diverse Texte zum Thema "Gott und das Leben" "Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu belassen und zu hoffen, dass sich was ändert" Albert Einstein
Seiten
- Robert Kroiß (293)
- Ralf Nietzschmann (Erster Karl) (147)
- Peter Fischer (105)
- Lese Ecke (95)
- Demetrius Degen (17)
- Paulus (13)
Donnerstag, 13. Februar 2014
Mittwoch, 29. Januar 2014
Anne Will: Unschuldig hinter Gittern - Sind Justizirrtümer wirklich Ausnahmen?
http://www.politikparadox.blogspot.de/2014/01/anne-will-unschuldig-hinter-gittern.html
Sind Justizirrtümer
Ausnahmen? Nein, sind sie nicht und können sie auch gar nicht sein,
weil irren eben menschlich ist. So schlimm es auch in den einzelnen
Fällen bekannt gewordener Betroffener ist, wird die eigentliche
Frage nach der Ursache nicht gestellt. Dieses Thema ist so komplex,
dass man dazu nicht mit ein paar Zeilen Stellung nehmen kann.
Dazu müsste man das
„geltende Recht“ hinterfragen dürfen und können! Dies wird aber
dadurch behindert, dass sogenannte „Unabhängige“
weisungsgebunden – worin besteht dann die Unabhängigkeit?! - ihren
Auftrag – an die Weisungen gebunden – erfüllen (müssen)!
Damit ist Rechtsprechung
und Rechtsauslegung in der heutigen Zeit und bei aktuellen
Rechtsprechungen primär keine Frage der eigenen (unabhängigen)
Erkenntnis Beteiligter/Berufener im Bezug auf „das Recht an sich“.
Sondern nur die Fortschreibung, das Studieren, das Erlernen und
Anwendung bereits vorgegebener (weisungsgebundener) Fremderkenntnisse
und Fachliteratur (welche selbstredend auch Gesetze und deren
Auslegung beinhaltet)! Diese Gesetze wiederum werden von jenen
Menschen gemacht, welche auch die Weisungsbefugnis gegenüber jenen
haben, welche sie „berufen“?!
Dieser „Kreis“ der
Studierenden und künftig Recht Sprechenden ist aber bereits wieder
ein – auf Grund entsprechender Wertungen (damit auch
Rechtsanschauung und -auslegung, was bereits wieder „Auslegung“
im eigenen Sinne und eigener Erkenntnis bedeutet) in der Gesellschaft
- „auserlesener, unkontrollierbarer und unüberprüfbarer
Kreis/Zirkel“.
Das bedeutet primär, dass
angeblich nur bestimmte Menschen – mit einer der Gesellschaft und
deren Werten entsprechenden Schul- und Berufsbildung - eine
Anschauung, Erkenntnis, Verständnis und Bewusstsein „das Recht und
damit auch das Unrecht“ betreffend „erlangen“ könnten und
können?!
Recht, Gerechtigkeit und
Ungerechtigkeit damit gar nicht von „Jedermann“ bewusst
wahrgenommen werden kann?! Wenn Recht, Gerechtigkeit und
Ungerechtigkeit aber nicht „bewusst“ von Jedermann wahrgenommen
werden Kann, dann kann wohl auch Niemand – außer „jenen“,
welche darin „geschult und ausgebildet“ wurden - „bewusst“
gegen Recht verstoßen?!
Hier liegt bereits der
erste ganz offensichtliche Widerspruch aktueller Rechtsauslegung und
Rechtsprechung derjenigen, welche das Recht auslegen dann schon darin
begründet vor, dass dieser „Kreis/Zirkel“ seine Tätigkeit und
eigene Rechtfertigung darin sieht, zu vertreten und umzusetzen, dass
„vor dem Recht alle Menschen gleich seien“! Bewusstsein und
Unbewusst-sein sind aber 2 ganz verschiedene Ansatzpunkte, selbst in
der vorherrschenden Rechtsprechung!
Müsste demnach dann nicht jeder Mensch, um vor dem Recht überhaupt gleich zu sein (können), Jura studieren, um dem Recht auch gerecht zu werden, ja überhaupt zu können?! Denn angeblich "wissen" ja nur die "Rechtsgelehrten" was Recht und Unrecht ist?! Was aber ist dann mit dem Gewissen?! Wem und wessen ist dieses?! Wie ist ein Bewusstsein oder auch Unbewusst-sein des selbigen festzustellen und zu kontrollieren?! Haben nur "studierte Rechtsgelehrte" ein, das wahre Gewissen?!
