Freitag, 18. November 2011

Weshalb radikale Reformen und Klassenkämpfe nicht die Lösung sind (wie dies bereits die Geschichte lehrt)

Welche radikale Reformen, welche Klassenkämpfe haben tatsächlich – auch nur im Ansatz – zu einer echten Reform und Verbesserung der menschlichen Verhältnisse, zu einer gerechteren Gesellschaft, also beim Menschen selbst und damit in der Welt , der gesamten Menschheit geführt?! Wäre auch nur eine einzige von unzähligen radikalen Klassen kämpferischen Reformen tatsächlich erfolgreich gewesen, dann hätten wir heute keines der Probleme, zu dessen Lösung man eine radikale Reform und den Klassenkampf als den einzig Erfolg versprechenden Weg vorschlägt. Denn dann hätte ja eine radikale Reform (noch dazu, wenn dies die einzig wahre und richtige Lösung wäre) ja ihren Zweck längst (und zwar als DIE „richtige“ Erkenntnis der Ursache) erfüllt und zu einer Lösung des Gesamtproblems geführt.
Oder will man bestreiten, dass es bereits etliche Klassenkämpfe, radikale Reformen, Revolutionen und Kriege mit anschließenden Scherbenhaufen on masse nicht schon bereits in der Vergangenheit gegeben hat?! Wenn aus den vergangenen Scherbenhaufen (jeweils als Ergebnis und Wirkung) begleitet von radikalen Reformen, Revolutionen und entsprechenden Klassenkämpfen, wieder nur dieselben, also weitere und neue Probleme schaffende Situationen entstanden sind, in welchen es wiederum eines neuerlichen Scherbenhaufens – verursacht und begleitet durch radikale Reformen und Klassenkämpfe – bedarf, was haben dann die vorherigen Scherbenhaufen, radikalen Reformen und Klassenkämpfe tatsächlich zum Besseren (insbesondere beim Menschen, dem Mensch sein und der Gesellschaft) bewirkt und verändert?!
Es besteht dann doch nach wie vor die absolut gleiche Situation (ein Scherbenhaufen führt zu radikalen Reformen und Klassenkampf, oder umgekehrt, radikale Reformen und Klassenkampf führen zu einem Scherbenhaufen), nur in der Zeit (damit selbstredend auch technisch, wissenschaftlich, materiell, wirtschaftlich etc.) fortgeschritten.
Dies wäre, bzw. ist genau die tödliche Umarmung, respektive die vorherrschende Spirale, oder eben eine selbst gestellte Falle, in welche „man“ fällt und aus welcher es kein Entrinnen gibt, wenn es nicht zu einer absoluten Um- und Abkehr vom bisherigen „System“ kommt. Und genau so stellt sich die Geschichte – insbesondere von Revolutionen und „Reformen“ durch Klassenkampf - ja auch dar.
Es ist also keine Frage des Kampfs um materielles „Eigentum“ und damit eines Klassenkampfs, evtl. mit einer anderen Verteilung dieses Eigentums, sondern eine Frage des Umgangs mit der „Sache“. Dem Bewusstsein, dem Wissen und der Erkenntnis darum, was wem wie zu dienen habe („macht Euch die Erde Untertan“, also lasst die „Sachen“ dem Menschen und damit dem Leben dienen)?!
Jeder Sachwert materieller Natur ist an sich vollkommen wertneutral. Erst der Sinn – und dieser ist primär eine Frage des Bewusstseins, der Erkenntnis - des Menschen verleiht „der Sache“ einen entsprechenden Wert. Ob positiv oder negativ ist dabei zunächst noch völlig offen. Denn erst das Bewusstsein ermöglicht die freie Entscheidung in welche Richtung sich der Mensch entscheidet. Um aber dieses Bewusstsein erlangen und damit eine wahrhaft freie Entscheidung treffen zu können, bedarf es immer zweier Seiten, also der Gegensätze, Gegenpole. Wenn man nun glaubt, man müsse „nur“ die negative Seite eines Ganzen (einen Pol) beseitigen, beseitigt man eine Hälfte und damit einen Teil des Ganzen. Womit das „Ganze“ zusammen bricht, aus dem Gleichgewicht gerät und nicht mehr Existenz fähig ist und wäre. Genau deshalb sind bis dato alle Versuche durch radikale Reformen oder Klassenkämpfe so kläglich gescheitert. Denn sie haben stets die eine „Hälfte“ zu „verändern“, zu beseitigen versucht, anstatt sie in das Ganze – gemäß ihres Seins und Dienstes – einzubinden. „Den Feind durch Umarmung an seiner Feindseligkeit zu hindern und ihn in einem „neuen“ Sinn mitzunehmen“. Das ist es wohl auch , was Jesus meint, wenn er sagt: „liebe Deine Feinde“.
Hierzu einfach mal das ein oder andere Beispiel, dass es eben und primär gar nicht darauf ankommt, wer wie viel Eigentum als wertneutrale Sache und Substanz besitzt. Sondern dass es auf den Umgang mit der Sache (durch entsprechende Erkenntnis und ein entsprechendes Bewusstsein, welches dann zwangsläufig zu einer Sinnesänderung auf Grund des Scheiterns der bisherigen Erkenntnisse und Bewusstseins und der dadurch zu erlangenden „neuen“ Erkenntnis führt), stets in Verbindung mit den ständig wiederkehrenden Scherbenhaufen, also auch des Verlusts materieller Werte und der daraus zu gewinnenden Erkenntnis ankommt, kann zu einer wahren Lösung führen.
Zum Geld und Kapital (also Eigentum in materieller Hinsicht): wäre NUR das Scheingeld und Kapital das tatsächliche Problem und die Ursache (und nicht nur eine vieler Wirkungen) allen Übels, dann können wir uns alle sicher sein, dass längst Jemand die Lösung hierfür gefunden und das „Geldproblem“ - durch Vernichtung, Abwertung etc., wie dies in der Vergangenheit schon häufiger der Fall war – beseitigt hätte. (So wie man heute einfach nur ein paar Nullen mehr auf die Schuldscheine druckt, einfach mal ein paar Milliarden mehr als „Sicherheit“ bereitstellt, obwohl man ja erst kurz zuvor die „Sicherheit“ - scheinbar - damit hergestellt hat, dass man ein paar Milliarden als Sicherheit bereitstellte und verpfändete, welche letztlich aber doch nicht für die verkündete Sicherheit sorgten, weshalb man dann die vorher gegebene Sicherheit nochmals versichern muss???).
