Montag, 7. Mai 2012

Alt-Bundespräsident Wulff bezieht Büro in Berlin (neuerliches Schreiben an Bundespräsidialamt)



An das
Bundespräsidialamt

zu Hd. Hrn. Prof. Dr. Stefan Pieper

Spreeweg 1
11010 Berlin



Ihr Schreiben vom: 18.4.2012 Meine Antwort vom: 20.4.2012


Die Entscheidungen durch das/die Bundespräsidialamt, Bundesverwaltung in Sachen Ex-Bundespräsident Wulff



Sehr geehrter Herr Pieper,

da Sie in Ihrem o. g. Schreiben „meinen Unmut“ bzgl. der Entscheidung zur Gewährung der Ruhebezüge des Herrn Wulff ansprechen, obwohl ich Ihnen mit meiner (bisher unbeantworteten) Antwort dargelegt habe, dass es mir dabei nicht um die Person des Herrn Wulff, sondern um die Entscheidung und ein damit verbundenes „Rechtsverständnis“ durch das/die Bundespräsidialamt/Bundesverwaltung und damit dem Unmut bzgl. einer derartigen Rechtsentscheidung ging, kann ich nicht umhin, Ihnen nun doch mit ein wenig „Unmut“ neuerlich zu schreiben.

Der Grund hierfür ist, dass Herr Wulff nun auf Kosten des Steuerzahlers „sein“ Büro, nebst dazugehörigem Personal bezogen hat. Auch diese Entscheidung wurde von der Bundesverwaltung getroffen.

Da Sie in Ihrem o. g. Schreiben die Entscheidung des Bundespräsidialamts, bzw. der Verwaltung zur Ruhebezügegewährung dahingehend begründen, dass Herr Wullf aus politischen Gründen zurück getreten ist, stellt sich mir die Frage, weshalb „Jemand“, der sein/ein politisches Amt aus politischen Gründen nicht mehr ausübt, ausüben kann, wie Sie in Ihrem Schreiben erklären, ein Büro nebst Personal und Chauffeur für eine nicht mehr ausgeübte Tätigkeit (den Rücktrittsgrund und ihre Entscheidungsbegründung) benötigt und auch gewährt bekommt und für welche die Steuerzahler aufkommen müssen?! Herr Wulff übt Ihrer eigenen Begründung zufolge kein politisches Amt mehr aus, da ja für die Gewährung der Ruhebezüge genau dieser politische Rücktritt „rechtsverbindlich“ ausschlaggebend war und ist!
Mit der Aufgabe eines Bundespräsidenten hat und kann es nichts zu tun haben. Denn von diesem Amt ist er ja aus politischen Gründen zurück getreten. Auch weil, wie Sie in Ihrem Schreiben darlegten, „Er hat sich in seiner Rücktrittserklärung auf politische Gründe berufen, indem er geltend gemacht hat, dass er für seine Amtsausübung eines breiten Vertrauens der Bevölkerung bedürfe, das ihm nicht mehr entgegengebracht wurde.“

Demnach ist und wäre der „politische“ Comebackversuch, ein dazu evtl. notwendiges Büro, nebst Personal des Herrn Wulff doch eigentlich seine rein private Sache und seine höchst persönliche finanzielle Angelegenheit, oder sehe ich dies falsch?!

Auch wenn das Büro und seine Ausstattung „bescheidener“ ausgefallen sein sollten und es sich dabei nur um die Räumlichkeiten, die zuvor von politischen Parteien genutzt wurden, welche allerdings ebenfalls auf Steuerzahlerkosten unterhalten wurden und werden, handeln sollte, so ist und bleibt es doch nach einem politischen Rücktritt die Privatsache des Herrn Wulff, wie, wo, weshalb und mit welchem personellen und finanziellem Aufwand dieser sich niederlässt, oder etwa nicht?! Wieso müssen dann die Steuerzahler – auf Grund „ihrer/Ihrer“ Entscheidung - hierfür aufkommen?!

Da Ihre Antwort auf mein Schreiben vom 20.4.2012 noch aussteht, in welcher Sie mir evtl. die „rechtlichen“ Gründe und das Rechtsverständnis der Verwaltung für die Gewährung der Ruhebezüge eines Ex-Bundespräsidenten nochmals und evtl. differenzierter erklären, bitte ich Sie hiermit schon mal darum, die Diskrepanz zwischen der „gerechtfertigten Gewährung der Ruhebezüge aus politischen Gründen“ und der Kostenübernahme für das „neue Büro und Personal“ des Privatiers Herrn Wulff zu erklären und in Ihrer noch ausstehenden Antwort zu berücksichtigen.