Müsste demnach dann nicht jeder Mensch, um vor dem Recht überhaupt gleich zu sein (können), Jura studieren, um dem Recht auch gerecht zu werden, ja überhaupt zu können?! Denn angeblich "wissen" ja nur die "Rechtsgelehrten" was Recht und Unrecht ist?! Was aber ist dann mit dem Gewissen?! Wem und wessen ist dieses?! Wie ist ein Bewusstsein oder auch Unbewusst-sein des selbigen festzustellen und zu kontrollieren?! Haben nur "studierte Rechtsgelehrte" ein, das wahre Gewissen?!
So ist es einem - im
vorherrschendem Rechtsverständnis und Rechtsverfahren verstandenen -
„Laien“ in Fragen der Rechtsanschauung, Rechtsfragen,
Rechtsverständnis – schon vom System her, in Gesetz und §§
hinterlegt – allerdings gar nicht erlaubt und zugestanden, das
Recht und damit beschäftigte Menschen zu hinterfragen ( seine
Verteidigung ohne auserwählten „Rechtsbeistand“ und sich dabei
NUR auf „das Recht“ und seine Erkenntnisse, sein eigenes Wissen
berufend selbst wahr zu nehmen), ohne eben gleich als Querulant und
„geistig krank“ geltend zu hinterfragen! Es existiert also
bereist ein Urteil und eine Wertung, ehe „man“ sich überhaupt
mit der „Rechtssache“ beschäftigt/e!
Der eigentliche
Ausgangspunkt bei jeglicher Rechtsauslegung und Rechtsprechung ist
aber primär und immer eine Glaubensfrage! Auch und erst recht bei
„Urteilen“ von sogenannten „Gutachtern“!
Welchen/m Mensch/en und
dessen jeweiliger Erkenntnis in einer Sache glaubt man?!
Wer sich gegen die
Rechtsprechung, gegen „Gutachter“ - damit selbstredend auch gegen
die „Ehre, die Anerkennung“ derjenigen, welche dieses System
weisungsgebunden vertreten - wehrt, ist – was ja auch absolut kein
Widerspruch ist – ein „Querulant“! Er/Sie stellt sich ja nur
gegen ein „hierarchisches Wertesystem“ und ebenfalls
„hierarchisches Rechtssystem“ dieser Gesellschaft, welches
unüberprüft und unüberprüfbar als gegeben und „gerecht“
hingenommen wurde und wird.
Ein „Querulant“ macht
also letztlich nichts anderes, als jeder Richter/in! Er zweifelt an
dem, was sich ihm als „Sache“ so darstellt, wie es sich
darstellt. Sucht Klarheit, Erkenntnis und Wissen über „die/eine
Sache“! Sind Richter/innen demnach dann also per Aufgabe und Arbeit
„Querulanten“?!
Beurteilen dann
„Querulanten“ andere „Querulanten“?!
Wenn dann auch noch
angeordnet wird, dass ein „Gutachter“ einen anderen „Gutachter“
kritisch begutachten soll, dann stellt sich doch per se die Frage,
weshalb „glaubt/e“ ein Gericht dem ersten „Gutachten“,
welches in der Folge dann ange- und bezweifelt wird und ein „neues“
Gutachten notwendig macht?!
Hatte dieses Gericht einen „falschen Glauben“?! Hat/te es keine eigenen Erkenntnis/se im Bezug auf „Gut(achten)“, im Bezug auf „das Recht an sich“?!
Hatte dieses Gericht einen „falschen Glauben“?! Hat/te es keine eigenen Erkenntnis/se im Bezug auf „Gut(achten)“, im Bezug auf „das Recht an sich“?!
„Gutachter/innen“ -
also wiederum Menschen mit einer bestimmten Schul- und Berufsbildung
- unterliegen keiner Kontrolle und leben häufig auch davon, dass sie
von Richter/innen für ein Gutachten berufen werden! Richter/innen –
ebenfalls „nur“ Menschen mit einer bestimmten Schul- und
Berufsbildung - berufen sich aber in sehr vielen „Rechtsfällen“
auf die „Wertungen“ von „unkontrollierten und
unkontrollierbaren“ Menschen?! Weshalb wohl?!
Um genau dem Bild des
„Pontius Pilatus“ zu entsprechen und sich die Hände in Unschuld
waschen und auf die „Beweise“ derer berufen zu können, welchen
sie zugestehen, dass diese eigentlich mehr wissen als sie selbst?!
Also eine zusätzliche Abhängigkeit!