Oder einfach mal die Schlussfolgerung umgekehrt: Kein Scheingeld, kein Kapital, kein Eigentum = keine Gier, keine Probleme?! Frieden, Freiheit, Erfüllung des Mensch Seins, keine Gier, kein Neid, kein Hass, keine Kriege?!
Nein, nicht das Geld (für sich genommen und alleine) verursacht die Gier, sondern die Gier verursacht, sucht sich und findet dann Wege und Möglichkeiten, die Gier und Lust des Menschen – irgendwie – zu stillen und zu befriedigen.
Einzige Einschränkung: selbstverständlich lässt sich mit einem entsprechenden „Hintergrund“ oder der Scheinsicherheit in Form der Anhäufung von Kapital und Eigentum die „eigene“ Meinung und damit Macht gewichtiger vertreten und umsetzen. Aber zu keiner Zeit haben Veränderungen im Besitz von Kapital und Eigentum auch nur das Geringste dauerhaft und in Wahrheit gelöst.
Es gab Zeiten in der Menschheitsgeschichte, da gab es das „erfundene“ Scheingeld überhaupt noch nicht. Und trotzdem war der Mensch weder friedlich, noch frei, sondern gierig und absolut nicht erfüllt und zufrieden. Er war immer auf Macht aus. Und zwar auf Macht über seinesgleichen.
Beispiel Olympia: in der Antike bekam der Sieger ein Lorbeerblatt, heute bekommt er eine versilberte Goldmedaille. Der Antrieb zum „Sieg“ ist aber weder das Lorbeerblatt, noch die Goldmedaille (beides, heute mehr denn je, ist nur die materielle Anerkennung in einer Form, Art und Weise, der jeweiligen Zeit entsprechend), sondern die Gier nach Anerkennung, der Ruhm, die Ehre, die Macht, (die erhöhte Position, ÜBER meinesgleichen stehend, meinesgleichen überragend, meinesgleichen besiegt zu haben, Beispiel und Vorbild gebend) welche heute eben auch zusätzlich in barer Münze ihre Anerkennung erfährt und damit auch zu materiellem Reichtum und „Eigentum“ führt.
Dies alles hat aber mit dem „Eigentum, also der Eigentümlichkeit“ des Menschen und damit des Lebens primär nichts zu tun.
Die Gier nach Ruhm, Ehre, Macht, Überheblichkeit (also über anderen Menschen, meinesgleichen stehend, Beispiel und Vorbild gebend zu sein, führend und leitend, beHERRSCHEND) etc., alles Produkte der/einer Lust (und diese habe ich nur, wenn „mir“ etwas fehlt, wenn ich NICHT mit „mir“ - als einfach nur Mensch sein - zufrieden und erfüllt, auf der Suche nach der Erfüllung eben dieser Lust bin). Welche immer nur noch gieriger macht, weil sie eben – egal in welcher Menge, also Quantität - nicht erfüllend, nicht hält, was sie verspricht. Wer würde, wenn er „satt“ ist, einfach noch weiter „fressen“ und alles – auf der Suche nach dem bereits gestillten Hunger??? - in sich hinein stopfen, wenn er gesunden Verstandes – also bei sich, ganz Mensch und damit bei Bewusstsein - ist?!
Ja und wenn man dann noch den Krieg anführt, welchen es immer noch gibt, dann ist auch gerade dies ein Beweis dafür, dass eben radikale Klassen kämpferische Auseinandersetzungen (und nichts ist radikaler als der Krieg und letztlich auch „nur“ eine Klassen kämpferische Auseinandersetzung) nicht ziel führend sein können und sind. Weil der Klassenkampf ja gerade darin besteht (egal welche Art von Klassenkampf man anführt), dass es immer eines „Schuldigen“ bedarf, dessentwegen man den Krieg oder den Klassenkampf führen „muss“. Und ob ich den Klassenkampf (bzw. den Krieg) innerhalb des eigenen Landes, oder außerhalb selbigen führe, ist dann wiederum nur eine Frage des örtlichen Geschehens. Ändert aber nichts, aber absolut nichts an den Ursachen und Wirkungen.
Was für eine Widersprüchlichkeit: richtiger weise die radikalste Form des Klassenkampfes, nämlich den Krieg (und zwar den Krieg der Mächtigen gegen die Machtlosen) zu verurteilen, dann aber für den radikalen Klassenkampf der Machtlosen gegen die Mächtigen zu plädieren?!
Worin besteht dann der Unterschied?!
Nur darin, dass einmal die Mächtigen den "Krieg" beginnen und beim anderen Mal die Machtlosen?!
Dies kann doch wohl nicht "die Lösung" sein, was uns die Geschichte ja auch lehrt.
Und so führen auch Vorschläge dieser Art: „wenn nicht die politische Klasse dem internationalen Finanz- und Großkapital endlich rigoros Schranken setzt.“ zu keiner dauerhaften Lösung, sondern wiederum nur zu weiteren Kriegen. Und zwar der „Besitzlosen“ gegen die „Besitzenden“.
Und keine einzige Änderung im Geld-, Kapital-, Eigentums-, Politik- oder Gesellschaftssystem führte jemals zu einer wahrhaften und dauerhaften Lösung, ganz zu schweigen von einer menschlichen oder gar lebenswerten. Ganz zu schweigen von einer Selbstheilung der (freien) Märkte. Wie soll ein Markt frei sein können, wenn er auf der Unterdrückung, Schuld, Überheblichkeit und Macht gegenüber seinesgleichen beruht?!
Es ist also keine Frage der Quantität (auch bei der Geldmenge, dem Eigentum), sondern der Qualität (des Sinns, des Bewusstseins, der Erkenntnis im Bezug auf das Leben an sich und damit des Lebenssinns).