Für Ihre neuerliche Mühe danke ich und verbleibe mit freundlichem Gruß






Robert Kroiß


PS: auch diesen Brief werde ich auf meinem Blog veröffentlichen



Per Email, als auch per Briefpost an Herrn Pieper, Bundespräsidialamt

Dienstag, 24. April 2012

Man kann gar nicht oft genug darauf hinweisen:

Bin mir zwar durchaus bewusst, dass die Zeit eines Jeden/Jeder sehr begrenzt ist und auch anderweitig genutzt wird/werden muss. Aber da es "uns" Alle und vor allem auch die künftigen Generationen betrifft, sollte "man" sich die Zeit nehmen und sich die Videos ansehen. Sollte der ESM-Vertrag in der jetzigen Form tatsächlich umgesetzt werden, dann ist dies vmtl. das Ende der Demokratie und das "verbriefte" Recht des Kapitals und der Kapitaleigner auch noch "das Letzte" aus den Bevölkerungen heraus zu pressen. Also nehmt Euch die Zeit und werdet aktiv, indem "Ihr" gegen dieses "Enteignungsmonster" stimmt.

http://www.stop-esm.org/youtube

http://www.abgeordneten-check.de/kampagne/69-stoppt-eu-transferunion.html
www.stop-esm.org

Freitag, 20. April 2012

Meine Antwort auf das Antwortschreiben des Bundespräsidialamts bzgl. des "Ehrensolds"



An das
Bundespräsidialamt

zu Hd. Hrn. Prof. Dr. Stefan Pieper

Spreeweg 1
11010 Berlin



Ihr Schreiben vom 18. April 2012 „Ehrensold für den Bundespräsidenten a. D. Christian Wulff"


Sehr geehrter Herr Pieper,

zunächst danke auch ich Ihnen für Ihre Antwort. Ihr Bemühen um bessere Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit in allen Ehren, bitte ich dennoch um Verständnis, dass mich diese Ihre Antwort nicht zufrieden stellt und ich deshalb nochmals auf Ihre Antwort und die Entscheidungsbegründung eingehen und sie erneut belästigen muss.

So muss ich Ihnen zunächst mal grundsätzlich dahingehend widersprechen, „dass die Gewährung der Ruhebezüge an Bundespräsident a. D. Christian Wulff“ bei mir „solchen Unmut hervorgerufen hat“. Es mag durchaus sein, dass diese Entscheidung evtl. bei einer Mehrheit der Bevölkerung Unmut hervorgerufen hat. Bei mir hat sich kein Unmut breit gemacht, sondern einfach die Frage nach dem Rechtsverständnis einer derartigen Entscheidung derer gestellt, die so entschieden haben. Und ich mache diese Frage nicht an einer Person fest und wie Sie meinem Schreiben entnehmen können, auch nicht an Beträgen. Es geht mir hierbei weder um Unmut, noch um eine „Neiddebatte“. Es geht mir um Recht und Gerechtigkeit, nach welchen Gesichtspunkten im Sinne von Recht und Gerechtigkeit das Bundespräsidialamt seine Entscheidung danach trifft. Welcher Art das/ein Rechtsverständnis derer ist, die solch eine „rechtmäßige“ Entscheidung zu treffen haben.

Mit Ihrer 3seitigen „Begründung zum Ehrensold für Bundespräsident a. D. Christian Wulff“ nehmen Sie nun auch nur Bezug auf die – bereits von mir in meinem Schreiben angeführten - §§ und Gesetze zum Ruhebezugsanspruch eines scheidenden Bundespräsidenten.

Nicht eingegangen sind Sie allerdings auf meine Fragen und die Begründung, die Bitte um Klarstellung, nach welchem Rechtsverständnis das Bundespräsidialamt seine Entscheidung getroffen hat. Auf die Frage des „Arbeitsverhältnisses zwischen dem Arbeitgeber (die Bürger und Bürgerinnen) und dem Arbeitnehmer (der Bundespräsident)!“
Denn ist es nicht so, dass der „Arbeitnehmer Bundespräsident“ vom „Arbeitgeber BürgerInnen“ für seine „erbrachte Leistung“, sowohl in seiner "aktiven", als auch seiner "passiven" Zeit be- und entlohnt wird?!