Jetzt haben Richter/innen
aber die „letzte Entscheidung“ dahingehend, was mit einem
Menschen künftig passiert, wie dessen Zukunft aussieht! Aber selbst
diese letzte Entscheidung wird dann im „Namen des Volkes“
getroffen?! Genau wie es „Pontius Pilatus“ eben auch getan hat!
Menschen bestimmen also
über die Zukunft eines anderen Menschen! Und zwar auf Grund dessen,
was sie wem glauben! Haben sie Zweifel, bestellen und berufen sie
wieder andere Menschen dazu, dass diese dann wiederum einen Menschen
beurteilen und damit wesentlich über des Beurteilten Zukunft
bestimmen!
Rechtsprechung, wie sie derzeit ausgeübt wird, ist also keine Frage von Erkenntnissen und Wissen, sondern eine Frage von „Glauben“ und Entscheidungen werden dann als „gerecht“ gefällt und verkündet, wenn die Entscheidenden „glauben“, dass die bei ihnen vorhandenen Zweifel, das fehlende Fachwissen weitestgehend ausgeräumt wurden?!
Inwieweit diese Art der Rechtsprechung also dem „Recht“ entspricht, wird gerade durch öffentlich werdende Justizirrtümer immer fragwürdiger. Wenn Rechtsprechung schon gegen „eigene“ Gesetze und „eigenes (wobei dies ja der nächste offensichtliche Widerspruch in einer Rechtsauslegung ist; denn wie kann es ein „eigenes Recht und Gesetz/e“ nur für einen bestimmten Personenkreis und bestimmte Landesgrenzen geltend geben, wenn „alle Menschen vor dem – welchem?! – RECHT gleich sind und zu sein haben) „Rechtsverständnis“ verstößt, dann können öffentlich gewordene Justizirrtümer im besten Falle dazu dienen und führen, dass die vorherrschende Rechtsauslegung endlich hinterfragt wird.
Und wenn offensichtliche Eigeninteressen, Widersprüchlichkeiten und Abhängigkeiten zu Tage treten, dann führt sich ein „freies und unabhängiges“ Rechtssystem durch die eigenen (FEHL)
Entscheidungen ad absurdum und macht sich nicht nur angreifbar, sondern auch überflüssig.
Rechtsprechung, wie sie derzeit ausgeübt wird, ist also keine Frage von Erkenntnissen und Wissen, sondern eine Frage von „Glauben“ und Entscheidungen werden dann als „gerecht“ gefällt und verkündet, wenn die Entscheidenden „glauben“, dass die bei ihnen vorhandenen Zweifel, das fehlende Fachwissen weitestgehend ausgeräumt wurden?!
Inwieweit diese Art der Rechtsprechung also dem „Recht“ entspricht, wird gerade durch öffentlich werdende Justizirrtümer immer fragwürdiger. Wenn Rechtsprechung schon gegen „eigene“ Gesetze und „eigenes (wobei dies ja der nächste offensichtliche Widerspruch in einer Rechtsauslegung ist; denn wie kann es ein „eigenes Recht und Gesetz/e“ nur für einen bestimmten Personenkreis und bestimmte Landesgrenzen geltend geben, wenn „alle Menschen vor dem – welchem?! – RECHT gleich sind und zu sein haben) „Rechtsverständnis“ verstößt, dann können öffentlich gewordene Justizirrtümer im besten Falle dazu dienen und führen, dass die vorherrschende Rechtsauslegung endlich hinterfragt wird.
Und wenn offensichtliche Eigeninteressen, Widersprüchlichkeiten und Abhängigkeiten zu Tage treten, dann führt sich ein „freies und unabhängiges“ Rechtssystem durch die eigenen (FEHL)
Entscheidungen ad absurdum und macht sich nicht nur angreifbar, sondern auch überflüssig.
Montag, 27. Januar 2014
Email an Frau Nahles; zum selben Thema "finanzierbare Gerechtigkeit", wie meine Schreiben an Herrn Laschet CDU
Per Mail an:
Andrea.Nahles@Bundestag.de
Sehr geehrte
Frau Nahles,
wie bereits
Ihr Koalitionspartner und Kollege Herr Laschet vond er CDU, traten
Sie nun auch in einer Talkshow auf und versuchten den Menschen Ihr
Rechts- und Gerechtigkeitsverständnis zu offerieren. So sagten Sie
bei Mabrit Illner am Do. den 23.1.2014 folgendes: „Die Rentenkasse
ist gut gefüllt, da ist es gerecht, denen etwas zurückzugeben, die
dieses System tragen. Das ist ja nicht geschenkt, das ist verdient!"