Oder ein anderes Beispiel ( Sache, Werkzeug und Dinge sind jederzeit austauschbar).
Nehmen wir dazu einfach mal einen Computer.
Es ist keine Frage der Größe eines Computers (also der Anhäufung von an sich wertlosem Blech), der Menge an Festplatten oder Steckplätzen, um diesen erfolgreich zu nutzen und zu bedienen, sondern es ist eine Frage des "Wissens, des damit umgehen Könnens", also des Bewusstseins und Erkenntnis in der Handhabung und das man dafür auch Lust und den SINN haben muss. Man bedient doch den Computer mit dem eigenen Wissen, Sinn und Können, einem "Programm". Man geht also mit der "Ansammlung/Menge" an Wissen und Erkenntnis mit der „Hardware“, also dem eigenen Sinn gemäß um.
Und das, was man programmiert, also die vorgegebenen Befehle führt der Computer aus und damit besitzt man die Macht über den Computer, Man übt also „seine“ Macht aus und zwar gemäß der eigenen Erkenntnis, dem eigenen Wissen, dem eigenen Sinn folgend.
Besitzt man nun "nur" einen kleinen PC oder ein Laptop mit entsprechend weniger Platz, werden diese genauso wenig funktionieren, als der größte Computer der Welt, wenn sie nicht entsprechend bedient und mit "Software" gefüttert werden. Der PC, Computer ist "nur" das dienstbare Werkzeug. Der Computer ist und bleibt immer nur „Werkzeug“. Die Frage ist nur, wie man dieses Werkzeug (also den Besitz des materiellen Wertes) nutzt?!
Nur wenn man gierig ist, sich (Macht)Vorteile vom eigenen Wissen, Bewusstsein erwartet und erhofft, wird man sein Wissen mit Niemanden teilen wollen und es selbstredend GEGEN all diejenigen anwenden, welche einem dabei mit "eigenem Wissen", oder beigebrachtem Wissen (wobei nur eigenes Wissen und wahrhaft eigene Erkenntnisse auch tatsächliches Wissen und Bewusstsein sind) und Erfahrungen "gefährlich" werden könnten. (Hierfür ist der Klerus und all die Religionen das beste Beispiel. Diese – als die scheinbar Wissenden – haben immer und stets versucht, das/ihr „Wissen“ vor den Menschen geheim zu halten, bzw. es den Völkern auszulegen. Und in der Vereinigung mit den weltlichen Herrschern wurde und wird die Menschheit bis heute unterdrückt).
Denn ein PC oder Computer ( Kapital oder Eigentum in entsprechenden Mengen), egal wie groß oder klein, kann ebenso für positive wie auch für negative Dinge genutzt werden, Es kommt darauf an, in "wessen" Händen sich das „Werkzeug Eigentum“ befindet und wessen "Geist" der Besitzende ist. Also welches "Bewusstsein, im Sinne von einem bewussten Sein" derjenige hat und wie er dieses um- und einsetzt.
Von daher sind radikale Reformen, Klassenkämpfe, Revolutionen und Kriege und die damit verbundene Umverteilung auch nicht die Lösung der Ursache. Denn wenn die „neuen Besitzer und Eigentümer“ auch nur dieselbe Computersprache, also die gleiche Software (den gleichen Sinn, dasselbe Bewusstsein, Wissen und Erkenntnis haben und beherrschen wie die vorherigen) benutzen, ändert sich ja in der Handhabung des „Computers“ nichts! Die Machtverhältnisse bleiben dieselben. Es ändern sich nur die „Bezeichnungen, Namen, Titel“ der jeweiligen „Eigentümer“.
Das Einzige, was zu einer dauerhaften und richtigen Lösung führt und führen kann, ist die Änderung im „Denksystem“ (der Software) des Menschen. Ist dieses „Denksystem, die Software“ verändert, ändert sich ganz logisch auch die Handhabung der „Sache/n“.
Dieses „Denksystem“ also die „Software“ des Menschen ist krank und deshalb können auch alle folgenden „Systeme“ nur krank sein. Der „Parasit“ sitzt im Kopf und dieser Parasit ist die Ursache, der Verursacher der „Krankheit“.
Wie soll aber der „Kopf des Parasiten“, also der Beginn der Krankheit und des Parasitentums sich selber heilen, sich „Schranken“ setzen?! Wenn doch sein „Sein“ und seine Existenz ausschließlich im Parasitentum und einer sich ausbreitenden Krankheit besteht und Bestand haben kann?!
Deshalb funktionierten ja all die „Selbstheilungen“ z. B. in Form von Scherbenhaufen, radikaler Reformen und Klassenkämpfen genauso wenig, wie Revolutionen und Kriege bisher nicht im geringsten zu tatsächlichen Veränderungen (also der Heilung) geführt haben.
Hier bewahrheitet sich ein weiteres Bibelwort – im übertragenen Sinne - absolut: „und sie wird der Schlange den Kopf zertreten“. Genau dies geschieht Jahrtausenden.
Von daher gilt es ja, genau die Ursache, den Beginn der Krankheit zu erkennen, denn die Wirkung/en sind ja nur bereits der Ausdruck und Ausbruch der Krankheit durch einen „Parasiten“.
Deshalb bedarf es auch einer anderen, „neuen Medizin (Operation)“, um den „Parasiten und damit die Krankheit an sich“ zu behandeln. All die „alten Heilmethoden“ sind – was auch offensichtlich ist – ja gescheitert.
Und so wird auch die aktuell weltweite „Finanz- und Wirtschaftskrise“ zu einem „neuen Scherbenhaufen“ führen. Ob es dabei zu einem „Umdenken“ kommt, wird die Zeit zeigen.
Hoffnung macht dabei die Bewegung „Occupy“, weil sich darunter einige Menschen zu Wort melden, welche tatsächlich – auch in ihrem Handeln – umdenken und dieses auch umsetzen wollen. Sie wollen nicht GEGEN, sondern mit den Verursachern einen „neuen Weg“ finden und gehen.

