdem die Finanzierungsmöglichkeiten gegeben sind – gerecht ist, jenen DAS zurückzugeben, dass sie sich ja – Ihrer eigenen Aussage zufolge – gerechter weise verdient haben, dann wurden diese VORHER doch UNGERECHT behandelt und um ihr eigentliches Recht und die Gerechtigkeit betrogen, oder etwa nicht?!
Und nun versucht man einzelne Gerechtigkeitslücken – also vorherrschende Ungerechtigkeit und damit den Betrug am Recht - zu füllen, indem man sofort neue Ungerechtigkeiten schafft, weil eine tatsächlich, vollständige Gerechtigkeit – welche am RECHT ausgerichtet und NICHT an der Finanzierbarkeit - und damit das Füllen aller Gerechtigkeitslücken aus finanziellen Gründen DERZEIT nicht anders machbar ist?!
Werte Frau Nahles, auch Sie wollen nun den Eindruck erwecken, dass es sich bei Ihren/ihren Plänen und Entscheidungen primär um eine GERECHTE Lösung und damit primär um Gerechtigkeit und das Beseitigen von Ungerechtigkeit(slücken) und nicht um eine DERZEIT finanziell machbare Lösung handelte?!
Will auch bei Ihnen jetzt gar nicht erst zu sehr ins Detail gehen (meine an Herrn Laschet gestellten Fragen gelten auch uneingeschränkt für Sie), da es mir auch bei Ihnen primär um eine (Er)Klärung geht, welche Priorität(en) Sie/sie bei Ihren Plänen, Lösungsvorschlägen und Lösungen ansetzen?! Sind Ihre/ihre Pläne, Vorschläge und Entscheidungen für Lösungen primär eine Frage von RECHT an sich (und damit dann eine Frage von Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit), oder ebenfalls wie bei Herrn Laschet und Ihrem Koalitionspartner NUR eine Frage der finanziellen Möglichkeiten?! Dass es sich bei Ihren/ihren Erklärungen bzgl. des „Füllens von Gerechtigkeitslücken“ um eine Mogelpackung handelt, möchte ich Ihnen gerne an ein paar Beispielen deutlich machen. So ist auch die Rente mit 63 wieder nur eine Mogelpackung, da sie ja ebenso degressiv angesetzt ist, wie die Rente mit 67. Den Vorteil davon werden sicherlich wieder die Betriebe und Unternehmen haben, welche ihre möglichen „Frührentner“ auf Kosten der Steuerzahler und des Staates wieder dazu drängen werden, vorzeitig in Rente zu gehen! Auch dass Beitragsjahre NICHT identisch mit Versicherungsjahren sind, wird gerne verschwiegen! Dass der finanzielle Wert der Rentenansprüche in Ost und West unterschiedlich ist, ist und bleibt doch ebenfalls eine Fest- und Fortschreibung einer Ungerechtigkeit. Denn was nicht „wertgleich“ ist, kann auch schwerlich „gerecht“ sein! 

Eines wird aber insbesondere bei der „sogenannten Mütterrente“ sehr, sehr deutlich. Mit Recht und Gerechtigkeit hat dies nicht das geringste zu tun. Denn gerade auf Grund ihrer/Ihrer Entscheidungen wird die (Lücke) Ungerechtigkeit für weitere Jahre festgeschrieben! Oder wie erklären sie/Sie mir, dass Kinder, welche nach 1992 geboren wurden MEHR WERT (finanziell machbar) und damit „gerechter“ sind, als Kinder, welche vor 1992 geboren wurden?! Dass Mütter und deren Anspruch, die ihre Kinder nach 1992 geboren haben MEHR WERT (finanziell machbar) und damit „gerechter“ sind, als Mütter, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben?!
Deshalb auch an Sie meine Frage: ist Recht und Gerechtigkeit eine Frage des machbaren oder nicht machbaren Finanzierungsvorbehalts, oder an sich eine Frage des Rechts, einer UNABHÄNGIGEN Gerechtigkeit, hervorgehend aus einem – auch von finanzieller Machbarkeit - UNABHÄNGIGEN Recht?! Und woran erkennt „man“ (das Volk, die Bürger und Bürgerinnen), dass sie/Sie sich am (christlich/jüdischem) RECHT an sich, damit an vorherrschender Ungerechtigkeit und nicht an materiellen Werten und evtl. machbaren Finanzierungsmöglichkeiten orientieren?!

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar und verbleibe mit freundlichem Gruß
Robert Kroiß

PS: auch dieses Schreiben werde ich in meinem Blog: http://robert-diegrossenreligionen.blogspot.de/ veröffentlichen.

Antwort heute erhalten:


Dienstgebäude Bonn-Duisdorf, Rochusstraße 1: Bushaltestelle Rochusstraße, Bundesministerien (608, 609, 800, 843, 845)
Dienstgebäude Bonn-Duisdorf, Rochusstraße 289: Bahnhof Bonn-Duisdorf, ca. 5 Minuten Fußweg (Bn.-Hbf.: Gleis 5, RB 23 Richtung Euskirchen)
Dienstgebäude Bonn-Duisdorf, Villemombler Straße 76: Buslinien (605, 606, 607, 608, 609, 843)
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Herrn
Robert Kroiß
mailto:robertkroiss@live.de
Sehr geehrter Herr Kroiß,
im Namen der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Frau Andrea Nahles, danke ich
Ihnen für Ihre Eingabe vom 27. Januar 2014. Leider komme ich aufgrund der Vielzahl der
täglich eingehenden Schreiben sowie anderer prioritärer Aufgaben erst heute dazu, Ihnen
zu antworten. Ich bitte um Ihr Verständnis.
Frau Nahles hat mich beauftragt, Ihnen für Ihr sozialpolitisches Interesse zu danken, das
in Ihrem Schreiben zum Ausdruck kommt. Die Anregungen und Meinungen der Bürgerinnen
und Bürger fließen bei der Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen und bei den späteren
Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung mit ein.
Für Ihre Anregung, aber auch für Ihre Kritik an dem aktuellen Rentenpaket möchte ich
mich daher bei Ihnen bedanken. Frau Nahles ist sich bewusst, dass es in einer Demokratie
unterschiedliche Auffassungen über sozialpolitische Ziele und Wege zu ihrer Verwirklichung
gibt und geben muss.
Daher ist sie selbstverständlich offen für jede Anregung. Ihre Überlegungen werden im
Übrigen als Teil des Meinungsbildes aus der Bevölkerung berücksichtigt.
REFERAT IVb 3
BEARBEITET VON Fichtner
HAUSANSCHRIFT Rochusstraße 1, 53123 Bonn
POSTANSCHRIFT 53107 Bonn
TEL +49 228 99 527-2388
FAX +49 228 99 527-4316
E-MAIL edgar.fichtner@bmas.bund.de
INTERNET www.bmas.de
Bonn, 31. März 2014
AZ IVb-96-Kroiß/14
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 53107 Bonn
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Weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Rentenreformgesetz können Sie über
den folgenden Link weitere Informationen zum Rentenreformpaket abrufen:
http://www.rentenpaket.de
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Edgar Fichtner