Dies wird auch in Ihrer Antwort deutlich. So schreiben Sie: „Er hat sich in seiner Rücktrittserklärung auf politische Gründe berufen, indem er geltend gemacht hat, dass er für seine Amtsausübung eines breiten Vertrauens der Bevölkerung bedürfe - welche ihn allerdings NICHT in dieses Amt berufen haben (können und dürfen). Womit die Frage, ob ein breites Vertrauen in seine Person vorherrschte und ihm vor seinem Rücktritt entgegengebracht wurde auch nicht zweifelsfrei geklärt und bewiesen sein dürfte -, das ihm nicht mehr entgegengebracht wurde. Dies beschränke seine Wirkungsmöglichkeit als Bundespräsident nachhaltig.“
Weiter schreiben Sie: „Diese Gründe sind politische Gründe i. S. des Gesetztes.“ und fahren dann fort: „Der Begriff „politischer Grund“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, dessen Bedeutung im Wege der Auslegung erschlossen werden muss. Er ist im Gesetz sowie durch Rechtsprechung und Literatur NICHT definiert.“ Also „politische Gründe i. S. eines Gesetzes, das es gar nicht gibt, weil gar nicht definiert?!

Demnach handelt es sich dann doch um eine willkürliche Auslegung und Entscheidung, für die es eigentlich – selbst nach Ihren eigenen Worten – keinerlei Rechtsbegriff, noch Gesetze gibt?! 

Dass „sie/Sie“ sich dann aber willkürlich auf den § 1 des Ruhebezügegesetzes, sowie auf das Gesetz über das Ruhegehalt des Reichspräsidenten (mit entsprechenden Fußnoten versehen) beziehen, ist doch dann auch nur Auslegungssache?! Hat also mit Recht und Gesetz eigentlich nichts zu tun.
Weiter schreiben Sie, dass „dafür spricht, dass nur von der Willensentschließung des Amtsinhabers abhängige rein persönliche Gründe nicht zum „Ehrensold“ berechtigen sollen.“

Jetzt stellt sich für mich dann selbstredend die Frage, ob der Bundespräsident a. D. Christian Wulff bei seinem Rücktritt und seiner Rücktrittserklärung evtl. gar nicht seinen eigenen Willen kund tat und somit von einer „Willensentschließung des Amtsinhabers“ überhaupt nicht die Rede sein kann?!

Hat Herr Wulff bei seiner Rücktrittserklärung doch wortwörtlich zu erkennen gegeben, dass er die – mit dem Arbeitsplatz des Bundespräsidenten verbundene – notwendige Leistung nicht mehr erbringen kann. Wörtliches Zitat aus der Rücktrittserklärung: „Aus diesem Grund ist es mir nicht mehr möglich, das Amt des Bundespräsidenten nach innen und nach außen so wahrzunehmen, wie es notwendig ist.“ Musste er dann eine Erklärung abgeben, die gar nicht seinem Willen und seiner Willensentschließung entsprach?!
Was daran bitte ist politisch, wenn „Jemand“ seine Aufgabe und das Amt, in welches er – nicht von den Bürgern und Bürgerinnen, sondern nur von einem „auserwähltem Gremium“ und damit ebenfalls willkürlich - berufen wurde, nicht mehr ausüben und wahrnehmen kann?!

Und noch interessanter wird es dann, wenn ein „herausragendes Merkmal der Leistung des ehemals amtierenden Bundespräsidenten“ im Nachhinein auch noch als „Fehlleistung“ interpretiert wird. 
Wie ich zu dieser Feststellung komme? Die hochgradig gelobte Rede als große Leistung des „amtierenden Bundespräsidenten Christian Wulff“ zum Islam in Deutschland wird gerade konterkariert. Siehe hierzu einfach die Aussage des Herrn Kauder: „"Der Islam ist nicht Teil unserer Tradition und Identität in Deutschland und gehört somit nicht zu Deutschland", sagte Kauder der "Passauer Neuen Presse" und widersprach damit der Aussage von Ex-Bundespräsident Christian Wulff, wonach der Islam ein Teil von Deutschland sei.“ Zitat aus dem „Stern.de“ vom 19. April 2012.

Finden sie/Sie, gerade als Justitiariat, Referat für Verfassung und Recht es selbst nicht geradezu paradox, dass für die Gewährung der Ruhebezüge eines – seine Willensentschließung in einer Rücktrittsrede ausdrückenden – vorzeitig aus dem Amte scheidenden Bundespräsidenten ein „unbestimmter Rechtsbegriff“, welcher weder im Recht, noch im Gesetz, noch in der Literatur definiert ist, dann zu einem „Rechtsanspruch“ - nicht nur des Amtsinhabers, sondern auch seiner „Partnerin“ und Hinterbliebenen - auf Lebenszeit führt?!