Freitag, 11. November 2011

Wie in einem Rechtsstaat die Klärung einer Rechtsangelegenheit verhindert wird

Das BVerfG lehnt Verfassungsbeschwerden mit dem Hinweis: "kann eine Verfassungsbeschwerde grundsätzlich nur nach Erschöpfung des zulässigen (eigene Anmerkung: wer lässt hier nach welchen Rechtsgrundsätzen WAS zu?!) Rechtswegs erhoben werden" und verweist dabei auf das "Merkblatt über die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht"!
Jetz kann aber eine "nichtjuristische Person" den zulässigen Rechtsweg gar nicht ausschöpfen, weil diejenigen, welche eigentlich verpfichtet wären, Recht und Gesetz auf ihre Rechtmäßigkeit - auf Grund aufgetretener Unklarheiten und Rechtsstreitigkeiten - hin zu überprüfen und eben genau die Fragen nach der Rechtmässigkeit - auch einer nichtjuristischen Person - zu zulassen, den Weg zu einer Überprüfung dahingehend verweigern, weil sie selber die Zulässigkeit definieren und auslegen?! Allerdings verstoßen sie dabei gegen ihre eigenen Gesetze und Zulässigkeitskriterien. Dies soll der nachfolgende Post ein wenig näher beleuchten.
Dabei handelt es sich um eine von mir eingereichte Beschwerde von vor 3 Jahren, welche - eben mit einer entsprechenden Begründung - abgelehnt wurde.


Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision:


Die Nichtzulassung einer nicht juristischen Person (Menschen) zur Revision stellt einen Verstoß gegen das GG der BRD und gegen die EMRK dar:
Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebietet, alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln. Damit ist dem Gesetzgeber allerdings nicht jede Differenzierung verwehrt. Er verletzt das Grundrecht vielmehr nur, wenn er eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 112, 50 <67>; stRspr).
Wer und nach welchen RECHts- und Gesichtspunkten stellt aber diesen Vergleich an?! Wer und wonach bestimmt „man“ die Art und das Gewicht?!
GG-Artikel:
  • Art. 1 Abs. 3 GG „die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht“
  • Art. 3 Abs. 1 „ alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (eigene Anmerkung: also auch nicht juristische oder nicht zugelassene Prozess bevollmächtigte/Menschen haben demnach auch die gleichen Rechte; es sei denn „gleich ist nicht gleich“ auf Grund willkürlicher Auslegung)
  • Art. 17 „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden
  • Art. 19 Abs. 4 „Wird jemand (eigene Anmerkung: Jedermann) durch die öffentliche Gewalt (eigene Anmerkung: wozu wohl auch Richter und Gerichte zählen) verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen
  • Art. 20 Abs. 3 „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige (eigene Anmerkung: sofern eine gültige Verfassung existiert?!) Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden (eigene Anmerkung: demnach dann wohl auch an dass GG der BRD (sofern gültig) und an die EMRK)“
  • Art. 103 Abs. 1 „Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör (eigene Anmerkung: hier gibt es keine Differenzierung von juristischen und nicht juristischen Menschen, von zugelassenen und nicht zugelassenen (was ja mit Willkür – wer lässt wen und was zu – zu tun hat)“
  • Da mir (jedermann) dieses rechtliche Gehör, die schriftliche Beschwerde durch das BayLSG und deren RichterInnen mit deren Entscheidung willkürlich garantiertes Recht verweigert wird, sind entweder die Artikel des GG (und damit das GG im Ganzen), wie auch die Artikel des EMRK (und damit auch die EMRK als Ganzes) falsch verfasst und niedergeschrieben, oder es wird gegen diese Gesetze und Artikel durch eigene willkürliche Auslegung von Recht verstoßen.
In diesem Zusammenhang verweise ich auf die „Europäische Charta über die Rechtsstellung der Richterinnen und Richter“.
Zitat: „Im Hinblick auf Art. 6 der [europäischen] Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK), wonach jedermann Anspruch darauf hat, dass seine Sache in billiger Weise öffentlich und in angemessener Frist gehört wird, und zwar von unabhängigen und unparteiischen auf Gesetzen beruhendem Gericht“
EMRK
  1. Allgemeine Grundsätze
1.1. Das Richterstatut soll die Kompetenz, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit gewährleisten, die jedermann legitimerweise von den Gerichten und allen Richterinnen und Richtern erwartet, denen der Schutz seiner Rechte anvertraut ist. Es schließt jede Regelung und jede Verfahrensweise aus, die geeignet ist, das Vertrauen in diese Kompetenz, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit zu beeinträchtigen. Diese Charta enthält nachfolgend die Regelungen, die am besten geeignet sind, die Verwirklichung dieser Ziele zu gewährleisten. Der Zweck dieser Regelungen ist es, das Niveau der Garantien in den verschiedenen europäischen Staaten zu heben. Sie können nicht zur Rechtfertigung für nationale Rechtsänderungen dienen, die den Zweck haben, ein bereits erreichtes Niveau wieder abzusenken.
4.3. Richterinnen und Richter müssen sich stets so verhalten, dass das Vertrauen in ihre Unparteilichkeit und Unabhängigkeit nicht beeinträchtigt wird
5.3. Jeder Mensch hat das Recht, sich formlos bei einem unabhängigen Organ darüber zu beschweren, dass die Justiz in einem bestimmten Falle ihre Aufgabe nicht erfülle. Ergibt eine gründliche Prüfung unzweifelhaft ein richterliches Fehlverhalten im Sinne von Ziffer 5.1., so kann das genannte Organ eine Disziplinarmaßnahme ergreifen oder bei der nach dem Statut zuständigen Disziplinarinstanz anzeigen.
Gemäß dem Urteil und der Rechtsmittelbelehrung des BayLSG kann eine Nichtzulassungsbeschwerde nur von zugelassenen Prozessbevollmächtigten innerhalb einer begrenzten Frist eingelegt werden.
Also nicht von jedermann und formlos! Eine parteiische und abhängige und gegen geltendes Recht verstoßende Entscheidung.
Ganz abgesehen davon, dass damit auch nicht gewährleistet und garantiert wäre, dass zugelassene Prozessbevollmächtigte meine Rechtsinteressen auch tatsächlich so vertreten könnten, wie ich dies möchte, darf ich das BSG zitieren:
...so stellt das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde beim BSG eine, wie die Erfahrung (eigene Anmerkung: nicht das Recht, sondern nur die Erfahrung) zeigt, nur schwer zu überwindende Hürde (eigene Anmerkung: Beeinträchtigung) dar. Nur rund 6% aller Nichtzulassungsbeschwerden führen zur Zulassung der Revision (Stand 2005)“
Also eindeutig ein Verstoß gegen den o. g. Art. 6 EMRK, sowie gegen deren allgemeine Grundsätze wie oben angeführt und auch gegen die genannten Artikel des GG der BRD.
Wissentlich und bewusst wird wohl aber Niemand Rechtsbeugung (oder evtl. doch?) begehen. Von daher denke ich einfach, dass entsprechende Umstände (Abhängigkeiten) die Richter/innen des BayLSG zu einer derartigen Entscheidung veranlasst haben.
Hierauf kann und will ich allerdings keinerlei Rücksicht nehmen und erwarte daher das gesetzlich garantierte Recht auf Anhörung.
Ansonsten darf ich wohl auch als „jedermann“ eine gesetzliche und damit rechtliche Erklärung dafür erwarten, weshalb das GG der BRD, wie auch die EMRK keine Anwendung und Anerkennung erfahren können.
Lassen Sie mich zur Unterstreichung dieser Diskrepanzen bei einem Rechtsstreit noch folgendes anführen:
Zitat:
Friedrich Müller / Ralph Christensen / Michael Sokolowski
Rechtstext und Textarbeit, Berlin 1997
I. Rechtstext: Der Rechtstext ist nicht Behälter der Rechtsnorm, sondern Durchzugsgebiet konkurrierender Interpretationen