Auch Herr
Laschet wies in Talkshows daraufhin, dass es sich bei den „Plänen“
der Koalition um das Füllen von Gerechtigkeitslücken, auf Grund der
nun vorhandenen finanziellen Möglichkeiten handelte. Daraufhin habe
ich Herrn Laschet angeschrieben, um eine Aufklärung darüber zu
erhalten, wie er (und damit auch der Koalitionspartner, also auch
Sie) Recht und Gerechtigkeit definiert?!
s. h. meine
Schreiben an Herrn Laschet und dessen
Antwort:
http://robert-diegrossenreligionen.blogspot.de/2013/11/mail-armin-laschet-cdu-auf-grund-der.html
http://robert-diegrossenreligionen.blogspot.de/2013/11/mail-armin-laschet-cdu-auf-grund-der.html
Auch Ihren Aussagen entnehme ich nun, dass
Gerechtigkeit eine Frage der Finanzierungsmöglichkeit und nicht des
RECHTS an sich ist?! Wenn es JETZT – nachdem die
Finanzierungsmöglichkeiten gegeben sind – gerecht ist, jenen DAS
zurückzugeben, dass sie sich ja – Ihrer eigenen Aussage zufolge –
gerechter weise verdient haben, dann wurden diese VORHER doch
UNGERECHT behandelt und um ihr eigentliches Recht und die
Gerechtigkeit betrogen, oder etwa nicht?!
Und nun versucht man einzelne Gerechtigkeitslücken –
also vorherrschende Ungerechtigkeit und damit den Betrug am Recht -
zu füllen, indem man sofort neue Ungerechtigkeiten schafft, weil
eine tatsächlich, vollständige Gerechtigkeit – welche am RECHT
ausgerichtet und NICHT an der Finanzierbarkeit - und damit das Füllen
aller Gerechtigkeitslücken aus finanziellen Gründen DERZEIT nicht
anders machbar ist?!
Werte Frau Nahles, auch Sie wollen nun den Eindruck
erwecken, dass es sich bei Ihren/ihren Plänen und Entscheidungen
primär um eine GERECHTE Lösung und damit primär um Gerechtigkeit
und das Beseitigen von Ungerechtigkeit(slücken) und nicht um eine
DERZEIT finanziell machbare Lösung handelte?!
Will auch bei Ihnen jetzt gar nicht erst zu sehr ins
Detail gehen (meine an Herrn Laschet gestellten Fragen gelten auch
uneingeschränkt für Sie), da es mir auch bei Ihnen primär um eine
(Er)Klärung geht, welche Priorität(en) Sie/sie bei Ihren Plänen,
Lösungsvorschlägen und Lösungen ansetzen?! Sind Ihre/ihre Pläne,
Vorschläge und Entscheidungen für Lösungen primär eine Frage von
RECHT an sich (und damit dann eine Frage von Gerechtigkeit und
Ungerechtigkeit), oder ebenfalls wie bei Herrn Laschet und Ihrem
Koalitionspartner NUR eine Frage der finanziellen Möglichkeiten?!
Dass es sich bei Ihren/ihren Erklärungen bzgl. des „Füllens von
Gerechtigkeitslücken“ um eine Mogelpackung handelt, möchte ich
Ihnen gerne an ein paar Beispielen deutlich machen. So ist auch die
Rente mit 63 wieder nur eine Mogelpackung, da sie ja ebenso degressiv
angesetzt ist, wie die Rente mit 67. Den Vorteil davon werden
sicherlich wieder die Betriebe und Unternehmen haben, welche ihre
möglichen „Frührentner“ auf Kosten der Steuerzahler und des
Staates wieder dazu drängen werden, vorzeitig in Rente zu gehen!
Auch dass Beitragsjahre NICHT identisch mit Versicherungsjahren sind,
wird gerne verschwiegen! Dass der finanzielle Wert der
Rentenansprüche in Ost und West unterschiedlich ist, ist und bleibt
doch ebenfalls eine Fest- und Fortschreibung einer Ungerechtigkeit.
Denn was nicht „wertgleich“ ist, kann auch schwerlich „gerecht“
sein!