Auf meine Fragen bzgl. eines derartigen Rechtsverständnisses sind Sie mit keinem Wort eingegangen. Ich darf nochmals aus meinem ersten Schreiben zitieren: 
Ist gleiches Recht und Gesetz (Arbeitsrecht, GG vs. Gesetz zur Ehrensoldregelung) dann doch NICHT gleich Recht und Gesetz?! Geht dann doch nicht alles mit Recht und Gesetz zu?! Hebt ein Gesetz und Recht ein anderes wieder auf?!
Um es noch ein wenig anders zu formulieren: sind bestimmte Entscheidungen (allerdings mit einer sehr großen Tragweite) einfach nur Auslegungssache und damit willkürliche Entscheidungen von Menschen in Positionen, welche Menschen vor dem Recht und Gesetz dann gleicher als gleich machen?!
Ist Recht und Gerechtigkeit in diesem Lande dann eine Frage der Auslegung und Willkür?! Also letztlich dann eine Frage der Macht und der „Mächtigen“, als derer, die vor dem Gesetz (welches Sie zitieren, obwohl es dieses- Zitat: „Diese Gründe sind politische Gründe i. S. des Gesetztes.“ - gar nicht gibt, weil nirgends definiert?) gleicher als gleich sind?

Dies war der eigentliche Anlass meines Schreibens und meiner Fragen an sie/Sie, welche allerdings auch trotz Ihrer Antwort unbeantwortet blieben.

Von daher bitte ich um Verständnis, dass ich Sie nun neuerlich mit dieser „Sache“ belästige, in der Hoffnung, dieses Mal darauf eine Antwort zu bekommen.


Mit freundlichem Grüßen





Robert Kroiß



sowohl als Email, als auch per Briefpost versendet

PS: auch dieses Schreiben, wie auch Ihre auszugsweise Antwort werde ich auf meinem Blog
http://robert-diegrossenreligionen.blogspot.de/2012/04/schriftwechesel-zu-meinem-post.htmlveröffentlichen,

da von Anfang an Interesse anderer Leser an diesem Schriftwechsel bestand.

Schriftwechsel zu meinem Post "Ehre(nsold) wem Ehre(nsold) gebührt

Die heute vom Bundespräsidialamt erhaltene Antwort (nachdem meine Emails ungelesen und unbeantwortet im Papierkorb landeten) auf Grund meines Schreibens in Briefform und mit Briefpost versendet lautet (die 3seitige Begründung lasse ich mal beseite) im wesentlichen folgendermaßen:

[[ Sehr geehrter Herr Kroiß,



für Ihr Schreiben vom 13. April 2012 danke ich Ihnen. Es ist bedauerlich, dass die Gewährung der Ruhebezüge an Bundespräsident a. D. Christian Wulff bei Ihnen solchen Unmut hervorgerufen hat. Diese Entscheidung ist auf der Grundlage des geltenden Ruhebezügegesetzes getroffen worden. Beifgefügt finden Sie zusammengefasst die Gründe für diese Entscheidung. Ich hoffe, so zu einer besseren Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit beitragen zu können.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

(unterschrieben von)
Prof. Dr. Stefan Pieper
Referat Verfassung und Recht
Justitiarrat ]]



Soweit das Anschreiben der Antwort.


In der 3seitigen "Begründung zum Ehrensold für Bundespräsident a. D. Christian Wulff" wird dann Bezug auf den § 1 des Ruhebezügegesetzes mit der Fussnote und Hinweis auf das Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten vom 17. Juni 1953, zuletzt geändert durch Art. 15 Abs. 2 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBI. I. S. 160), sowie auf das Gesetz über das Ruhegehalt des Reichspräsidenten vom 31. Dezember 1922 RGBI 1933, S. 53 Begr. des Regierungsentwurfs, BT-Dr 3494 v. 24.6.1952 S. 3 "Sachlich bestehen keine Bedenken, das neue Gesetz nach dem früheren zu gestalten." genommen.
In der Begründung zum Gesetzentwurf war klargestellt, dass ein "lediglich aus persönlichen Gründern zurücktretender" Reichspräsident keinen Anspruch auf Ruhegehalt besitze. Fussnote 3 bezieht sich hierbei auf Reichstag, Aktentück Nr. 5153 S. 5614


Dieser Begründung zufolge ist Bundespräsident a. D. Christian Wulff weder aus persönlichen, noch gesundheitlichen, sondern rein politischen Gründen zurück getreten (worden = meine eigene Anmerkung).