1. Für den Positivismus bildet die objektivierbare Bedeutung die Brücke zwischen der Geltung des Gesetzes und der Rechtfertigung juristischen Handelns: 1.1 Der Normtext repräsentiert die Rechtsnorm • 1.2 Die juristische Textarbeit wird auf einen Erkenntnisvorgang eingeschränkt • 1.3 Der Richter ist gerechtfertigt, soweit er die im Text verlorene Präsenz der Rechtsnorm wiederherstellt

2. Die sprachliche Bedeutung ist mit dieser Rolle überfordert: 2.1 Die Sprachtheorie der Juristen ist von Legitimationsbedürfhissen bestimmt • 2.2 Die sprachliche Ordnung kann die Erwartungen der Juristen nicht erfüllen • 2.3 Legitimation ergibt sich nicht aus der Sprachtheorie, sondern allenfalls in der Sprachpraxis

3.Geltung, Bedeutung und Rechtfertigung sind als Probleme voneinander zu trennen: 3.1 Die sprachliche Bedeutung ist dem juristischen Handeln nicht vorgeordnet • 3.2 Das juristische Handeln ist eine semantische Praxis • 3.3 Der Normtext hat am Beginn juristischer Textarbeit nicht schon Bedeutung, sondern nur Geltung
II. Textarbeit:
Der Richter ist nicht der Mund des Gesetzes, sondern Konstrukteur der Rechtsnorm

1. Die Praxis der Rechtserzeugung hat ihren Sinn in der Semantik des Kampfs um die Bedeutung des Gesetzes: 1.1 Der Richter trifft auf die ursprüngliche Gewalt des Konflikts und kommt für eine Rechtsfindung zu spät • 1.2 Der Richter zwingt den Konflikt in die Sprache und wendet ihn zu einem Kampf ums Recht • 1.3 Der semantische Kampf um die Bedeutung des Gesetzestextes ist symbolische Gewalt und bringt das Recht zur Sprache

2. Das Gesetz ist nicht Gegenstand einer Rechtserkenntnis, sondern Arena für den Kampf um das Recht im Raum der Sprache: 2.1 In der semantischen Praxis sind Sprache und Sprecher intern relationiert • 2.2 Zwischen Normtext als Textformular und Rechtsnorm als Textbedeutung liegt das juristische Handeln als semantische Praxis • 2.3 Die Bedeutung des Normtextes wird nicht mechanisch angewendet oder frei erfunden, sondern durchgesetzt
3. Der Gang vom Normtext zum Text der Rechtsnorm ist der Weg, den die Gewalt durch die Sprache nimmt: 3.1 Grund und Grundlage der Rechtserzeugung ist die Gewalt der Sprache • 3.2 Um des Rechts Herr zu werden, übt der Richter Gewalt über Text und Fall und gibt damit das Gesetz • 3.3 Mit seinem Urteil schneidet der Richter das Wort zum Konflikt ab

III. Die Textstruktur des Rechtsstaats: Von der Verleugnung zur Teilung und Kontrolle richterlicher Gewalt

1. Die Erschwerung der Gewalt durch die Sprache begründet die Hoffnung auf das Recht: 1.1 Die Gerechtigkeit kann die Gewalt nicht in einen Metacode einbinden • 1.2 Die Wahrheit der Rechtsbehauptung hebt die Gewalt nicht auf • 1.3 Trotz seines Entscheidungscharakters ist das Recht mehr als reine Gewalt

2. Der Rechtsstaat bildet eine Textstruktur: 2.1 Zurechnungstext ist der Normtext als „geltende" Zeichenkette • 2.2 Der Rechtfertigungstext muss den Zusammenhang von Geltung und Bedeutung begründen • 2.3 Der Anordnungstext wird mittels des Rechtfertigungszwangs in die rechtsstaatliche Textstruktur eingeschrieben

3. Die richterliche Gewalt wird der Teilung und Kontrolle unterworfen: 3.1 Lässt sich innerhalb der juristischen Textarbeit eine Praxis der Grenze denken? • 3.2 Die rechtsstaatliche Textstruktur erlaubt eine praktische Kritik der Legitimität richterlicher Gewalt • 3.3 Die rechtsstaatliche Textstruktur bewirkt eine doppelte Faltung der Gewalt

Das Ende liegt in einer praktischen Alternative
Vorwort

Was geschieht tatsächlich, wenn Juristen einen Rechtsfall entscheiden?