Eines wird
aber insbesondere
bei der „sogenannten Mütterrente“ sehr, sehr deutlich. Mit Recht
und Gerechtigkeit hat dies nicht das geringste zu tun. Denn gerade
auf Grund ihrer/Ihrer Entscheidungen wird die (Lücke)
Ungerechtigkeit für weitere Jahre festgeschrieben! Oder wie erklären
sie/Sie mir, dass Kinder, welche nach 1992 geboren wurden MEHR WERT
(finanziell machbar) und damit „gerechter“ sind, als Kinder,
welche vor 1992 geboren wurden?! Dass Mütter und deren Anspruch, die
ihre Kinder nach 1992 geboren haben MEHR WERT (finanziell machbar)
und damit „gerechter“ sind, als Mütter, die ihre Kinder vor 1992
geboren haben?!
Deshalb
auch an Sie meine Frage: ist Recht und Gerechtigkeit eine Frage des
machbaren oder nicht machbaren Finanzierungsvorbehalts, oder an sich
eine Frage des Rechts, einer UNABHÄNGIGEN Gerechtigkeit,
hervorgehend aus einem – auch von finanzieller Machbarkeit -
UNABHÄNGIGEN Recht?! Und woran erkennt „man“ (das Volk, die
Bürger und Bürgerinnen), dass sie/Sie sich am
(christlich/jüdischem) RECHT an sich, damit an vorherrschender
Ungerechtigkeit und nicht an materiellen Werten und evtl. machbaren
Finanzierungsmöglichkeiten orientieren?!
Für
eine Antwort wäre ich sehr dankbar und verbleibe mit freundlichem
Gruß
Robert
Kroiß
PS:
auch dieses Schreiben werde ich in meinem Blog:
http://robert-diegrossenreligionen.blogspot.de/
veröffentlichen.
Antwort heute erhalten:
Antwort heute erhalten:
Dienstgebäude
Bonn-Duisdorf, Rochusstraße 1: Bushaltestelle Rochusstraße,
Bundesministerien (608, 609, 800, 843, 845)
Dienstgebäude
Bonn-Duisdorf, Rochusstraße 289: Bahnhof Bonn-Duisdorf, ca. 5
Minuten Fußweg (Bn.-Hbf.: Gleis 5, RB 23 Richtung Euskirchen)
Dienstgebäude
Bonn-Duisdorf, Villemombler Straße 76: Buslinien (605, 606, 607,
608, 609, 843)
__
__
Herrn
Robert
Kroiß
mailto:robertkroiss@live.de
Sehr
geehrter Herr Kroiß,
im
Namen der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Frau Andrea
Nahles, danke ich
Ihnen
für Ihre Eingabe vom 27. Januar 2014. Leider komme ich aufgrund der
Vielzahl der
täglich
eingehenden Schreiben sowie anderer prioritärer Aufgaben erst heute
dazu, Ihnen
zu
antworten. Ich bitte um Ihr Verständnis.
Frau
Nahles hat mich beauftragt, Ihnen für Ihr sozialpolitisches
Interesse zu danken, das
in
Ihrem Schreiben zum Ausdruck kommt. Die Anregungen und Meinungen der
Bürgerinnen
und
Bürger fließen bei der Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen und bei
den späteren
Abstimmungen
innerhalb der Bundesregierung mit ein.
Für
Ihre Anregung, aber auch für Ihre Kritik an dem aktuellen
Rentenpaket möchte ich
mich
daher bei Ihnen bedanken. Frau Nahles ist sich bewusst, dass es in
einer Demokratie
unterschiedliche
Auffassungen über sozialpolitische Ziele und Wege zu ihrer
Verwirklichung
gibt
und geben muss.
Daher
ist sie selbstverständlich offen für jede Anregung. Ihre
Überlegungen werden im
Übrigen
als Teil des Meinungsbildes aus der Bevölkerung berücksichtigt.
REFERAT
IVb
3
BEARBEITET
VON Fichtner
HAUSANSCHRIFT
Rochusstraße
1, 53123 Bonn
POSTANSCHRIFT
53107
Bonn
TEL
+49
228 99 527-2388
FAX
+49
228 99 527-4316
E-MAIL
edgar.fichtner@bmas.bund.de
INTERNET
www.bmas.de
Bonn,
31. März 2014
AZ
IVb-96-Kroiß/14
Bundesministerium
für Arbeit und Soziales, 53107 Bonn
Seite
2 von 2
Weitere
Informationen im Zusammenhang mit dem Rentenreformgesetz können Sie
über
den
folgenden Link weitere Informationen zum Rentenreformpaket abrufen:
http://www.rentenpaket.de
Mit
freundlichen Grüßen
Im
Auftrag
Edgar
Fichtner
Samstag, 18. Januar 2014
Abonnieren
Posts (Atom)