Sobald ich mich mit diesem Antwortschreiben und der "entsprechenden" Begründung genauer befasst habe, werde ich diesen Schriftwechesel fortsetzen und meine neuerliches Schreiben ebenfalls hier posten.

Donnerstag, 19. April 2012

Politik als „Unternehmensberatung“


oder wie die SZ vom 16.4. richtig schreibt:
„Danke, wir wissen dass die Lage schlecht ist“


Da bringt die Familienministerin Schröder ein „neues“ Buch heraus, in welchem sie das ständig beklagte und vorherrschende Rollenverständnis in unserer Gesellschaft analysiert. Sie findet also, bei all der vielen Arbeitszeit, dem Stress und der Verantwortung, welche ja so ein Ministeramt mit sich bringt, die Zeit, eine Analyse nieder zuschreiben, die doch sowieso offensichtlich ist.
Sie übernimmt also zusätzlich zu ihrer Ministertätigkeit noch die Aufgabe einer „Unternehmensberatung“.
Jetzt weiß man ja, dass UnternehmensberaterInnen genau damit ihr Geld verdienen, dass sie feststellen, was sowieso offensichtlich ist. Denn wozu sonst würden sie gerufen und benötigt? Sie werden geholt, wenn die/eine Lage schlecht ist. Allerdings in der Hoffnung, dass sich nach deren Analyse und daraus resultierender Verbesserungsvorschlägen die Lage verbessert.
Im Unterschied zu üblichen Unternehmensberatungen, welche nach ihrer Analyse auch entsprechende Vorschläge zur Verbesserung, bzw. Beseitigung der „schlechten Lage“ Lösungsvorschläge anbieten, bleibt die Ministerin all dies schuldig, obwohl sie eigentlich gerade deshalb Ministerin in diesem Amt ist und sich in dieses berufen ließ, damit sie für entsprechende Veränderungen, respektive sich mit dem Anspruch, dass sie diese Aufgabe besser erfüllen könnte und würde, als die vorhergehenden AmtsinhaberInnen.

Und Unternehmensberatungen sorgen im Ergebnis dafür, dass sich immer mehr Kapital in immer weniger Händen befindet. Deshalb sind „unsere PolitikerInnen“ auch so hervorragende „UnternehmensberaterInnen“! Dafür und nur dafür lassen sie sich in die entsprechenden Positionen wählen und berufen.
Am deutlichsten wird dies bei ihren Versprechen: schenken sie mir/uns – uns Leistungsträgern und Exzellenzen - ihr Vertrauen, damit ich/wir dieses für sie umsetzen und für das Land die Verantwortung übernehmen und die Lage verbessern können. Sind sie dann genau in dieser Position angekommen, dann verkünden sie: ein Jeder ist seines Glückes Schmied, ein jeder kann Leistungsträger werden, wenn er nur genug Selbstvertrauen und Eigenverantwortung habe. 

Stellen dann fest, wie aktuell Familienministerin Schröder fest, dass die „Lage schlecht sei“, bieten keinerlei Lösungsvorschläge an und warten darauf, dass sich die „Lage bessert“!
Was für eine „herausragende Leistung“?!
Wer braucht eigentlich solche „Exzellenzen“, Analysten und MandatsträgerInnen?!
Wobei, wenn man genau hinsieht, dann machen diese „Abgeordneten“ genau das, was das Wort „Mandat“ eigentlich aussagt: nämlich nichts, außer beauftragen, befehlen und aus der Hand geben und eine "Verantwortung wahrnehmen", welche keine genaue Handlungsweise beinhaltet! Als Mandat (von lateinisch mandare ‚aus der Hand geben‘, ‚beauftragen‘, ‚befehlen‘) bezeichnet man grundsätzlich einen Auftrag oder eine Ermächtigung, die jedoch keine genaue Handlungsanweisung beinhaltet.

Was aber sind "Lösungen und Lösungsvorschläge" von "MandatsträgerInnen" wert, wenn man sich auf deren Wort (Versprechen), zu welchem sie nicht stehen (können) schon nicht verlassen kann?!
Das einzig "wahre" Interesse von "Unternehmensberatungen" ist,  aus einer "schlechten Lage oder beschissenen Situation" noch eine Menge Kapital für sich selbst heraus zu holen. (könnte es sich hierbei um die Arbeitsplatzbeschreibung von MandatsträgerInnen handeln?!) Unternehmensberatungen arbeiten hierbei mit FlipChart und Handbüchern. Unsere Familienministerin hat dies alles in einem Buch zusammengefasst!

Hier noch der lesenswerte Artikel aus des SZ vom 16.4.