Für den als Theorie schon lange nicht mehr haltbaren, doch praktisch noch immer vorherrschenden Positivismus ist die Antwort nicht schwer: Was im Gesetzbuch steht, sind schon die Normen. Ihr Inhalt ist als sprachliche Bedeutung objektiv erkennbar. Der Jurist l
egt die gesetzlichen Formeln aus, erkennt so die Bedeutung des Gesetzes für den gegebenen Fall und wendet es auf diesen an. Die Subsumtion ist dann gerechtfertigt, wenn er sie kognitiv richtig vollführt. Demzufolge fungiert der Rechtstext als Brücke zwischen der Geltung der Vorschrift und der Legitimität juristischen Entscheidens.

Traditionelle Juristen sehen nicht, dass die Gesetzbücher lediglich nicht-normative Textformulare enthalten, mit denen im konkreten Konfliktfall Rechtsnormen erarbeitet werden können. Der rechttheoretisch/rechtsmethodisch überfällige Paradigmenwechsel wird aber auch von der Notwendigkeit eingefordert, endlich auf Sprache einzugehen: auf das, was natürliche Sprache - denn die Sprache des Rechts ist eine natürliche, von fachsprachlichen Elementen durchsetzte - nicht können kann und auf das, was sie wirklich kann.

Juristisches Entscheiden ist in all seinen Aspekten Handeln, das auf Gewalt aufruht, das sie umwandelt und ausübt. Die in einem Staatsapparat riesig angehäufte Gewalt muss immer wieder gerechtfertigt werden. In jedem rechtlich zu lösenden Fall eines sozialen Konflikts, der als solcher ein Potential an Gewalt in Bewegung setzt, ist nicht nur diese, sondern zugleich auch die des sich einmischenden Staates zu domestizieren: durch rechtsstaatliche Arbeit demokratischer Juristen. Deren Tun ist notwendige Semantisierungsarbeit; ist nicht nur Arbeit mit Hilfe von Sprache, sondern mitten in ihr; nicht nur Arbeit über Texte (travail sur des textes), sondern unmittelbare Textarbeit (travail de textes).

Zu Beginn des Konkretisierungsvorgangs hat der Normtext noch keine Bedeutung ("Normativität") - nur Geltung. Es gibt keine lex ante casum. Geltung der legislatorischen Vorschrift, Bedeutung der zu entwickelnden Rechtsnorm und die Rechtfertigung des entscheidenden Juristen sind gesonderte Probleme; sie sollten abgeschichtet und einzeln untersucht werden.
Rechtsentscheidung ist Erzeugung von Rechtsnormen. Diese werden nicht im Gesetzbuch "gefunden"; auch nicht als präexistente auf den Einzelfall hin verengt, "individualisiert". Sie werden produziert. Der Richter ist Konstrukteur der Rechtsnorm, nicht Mund des Gesetzes; sonst könnte die stets latente, mit dem Konflikt aufgebrochene und durch die im Verfahren hinzukommende staatliche noch verstärkte Gewalt nicht rechtsstaatlich gefaltet werden. Die Entscheidung, die normatives Recht erzeugt, spielt sich als semantischer Kampf um die Bedeutung der Vorschrift für den Konflikt ab. Der Gang vom Normtext zum Text der Rechtsnorm ist aber auch der Weg, den die ursprüngliche Gewalt des Konflikts durch die Sprache zu nehmen hat. Dabei enthält Sprache selbst schon Gewalt, ist überformt durch Gewaltverhältnisse und übt schließlich - als Ergebnis einer Arbeit mit Texten in der staatlichen Institution - selber Gewalt aus.

Diesen Vorgängen gilt hier eine insistente Analyse des semantischen Kampfes, als welcher sich das gerichtliche Streitverfahren herausstellt, sowie eine linguistische und rechtstheoretische Untersuchung dazu, wie sich die Entscheidung in die rechtsstaatliche Textstruktur einschreibt. Einige Elemente dieser Vorgänge werden abschließend in eingehender Darstellung und Kritik einer Serie kontroverser obergerichtlicher Urteile aus dem Verwaltungsrecht exemplifiziert. Diesseits der schrecklichen Vereinfachungen des Positivismus, der Resignation der Reinen Rechtslehre, der theoriefeindlichen Übersteigerungen des Dezisionismus und jenseits der auf dem Markt befindlichen antipositivistischen Halbheiten, wird - mit Blick auf allmählich auszuformulierende Theorie - induktiv die Realität der alltäglichen semantischen Kämpfe im Sprachspiel "Recht" untersucht; wird verfolgt, was mit Rechtstext und Textarbeit tatsächlich geschieht, wenn eine Rechtsordnung in Tätigkeit ist, wenn sie "funktioniert".
Soweit meine Begründung und Stellungnahme bzgl. der Nichtzulassung zur Revision.
Da mich diese Angelegenheit nicht nur als Mensch in meinem Dasein beschwert, sondern m. E. von grundsätzlicher Bedeutung in einer Rechtssache ist – nämlich der Frage: „ist Gesetz gleich Recht?“, wenn es diverse unterschiedliche Verordnungen und Gesetze für Menschen und Gesellschaftsstrukturen ungleicher Herkunft gibt -, verhindert das BayLSG mit der Nichtzulassung der Revision eine entsprechende, grundsätzliche Klärung in einer RECHTssache!

Maskenzeit

"Wenn man sich sein 
Spiegelbild mal etwas 
genauer betrachtet,
dann ist man ständig 
außer und völlig 
neben sich"



Clown


Dir Freude bereitend
Indem er Grimassen schneidend
Sich dem Gelächter preisgibt
Weil er es liebt
Ein Clown zu sein

Du siehst seine Maske
Die Schminke, die Faxe
Wer und was ist er
Lacht oder weint er
Kennst Du sein wahres Gesicht

Du zwingst ihn mit Beifall
Zum komischen Einfall
Er stolpert, er fällt
Weil es Dir so gefällt
Kannst Du noch immer lachen

Du bist fasziniert
Wenn er sich blamiert
Das Interesse erwacht
Wieso er dies macht
Ist er denn wirklich so

Das Gelächter bleibt
Die Neugier steigt
Doch lüftet er die Maske nicht
Zeigt niemals sein wahres Gesicht
Er spielt weiter den Clown

Bis der Vorhang fällt
Zeigt er Dir eine Welt
Die gar nicht die seine ist
Und Du bist vergnügt
Während er Dich belügt

Kommt es Dir in den Sinn
Lache weiter über ihn
Versuche aber auch zu verstehen
Dass Du einen Clown gesehen
Der liebt




Marionetten

Diejenigen, welche die Fäden führen
sind auch nur Puppenspieler;
durchtrennt man aber die Leitfäden,
machen selbst Marionetten
was sie wollen 
und das ganze Theater
hat ein Ende





Donnerstag, 10. November 2011

"Nur ein paar Gedanken" als E-Book

 Jetzt gibt es mein Büchlein "Nur ein paar Gedanken" auch als E-Book:

https://freemailng0703.web.de/online/msg/text_popup.htm?si=349ZTngFeQqDQGvDnS3*030&rv_mid=1320876105314258627&showid=default&indexid=1&sortid=0

Mittwoch, 9. November 2011

Ein paar Gedanken zu freien und demokratischen Wahlen in Gedichtform

Hörst Du, zeitlich angehäuft sehr viele Stimmen
welche Unterschiedliches Dir versprechen
wird ein Psychiater diagnostisch gleich bestimmen
Du bist beherrscht von einem geistigen Gebrechen

Solltest Du gar Bilder sehen
von jenen, deren Stimmen Du gehört
an jeder Straßenecke stehen
hält man Dich für sehr gestört

Und einen Platz weist man Dir zu
in einer Anstalt, Dich zu heilen
da kannst Du dann in aller Ruh`
die nächsten Jahr` verweilen

Doch musst Du noch davor auf viel Papier
die Unterscheidung treffen und dann wählen
ein Kreuzchen da, ein Kreuzchen hier
auch wenn Dich immer noch die Stimmen quälen

Wachsamen Auges prüft der Psychiater
stellt immer wieder neue Fragen
spielt der Patient eventuell doch bloß Theater
wenn er von Stimmen spricht, welche ihn plagen

Und dann wird all dies ausgewertet
bis das Ergebnis stimmt
sogleich sich der Verdacht erhärtet
verdächtig, wie „er“ sich benimmt

Und jene Geister, welche man beschworen
ergreifen nun Besitz von Deinem Sein
berufen fühlend sich und auserkoren
erzeugen sie Dir Schmerz und Pein

Wenn Sie nun glauben, es ginge hier um Psychiatrie
um wissenschaftliche Behandlung von Schizophrenie
dann ist das falsch, dann irren Sie
es handelt sich hier nur um Wahleuphorie

Und all das Stimmengewirr
ist nicht in Ihrem Kopf
sondern vor Ihrer Tür
Alles ein uralter Zopf

Man will Sie (ver)führen und (ver)leiten
will Alles besser und anders machen
verspricht Ihnen bessere Zeiten
darüber kann ich nur lachen

Die Wahl, welche man Ihnen lässt
ist das Kreuz, welches Sie selber tragen
zwischen Cholera und Pest
oder anderen tödlichen Plagen